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Frage zu Teilzeitvertrag bei Zeitarbeitsfirma!

M

meila

Gast
Hallo, mein Mann arbeitet bei einer ZAF. Er hat einen Vollzeitvertrag, aber einen Zusatzvertrag, in dem steht, dass er nur auf Teilzeit (100 h im Monat) angestellt ist.
Er arbeitet aber jetzt schon die dritte Woche in Vollzeit, d.h. 40 Stunden.

Die mehrgeleistete Arbeit kommt, wenn ichs recht verstehe, auf ein Zeitkonto. Er bekommt trotzdem nur Gehalt für die 100 h ausgezahlt. Sein Kollege meinte heute, wenn er zB kündigt, würden die Stunden auf dem Zeitkonto einfach verfallen und er sieht das Geld nie wieder.

Stimmt das?

Oder hätte die ZAF die Pflicht, die Stunden auf dem Zeitkonto bei Kündigung auszuzahlen?

Grüße
 
In allen Zeitarbeitsfirma ZAF Verträgen wird von "durchschnittlicher Wochenarbeitszeit" gesprochen, die Überstunden werden sehr oft für die Zeit eingesetzt, in der die ZAF keine Arbeit für deinen Mann hat (was im übrigen rechtswidrig ist, aber gängige Praxis).
Dann bleibt er zu Hause und "puffert" mit seinen Überstunden die Zeit, in der die ZAF zu blöd war um sich einen Kunden zu suchen.

Das die Überstunden bei Kündigung verfallen ist ebenfalls nicht rechtens, ich war mal bei Adecco, die haben die Überstunden ausbezahlt. Habe es aber auch schon gehört, dass der Zeitarbeiter dann frei bis zum Kündigungstermin bekommt, also quasi die Stunden "abbummelt".
 
Ohne die Verträge genau zu kennen:

Die Mehrarbeitssrunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt, und in ruhigeren Zeiten
wieder durch Abfeiern ausgeglichen. Im Falle einer Kündigung wird daraus Freizeitausgleich,
d. h. er braucht die letzten Tage vor dem Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr zu arbeiten.
(Ähnlich, wie ungenommener Urlaub)
 
Es handelt sich hier um ARWA. Wenn mein Mann kündigt, und mehr Überstunden auf dem Konto hat, als er abbummeln kann, müssen die ausbezahlt werden, ja? Weil eben sein Kollege meinte, die würden verfallen...
 
Dein Mann soll sich keinen Kopf machen, solche Jobs enden schneller als einem lieb ist. Ich empfehle Deine Mann, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Der Sinn von Teilzeit ist es, auch Teilzeit zu arbeiten und nicht Vollzeit nah. Wenn ihr Rechtsschutz habt, am besten mal mit einem Anwalt darüber sprechen. Im Prinzip scheint das ja nun einen Vollzeitarbeitsverhältnis zu sein. Zu guter Letzt wird Dein Mann verarscht und das ganze wird dann als Urlaub abgefeiert.
 
Ja, grundsätzlich müssen Überstunden ausbezahlt werden, wenn nicht irgendwo etwas
anderes vereinbart ist
. Also müsst ihr den Arbeitsvertrag und die Zusatzvereinbarung
genauestens lesen. Als gilt auch für eine evtl. vorhandene "Betriebsordnung" oder Verein-
barung mit einem Betriebsrat und den Tarifvertrag.

Dort können Bedingungen enthallten sein, nach denen Überstunden verfallen. Grundsätzlich
sollte man angesammelte Überstunden zeitnah abfeiern oder ausbezahlen lassen. Wer am
Ende des Jahres mit hunderten von Überstunden dasteht, die man im Laufe des Jahres an-
gesammelt hat, könnte teilweise leer ausgehen.

Und dann gibt es noch ein paar ganz üble Tricks. Daher ist es wichtig, dass man die Mehr-
arbeit peinlich genau dokumentiert; mit dem Namen der Person, die diese angeordnet hat.

Hier noch etwas zum Lesen:
https://www.kanzleiwehner.de/2015/07/ueberstunden-bei-kuendigung/
 
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