Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Frage OEG

M

Märzglöckchen

Gast
Hallo Zusammen,

leider konnte ich keinen Beitrag finden, der meine Frage beantwortet.
Ich wurde begutachtet im Rahmen des OEG und der Gutachter teilte mir mir das ich 'entschädigt' werde.
Ich weiß nicht, wie lange es vom Gutachter zum Versorgungsamt dauert und wieviel Entscheidung solch ein Gutachter hat?
Auch würden mich Eure Erfahrungen interessieren.

Meine zweite Frage, wird dann ab Antragstellung rückwirkend gezahlt? Das liegt eine Weile (eher Jahre) zurück.

Herzliche Grüße
 
Hallo Märzglöckchen,

schau mal hier: Frage OEG. Hier findest du was du suchst.

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Märzglöckchen,
der Gutachter kann dir sagen, was er in sein Gutachten schreibt. Dann geht das zum Versorgungsamt und dort wird entschieden. Der Gutachter kann empfehlungen aussprechen, aber ob die übernommen werden ist die Entscheidung des Sachbearbeiters und der amtseigenen Ärzte.
Vom Gutachten bis zum Bescheid kann noch einmal viel Zeit vergehen, Monate, aber es sollten keine Weiteren Jahre werden. Aber 6-8 Monate sind meines Wissens keine Seltenheit... Wenn es dann zu einem Bescheid mit entsprechendem GDS kommt, wird der dir ab Antragstellung zugesprochen und du wirst dann auch ab dem Zeitpunkt der Anerkennung entschädigt, also rückwirkend. Da kommt dann ganz gut was zusammen.
Liebe Hrüße Silan
 
M

Märzglöckchen

Gast
Hallo Sila,

danke für Deine Antwort.

Das ist auch so der Gutachterverlauf, wie ich es aus anderen Kontexten kenne. Mir geht es nicht darum, dass mein Konto gedeckt ist (ich glaube aber zu wissen wie du das meinst. Mir geht es um eine Anerkennung, ein Stück Gerechtigkeit und einen Abschluss nach über 20 Jahren. Irgendwann ist man müde.
 
Ich wünsche , du hattest inzwischen einen erfolgreichen Abschluß, ja es kann leider sehr lange dauern. 20 Jahre sind aber eine besonders lange Zeit! Da gibt es hoffentlich ordentlich Verzugszinsen (4% jährlich), die dir zu Recht zustehen!
 

TraurigeWelt

Mitglied
Ich wünsche , du hattest inzwischen einen erfolgreichen Abschluß, ja es kann leider sehr lange dauern. 20 Jahre sind aber eine besonders lange Zeit! Da gibt es hoffentlich ordentlich Verzugszinsen (4% jährlich), die dir zu Recht zustehen!
Bei mir läuft es gerade vor Gericht (11 Jahre dauert das ganze OEG schon ).

Eine Verzinsung ist laut Gegenseite nicht mit dem Gesetz vereinbar.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Hab ne frage Gewalt 7
littleNina Frage an andere Psychiatrieopfer Gewalt 6
T Neuregelung OEG - Leistungen nach Schwerbehinderung Gewalt 11

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben