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Frage zum Kindergeld

Calendria

Mitglied
Hi, ich hab mal ne Frage zum Kindergeld, wer das beziehen darf und wer nicht.

Meine Situation:
Ich bin 19, meine Eltern sind schon sehr sehr lange geschieden. Bis 2003 habe ich bei meiner Mutter gewohnt, dann bin ich zu meinem Vater gezogen (da wohne ich leider auch immer noch).
Letzte Woche hab ich meine Ausbildung angefangen, deshalb bekomme ich auch weiterhin von der Familienkasse Kindergeld.
ABER: Ich bekomme das Geld nicht, sondern mein Vater.
Daher frage ich mich, darf er das? Schliesslich bin ich 19, mache eine Ausbildung und könnte das Geld gut gebrauchen... Von dem Geld seh ich halt leider nix, muss meine Benzinkosten (die sowieso sehr hoch sind wegen der Arbeit), Handyrechnung, Autoversicherung, usw. alles selber bezahlen.

Erst letzte Woche kam wieder ein Brief von der Familienkasse, mit einem Formular das ich ausfüllen musste (wegen meiner Ausbildung, was ich verdiene, usw.). Der Brief ist an meinen Vater adressiert aber ICH muss unterschreiben. Wieso muss ich unterschreiben aber bekomme das Geld nicht? Gibt es irgendwie ne gesetzliche Regelung, in der es heißt, das die Eltern (oder Elternteil) das nicht beziehen darf?
Ich sprach meinen Vater schonmal auf das Thema an (is schon ne Weile her). Da meinte er, er könne das Kindergeld schon auf mich laufen lassen, aber dann muss ich ihm jeden Monat 300 Euro bezahlen, für Miete oO und ich würde hier ja auch was zu Essen brauchen und Strom und Wasser..... (so ne Antwort von einem Vater find ich einfach nur scheiße ...).
Vorallem weil ich sowieso alles selber bezahle.... Essen tu ich daheim kaum, und wenn dann muss ich mir mein Essen selber kaufen da ja zuhause eh nie was ist. Und alles andere was ich brauche (egal ob Klamotten, Hygieneartikel, Schulmaterial ect.) muss ich auch alles selber kaufen und das schon seit Jahren.

Wär schön wenn ich ne Antwort bekommen würde.
LG
 
R

Ratlos 200

Gast
Hallo Calendria

Deine frage ist so einfach nicht zu beantworten.
KG steht eigentlich dem elternteil zu bei dem das kind lebt.
aber das KG kann auch auf das kind selber abgegeben werden wenn es dem kind nutzt.das kann mit absprache und einverständnis des Kindergeldbeziehers geschehen.
auch das dieses schreiben an deinen vater ging ist richtig.
laut kindergeldkasse und was in deren akten steht ist er derjenige welchem diese leistung zusteht.

viele sind in dem glauben kindergeld steht dem kind zu-das ist jedoch nicht immer richtig so.
 

Missis

Aktives Mitglied
Warum versuchst du nicht einfach mit deinem Vater darüber zu reden? Was macht er den mit deinem Geld?....
Wenn sie noch im elterlichen Haushalt wohnt, ist es eben nicht IHR Geld! Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt. Es ist als kleine Unterstützung für Unterkunft, Ernährung, Strom, etc. gedacht, um Eltern finanziell ein wenig unter die Arme zu greifen.

Leute, überlegt mal, was allein Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon usw. kosten. Das ist mit 154 Euro monatlich bei weitem nicht abgedeckt. Wenn die TE meint, ihr Pa behumpt sie um das Geld, soll sie sich doch eine eigene Bude suchen, dann wird sie sich umschauen, was das kostet. Dann würde ihr das KG zwar zustehen, aber weit käme sie damit keinesfalls.
 
R

Ratlos 200

Gast
Missis das klingt dolle hart so wie du es schreibst,aber im grunde genommen hast du recht.

KG steht dem zu in dessen haushalt das kind lebt. ob volljährig oder nicht ist egal.

wäre natürlich schön noch mehr zu wissen denn es gibt so einige kleine punkte welche man dann eventuell noch erwähnen könnte.

was für leistungen bezieht der vater-lohn und brot???
geschwister vorhanden??
 

Missis

Aktives Mitglied
Missis das klingt dolle hart so wie du es schreibst,aber im grunde genommen hast du recht.
Ratlos, ich hab dieses Tänzchen selbst mit meiner Tochter durch, daher mag ich etwas harsch klingen. Die war auch der irrigen Auffassung, mit 18 stünde das Kindergeld ihr zu. Aber einen warmen A**** im Winter und Wasser und Strom für ihre täglichen ein bis zwei Waschmaschinen wollte sie haben. Ich habe sie schliesslich selbst bei der Familienkasse anrufen lassen, die haben ihr dann mitgeteilt, wem das KG zusteht. Da hat sie dann schmollend Ruhe gegeben.

