juka
Aktives Mitglied
Moin!
Ich hab mal ne Frage an Euch bzgl. der rechtlichen Situation meiner Groupon-Käufe. Vielleicht kennt ihr euch da ja aus:
Vor einem Monat hab ich einen Gutschein erworben bei einem Anbieter, dessen Leistung ich schon vorher einmal (über Groupon) in Anspruch genommen habe. Nun wollte ich den besagten Gutschein einlösen, jedoch stellt sich der Anbieter quer. Begründung: Das Angebot gelte nur für Neukunden. Ich hab mir die Konditionen des aktuellen Gutscheins durchgelesen und darin steht: "1 Gutschein pro Person einlösbar". Nach meinem Verständnis beziehen sich solche Sätze immer auf das aktuelle Angebot, nicht auf frühere Aktionen. Ansonsten müsste halt direkt drinstehen, dass es nur für Neukunden gedacht ist. Was meint ihr?
Ich hab mich mit dem Anbieter darauf geeinigt, dass ich den Gutschein storniere. Also bei Groupon die ganze Sache erklärt und heute kam die Antwort: Der Gutschein kann zwar storniert werden, aber nur in Form einer Kundengutschrift (die 12 Monate gültig ist), keine Barauszahlung. Ich halte das nicht für Rechtens, weil der Vertrag seitens des Partners nicht eingehalten wird und damit der Kauf doch ungültig sein müsste ?! mh..
VG, J.
Ich hab mal ne Frage an Euch bzgl. der rechtlichen Situation meiner Groupon-Käufe. Vielleicht kennt ihr euch da ja aus:
Vor einem Monat hab ich einen Gutschein erworben bei einem Anbieter, dessen Leistung ich schon vorher einmal (über Groupon) in Anspruch genommen habe. Nun wollte ich den besagten Gutschein einlösen, jedoch stellt sich der Anbieter quer. Begründung: Das Angebot gelte nur für Neukunden. Ich hab mir die Konditionen des aktuellen Gutscheins durchgelesen und darin steht: "1 Gutschein pro Person einlösbar". Nach meinem Verständnis beziehen sich solche Sätze immer auf das aktuelle Angebot, nicht auf frühere Aktionen. Ansonsten müsste halt direkt drinstehen, dass es nur für Neukunden gedacht ist. Was meint ihr?
Ich hab mich mit dem Anbieter darauf geeinigt, dass ich den Gutschein storniere. Also bei Groupon die ganze Sache erklärt und heute kam die Antwort: Der Gutschein kann zwar storniert werden, aber nur in Form einer Kundengutschrift (die 12 Monate gültig ist), keine Barauszahlung. Ich halte das nicht für Rechtens, weil der Vertrag seitens des Partners nicht eingehalten wird und damit der Kauf doch ungültig sein müsste ?! mh..
VG, J.