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Frage zu 400Euro-job

H

Hany

Gast
Hallo alle zusammen,

ich hab mal ne ganz wichtige frage, vielleicht kann mir einer von euch da weiterhelfen?!
ist es möglich zwei 400Euro-jobs zu machen?????? denn ne freundin von mir meinte, das dies nicht möglich sei. stimmt des??

LG
HAny
 
danke für deine antwort. 🙂
also dann müßte ich beide AG darüber informieren, das ich eben noch einen 400euro job habe?!
 
Denke schon...

spätestens bei der Knappschaft würde es auffallen. Denn da musst du gemeldet sein.

Versuche gerade was heruaszufinden, aber ich find das nicht.

Aber man muss wissen wie viel Geld du insgesamt zur Verfügung hast, bei beiden Jobs. Denn:

Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen

Sofern ein AN bei verschiedenen Arbeitgebern Beschäftigungen nebeneinander ausübt, sind für die versicherungsrechtliche Beurteilung die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur artgleiche Beschäftigungen zu addieren sind, d.h. eine Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung ist demzufolge NICHT vorzunehmen.
 
Du kannst zwei 400 € -Jobs ausführen, allerdings lohnt sich das eher nicht. Beide Jobs werden zusammengerechnet und du musst zwei Lohnsteuerkarten führen. Durch die Versteuerung des zweiten 400 € Job bleibt dir sehr wenig davon über.
Du musst beide AG über den anderen Job informieren, schon allein weil sie sich einigen müssen wer die Lohnsteuer- und SVbeiträge abführen muss. Man ist ab einen Verdienst von 401 € SVpflichtig. !

Kanja
 
Hallo,

NEIN man kann keine zwei 400,00 Euro Jobs machen, bzw. einer der beiden ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Regelung ist wie folgt:

Macht jemand zwei 400,00 - Jobs, so wird der, der zuerst begonnen wurde pauschal versteuert, das heißt der Arbeitgeber übernimmt i. d. R. die pauschale LSt und der Arbeitnehmer bekommt das was er verdient voll und ganz ausbezahlt.

Der 400,-- Euro - Job der danach begonnen wurde wird ganz normal der Steuer und Sozialversicherung unterworfen.

Entscheidend ist der Zeitpunkt an dem die Jobs angefangen wurde, nicht der Verdienst.

Wurde z. b. zum 1.1.06 ein Minijob angenommen mit einem Verdienst von 200,00 Euro monatlich , so ist dieser pauschalversteuert.

Fängt man am 2.1.06 z. B. einen Minijob mit einem monatl. Verdienst von 400,00 Euro an, so ist dieser Sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Gruß. kasiopaja
 
Schön Thomas.

Ich mußte beim Lesen Deines Beitrages bzw. Satzes wieder herrlich lachen.

Ob aber hier nun dem Fragesteller weitergeholfen wurde.... na ja.

Jedenfalls wünsch Ich Dir ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße von Suse
 
Wenn Du den zweiten Job versteuern und Sozialabgaben leisten mußt, ist das aber trotzdem kein Totalverlust!

- Das meiste der Steuern kriegst Du über die Steuerklärung wahrscheinlich eh' wieder zurück. Im Zweifelsfall mußt Du halt ein Bißchen Quittungen zum Absetzen sammeln 🙂

- Sozialversicherungspflicht heißt: Du zahlst in Deine Rentenkasse ein. Vielleicht nicht viel, aber immerhin. Mit Ende 60/Anfang 70 freut Dich das dann 🙂

- Sozialversicherungspflicht heißt auch: Du zahlst in die Arbeitslosenversicherung ein. Bei 400 Euro ist das sehr wenig, und im Falle einer Arbeitslosigkeit sind die Summen winzig, aber immerhin! Du hast dann (wenn Du die Mindestbeschäftigungszeiten erreichst) einen Anspruch auf ALG I, nicht nur ALG II - ist interessant, wenn Du zuviel Gespartes für ALG II hast.

Viel Spaß bei Deinem Job!
 
Kläre das mit dem zweiten Job lieber vorher mit dem zukünftigen Arbeitgeben und der Krankenkasse ab.

Es gibt eine sogenannte gleitzonenregelung, bei der der Arbeitgeber den Löwenanteil der Soz.vers. beiträge übernimmt (bei einem Bruttoverdienst zwischen 401 und 800 Euro) - da muss der Arbeitgeber aber zustimmen.

Eventuell gibt es auch einen Mindestbeitrag des Krankenkassenbeitrags, das musst Du mit der Kasse klären.

Auf jeden Fall diese beiden kontaktieren und die Sache abklären , bevor Du anfängst .
 

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