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Frage zum Selbstbehalt

Sweety81

Mitglied
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich wurde im Aug. 2015 von dem Sozialamt angeschrieben, dass mein leiblicher Vater in ein Plegeheim gekommern ist. Er hat selbst kein Vermögen (ich vermute, dass er vorher Hartz4 bekommen hat) und jetzt wollen sie wissen wieviel ich verdiene.
Bisher habe ich Teilzeit gearbeitet und 720€ pro Monat netto verdient. Das Sozialamt meinte, dass mein Verdienst unter dem Selbstbehalt liegt und ich deshalb nicht für die Plegekosten meines Vaters aufkommen muss.
Das Sozialamt meinte, sie werden in ca 6 Monaten nochmal nachfragen, ob sich an meiner finanziellen Situation etwas geändert hat.
Mein Chef würde mich jetzt gerne Vollzeit beschäftigen (eine Kollegin hat gekündigt). Er meinte, dann würde ich ca 1600€ brutto im Monat bekommen.
Ich würde gerne auf Vollzeit gehen, befürchte dann, aber dass ich ein Teil des Lohns ans Sozialamt abtreten muss.
Mein Vater hatte sich von meiner Mutter getrennt als ich ein Jahr alt war. Ich kenne meinen Vater nicht einmal. Er hat nicht einmal gefragt wie es mir geht, obwohl er wusste, dass ich als Baby sehr krank war und die Ärzte nicht sagen konnten, ob ich jemals ganz gesund werde. Noch nichteimal zu Weihnachten oder Geburtstag hat er etwas von sich hören lassen. Unterhalt hat er gezahlt, nachdem meine Mutter beim Rechtsanwalt war und geklagt hatte.
Deshalb meine Fragen: bis zu wievielk € darf ich verdienen, damit der Selbstbehalt nicht überschritten wird?
Ich bin 34 Jahre, ledig und habe keine Kinder.
Ich sehe nicht ein, dass ich für meinen Vater zahlen soll, obwohl er für mich nichts übrig hatte.
Wisst ihr, wie hoch der Selbstbehat ist?
Danke!:)
 
C

chrismas

Gast
Ohne Gewähr, daher würde ich dir empfehlen, einmal selbst beim Sozialamt nachzufragen, wie hoch dein Selbstbehalt sein darf

Vom so errechneten bereinigten Nettoeinkommen können die Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ihren Selbstbehalt abziehen. Dem Unterhaltspflichtigen steht seit dem 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.

 

marut

Aktives Mitglied
hallo,
die genauen details für den selbstbehalt kenne ich nicht. dennoch möchte ich auf zwei punkte aufmerksam machen:
1. lass dich in deiner entscheidung vollzeit zu arbeiten, nicht von eventl. forderungen beeinflussen, sondern orientiere dich einzig an der arbeit und dem arbeitsumfeld selbst. also beantworte dir lediglich die frage, ob du gern dort tätig bist. natürlich soll sich eine tätigkeit auch lohnen, in diesem zusammenhang könntest du deinen chef nach beruflicher und finanzieller perspektive fragen.
2. nicht der staat zahlt die pflege, sondern die steuerzahler. und die haben mit deinem vater noch weniger zu tun. es schmerzt natürlich, wenn man mit forderungen konfrontiert wird, die kein ausgleichendes äquivalent besitzen. aber, was hindert dich daran, den kontakt zu deinem vater selbst zu suchen?

lg marut
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Selten so eine dämliche Antwort gelesen:
"Der Steuerzahler hat noch weniger mit deinem Vater zu tun".

Wenn dein Vater seiner Unterhaltspflicht dir gegenüber nicht nachgekommen ist, dann musst du keinen Unterhalt zahlen.
Auf dieses rechtliche Argument musst du aber nicht zurückgreifen, weil du auch bei einem Verdienst von 1600,00 Euro brutto unter dem Selbstbehalt von momentan 1800,00 Euro netto für Alleinstehende liegen wirst.

Weiterhin kannst Du dir vor Augen halten, dass bei einem Bruttolohn von 1600,00 Euro noch einmal 80,00 Euro vom monatlichen Nettolohn als Pauschale für die Altersvorsorge abgezogen werden. Hinzutreten dann Abzüge für deine Miete, etwaige Kreditverpflichtungen vor der Anzeige der Pflegebedürftigkeit des Vaters und ferner wird von deinem Nettolohn noch einmal eine 5% Pauschale für etwaige berufliche Aufwendungen abgezogen.

Aber zu manch einem Schreiber vor mir:
Elternunterhalt ist meines Erachtens eine absolut widerwärtige Angelegenheit. Da werden Kinder dazu gezwungen für ihre Eltern zu bezahlen, obwohl diese Eltern oftmals ein Leben lang in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben und ferner auch noch Kinder in die Welt gesetzt haben, welche heute ebenfalls Steuern zahlen. Alleinstehende Kinderlose werden nicht mit der Nachrangigkeit der Sozialhilfe beschwert, sondern können sofort in den Genuss von Leistungen kommen, ohne, dass auf Kinder zurückgegriffen werden muss.

Zusammenfassend für den TE:
Du wirst keinen Unterhalt zahlen müssen. Du kannst anfangen Vollzeit zu arbeiten. Du wirst mit den angegebenen Daten immer unter dem Selbstbehalt liegen.

Schau einmal um dich selbst zu vergewissern ggf. auch bei diversen Online-Rechnern um. Bspw. dem Heydorn Rechner zum Elternunterhalt. Das findest du einfach in der Google-Suche.

Ansonsten:
Geschätztes Nettogehalt - Altersvorsorge, Berufsaufwandspauschale - Miete/Kreditverpflichtungen +-Steuererstattung oder Nachzahlung + positiven oder - negativen Wohnvorteil = X - 1800,00 Euro Selbstbehalt /2 = Unterhaltsbeitrag.
 
G

Gast

Gast
Hallo,
ich hab da mal ne Frage zum Selbstbehalt, der Vater meiner Kinder zahlt Unterhalt, er meint aber das man den Selbstbehalt der ja um 80 Euro erhöht wird noch zusätzlich abziehen muss!
Stimmt das?
 

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