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Frage zur Steuererklärung

G

Gelöscht 122565

Gast
Ich mach gerade meine Steuererklärung und würde aktuell genau so viel Geld rausbekommen, wie ich das letzte Jahr gezahlt habe.
Mehr kann man ja "leider" nicht rausbekommen.

Theoretisch könnte ich noch Umzugskosten für den Job, sowie rückwirkend für das Studium etwas angeben.
Beides kommt in meiner Steuererklärung vor, wird aber natürlich nicht mehr verrechnet.
Muss ich das nun extra als Verlustvortrag ansetzen, ohne wird das vom Finanzamt selber bemerkt und mir fürs nächstes Jahr vermerkt, sodass ich z.B. den Umzug im Jahr 2021 für die Steuererklärung im Jahr 2023 absetzen kann?

Falls nein, welcher Verlustantrag wäre es dann genau, den ich nun stellen muss?
 

kasiopaja

Urgestein


 

Portion Control

Urgestein
Glaube ich irgendwie nicht. Es ist kein Verlust entstanden nur weil man die gezahlte LSt erreicht hat.
Wo hat die TE denn einen Verlust im käufmännischen Sinne (Einnahmen niedriger als Ausgaben) gemacht?
 

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