Als sie dann weiter weg zu ihrem Freund zog, hab ich ihr das KG selbstverständlich ordnungsgemäß monatlich zukommen lassen, keine Frage. Seltsamerweise waren die 154 Euro weniger im Monat für mich sehr leicht zu verschmerzen, weil sich die Energiekosten, Telefonkosten, sowie Kosten für Waschmittel/Weichspüler, Hygiene- und Kosmetikartikel, der Nahrungs/Getränke- und Naschiverbrauch usw. drastischst reduziert hatten. Die dadurch eingesparten Kosten hoben das fehlende KG vollkommen auf. Unglaublich, aber wahr.
Übrigens sind eben diese Kosten wieder in enorme Höhen geschnellt, als meine Tochter vor einigen Monaten wieder zu uns zog. :eek::cool::rolleyes:

wäre natürlich schön noch mehr zu wissen denn es gibt so einige kleine punkte welche man dann eventuell noch erwähnen könnte.

was für leistungen bezieht der vater-lohn und brot???
geschwister vorhanden??
Das würde am Ergebnis aber nichts ändern. Das KG steht dem Vater zu. Im Gegenteil, viele Eltern verlangen von ihren Kindern Kostgeld, sobald diese Einkommen haben. Da kann die TE doch zufrieden sein, dass ihr Vater darauf nicht besteht. Ich selbst verlange von meinen beiden Kids auch nichts dergleichen, aber dafür gibt es bei mir auch keinerlei Diskussionen, hinsichtlich des KGs. Allein die Telefonkosten machen schon ein Drittel des KGs für beide aus, und das trotz Telefon-Flat. Nicht zu reden von Kosten von knapp 100 Euro monatlich für inzwischen 2 bis 3 Waschmaschinen täglich (Sohnemann ist dem gleichen Waschzwang verfallen wie meine Tochter:rolleyes:) und einem Verbrauch von 2 Packungen Waschmittel und 2 bis 3 Flaschen Weichspüler pro Woche. :eek:

Wobei ich der TE nun nicht unterstellen will, dass sie in gleicher Weise verfährt. Aber auch bei "normalem" Wasch- und Telefonierverhalten reicht das KG nicht aus, die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken.
 

Sisandra

Moderator
Missis das klingt dolle hart so wie du es schreibst,aber im grunde genommen hast du recht.

KG steht dem zu in dessen haushalt das kind lebt. ob volljährig oder nicht ist egal.

wäre natürlich schön noch mehr zu wissen denn es gibt so einige kleine punkte welche man dann eventuell noch erwähnen könnte.

was für leistungen bezieht der vater-lohn und brot???
geschwister vorhanden??
Meiner Meinung nach ist es völlig egal, was der Vater für Leistungen bezieht, oder ob noch Geschwister vorhanden sind. Der Vater finanziert eine Wohnung, in der die TE leben kann, er trägt die Miete, die meist nicht geringen Mietnebenkosten. Ich nehme schwer an, dass der TE darüber hinaus auch noch so Kleinigkeiten wie Waschpulver, Toilettenpapier etc, etc, zur Verfügung stehen, ohne dass sie dafür etwas bezahlen muss.

MIt 154,00 € monatlich sind diese Kosten bei weitem nicht gedeckt. Wie vor mir schon jemand schrieb, kann ich auch nur raten, einen eigenen Hausstand zu gründen, wenn das als ungerecht empfunden wird.

Gruß
Sisandra
 
M

MarPat

Gast
Also ich denke, die 154,00€ decken bei weiten nicht die Kosten für ein Kind.
Als mein Sohn 18 wurde und noch in der Lehre war, behielt ich das KG auch für die Kosten. Allerdings hat er auch zuhause gegessen, geduscht und ich habe für ihn die Dinge des alltäglichen Lebens gekauft. Außer Klamotten, Benzin, Versicherung...
Seit er ausgelernt hat und ich kein KG mehr bekomme muss er auch einen kleinen Teil für Umkosten zahlen. Und zwar nicht aus Böswilligkeit, sondern weil ich es mir nicht anders leisten kann und er einsieht, dass eine Wohnung viel teuerer wäre.

MarPat
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Calendria,


Dein Vater hat den Anspruch auf das Kindergeld, da er der Kindergeldberechtigte ist. Dies ist auch der Grund, warum Formulare die Du ausfüllen musst an ihn adressiert sind.

Alles was Du tun könntest, wäre einen Abzweigungsantrag zu stellen. Heißt einfach nur soviel, dass das Geld dann auf Dein Konto statt auf das Deines Vaters.
Allerdings geht dies auch nur mit der Unterschrift Deines Vater, sprich er muss damit einverstanden sein.

Ich sehe es allerdings so, dass das Geld bei Deinem Vater momentan gut aufgehoben ist, denn schließlich isst und wohnst Du kostenlos bei ihm. Die Ausgaben die er für Dich hat, sind weitaus höher als Deine.
Sieh es als Kostgeld an

Gruß,
Gefangen
 

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