Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Frage zur Einkommenssteuer

jondolar

Mitglied
Hallo
Mein Neffe hat seit ungefähr 8 Jahren keine Einkommensteuererklärung mehr abgegeben. Nach einem Umzug hat er keinen Bescheid (Antrag usw.) mehr vom Finazamt bekommen und auch keine Mahnung! Also hat er seitdem (1998) nix mehr beim Finanzamt eingereicht. Er hätte sowieso nichts abzusetzten und außer dem normalen Lohn auch keine Einkünfte.
War aber zuletzt Einkommensteuerpflichtig.

Was passiert denn jetzt, wenn das Finanzamt es irgendwie merkt. Nachzahlungen oder Anzeige oder was im schlimmsten fall?

Kennt sich jemand von euch mit sowas aus oder hat das selber schon mal erlebt?
 
Also, einkommensteuerpflichtig ist jeder, der durch Arbeit etc. seinen Lebensunterhalt verdient.

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer, die lediglich als Quellensteuer vom Arbeitgeber abgeführt wird.

Um mal etwas Klarheit in die Angelegenheit zu bringen und auch um eventuelle Ängste abzubauen folgende Fragen:

1. In welcher Steuerklasse ist er?

2. Ist er der Alleinverdiener oder gibt es eine Ehefrau, die auch arbeitet und eine Lohnsteuerkarte hat?

3. Bekommt er die Einkommensteuer direkt vom Arbeitgeber (Lohnsteuer) abgezogen?

Gruß
 
jondolar meinte:
soweit ich weiß ist er steuerklasse 3 und seine frau arbeitet auch. die steuer wird direkt vom arbeitgeber abgezogen

Das heißt, sie ist dann in Steuerklasse 5.

Ich würde vorschlagen, einfach mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein vorsprechen und sich fachlich beraten lassen.

Abzusetzen gibt es schon einiges. Fängt mit der Haftpflichtversicherung, geht über die Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit, etc.) bis zu eventuellen Vorsorgeaufwendungen.

Da es sich um eine Frage handelt, deren Beantwortung auch negative Auswirkungen haben könnte, sage ich, dass hier der Lohnsteuerhilfeverein die erstmal sinnvollste Lösung ist. Das sind Profis. Ich weiß auch etwas Bescheid, möchte aber nicht für einen eventuellen Ratschlag verantwortlich sein, wenn negative Auswirkungen zu Tage treten.

Oder es gibt hier Poster, die in dieser Materie absolut fit und sicher sind.

Gruß
 
Ja und was soll da sein? Wenn die Steuer vom Arbeitgeber abgeführt wurde, dann kann ja nicht zu wenig bezahlt worden sein - höchstens zuviel. Man muß ja nichts absetzen. Man muß aber eine Steuererklärung abgeben - unabhängig davon, ob das FA Formulare geschickt hat oder nicht. Man kann also die Erklärungen ohne weiteres nachreichen. Ob man allerdings noch was absetzen kann, weiß ich nicht. Da gibt es Verjährungszeiten. ich würde mich aber in diesem Fall auch Störer anschließen und mich bei einem Steuerberater - ob ein Lohnsteuerhilfeverein auch bei EkSt zuständig ist ( ? ) - erkundigen.
 
mikenull meinte:
Ja ob ein Lohnsteuerhilfeverein auch bei EkSt zuständig ist ( ? ) - erkundigen.

Lohnsteuer ist Einkommensteuer. Die Steuer, die direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, ist die Quellensteuer. Rechtlich ist es das Gleiche.

Das heißt: Jeder der Lohnsteuerabzüge hat, zahlt Einkommensteuer.

Aber gerade wegen der Aussplittung in die Steuerklassen 3 und 5 könnte es Probleme geben. Evt. Nachzahlung!

Daher einen Lohnsteuerhilfeverein befragen.
 
mikenull meinte:
Ja und was soll da sein? Wenn die Steuer vom Arbeitgeber abgeführt wurde, dann kann ja nicht zu wenig bezahlt worden sein - höchstens zuviel. Man muß ja nichts absetzen. Man muß aber eine Steuererklärung abgeben - unabhängig davon, ob das FA Formulare geschickt hat oder nicht. Man kann also die Erklärungen ohne weiteres nachreichen. Ob man allerdings noch was absetzen kann, weiß ich nicht. Da gibt es Verjährungszeiten. ich würde mich aber in diesem Fall auch Störer anschließen und mich bei einem Steuerberater - ob ein Lohnsteuerhilfeverein auch bei EkSt zuständig ist ( ? ) - erkundigen.

Hallo,

meiner Meinung nach ist das so, aufgrund der beiden Steuerklassen kann es durchaus zu einer Nachzahlung kommen.

Das kommt aber nicht nur auf das Lohneinkommen sondern auch anderer Umstände an , die eine fachliche Beratung notwendig machen.

Das kann der Lohnsteuerhilfeverein durchaus übernehmen.

Allerdings ist es so, dass man nur eine Einkommensteuererklärung abgeben MUSS, wenn man vom Finanzamt dazu explizit aufgefordert wurde, sonst ist die Abgabe freiwillig und manchmal auch sinnvoll, sofern man was rausbekommt.

Wird man vom Finanzamt nicht aufgefordert ist eine Abgabe nicht zwingend notwendig, sondern freiwillig.

Freiwillig kann die Steuererklärung für das Jahr 2005 und 2004 noch abgegeben werden, die anderen Jahre sind hinfällig.

Es kann eine freiwillige Erklärung bis 2 Jahre nach Ende des entsprechenden zu versteuerenden Jahres abgegeben werden - also für das Jahr 2004 noch bis zum 31.12.2006 / 23.59 Uhr - danach nicht mehr.

Wird man aber vom Finanzamt zwangsveranlagt, kann das rückwirkend für mehrere Jahre geschehen und muss abgegeben werden bis zum vom Finanzamt geforderten Stichtag. Ist dies nicht möglich, kann man eine Fristverlängerung beantragen.

Bei einer Nachzahlung für vergangene Jahre kann das Finanzamt unter Umständen Zinsen für den nachzuzahlenden Betrag verlangen, bei einer Erstattung werden Zinsen entprechend miterstattet.

Gruß. kasiopaja
 
So wie ich das Einkommensteuergesetz lese, ist man zur Abgabe ab einem Gesamteinkommen von 7664 Euro zur Abgabe verpflichtet. Und: Die Formulare werden nicht flächendeckend zugeschickt, sondern man muß sie sich - falls man keine bekommt - selbst beim Finanzamt besorgen. Ich kann mir das, ehrlich gesagt, auch nicht anders vorstellen. ( Ihr seid in der BRD und nicht in Costa Rica ) Denn man denke mal an einen Freiberufler, der ja keinen Gewerbeschein benötigt. Der muß seine Tätigkeit nur anzeigen - aber natürlich Steuererklärungen abgeben.
 
mikenull meinte:
So wie ich das Einkommensteuergesetz lese, ist man zur Abgabe ab einem Gesamteinkommen von 7664 Euro zur Abgabe verpflichtet.
->Fragen und Antworten: Die Lohnsteuer / Einkommensteuer
"In bestimmten Fällen besteht aber die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zum Beispiel, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn auf der Lohnsteuerkarte nur ein Pauschbetrag für behinderte Menschen vermerkt ist) oder wenn zum Beispiel Lohnsteuer nach den Steuerklassen V oder VI einbehalten wurde."
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Portion Control Frage zu Pfändung / Pfändungstabelle Finanzen 11
M Frage zu Bürgergeld Finanzen 26
F Frage nach Banktipp Finanzen 22

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben