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Fordern Krankenkassen Geld zurück?

  • Starter*in Starter*in Nachtfalke1975
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Nachtfalke1975

Gast
Hi.

Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

Sie war HartzIV Empfängerin, hat nen 400 Euro Job war aber über das Arbeitsamt krankenversichert.
Das Arbeitsamt wollte auch, daß sie den 400 Euro Job aufgibt und einen 1 Euro Job anfängt. Keine Ahnung was das für einen Sinn haben sollte.
Nun aber zum eigentlichen Problem.
Sie hat den 400 Euro Job behalten und wurde irgendwann vom Arbeitsamt gesperrt und bekam kein HatzIV mehr.
Eigentlich kein Problem, da sie ja nur krankenversichert sein wollte.
Die Sperre vom Arbeitsamt war im Sommer.

Seitdem war sie ab und zu beim Arzt und ist auch einmal wegen Schock und Kreislauf mit RTW ins Krankenhaus gefahren worden.

Heute hat sie einen Brief der Krankenkasse bekommen, daß das Arbeitsamt sie zum 31.07. abgemeldet hat.

Frage: Sie war ja dann quasi seit dem 01.08. nicht mehr versichert und hat ärtzliche Hilfe in Anspruch genommen und dabei natürlich alles über die Krankenkasse.
Kann die Krankenkasse nun hergehen und irgendwelche Ansprüche stellen, wegen der in Anspruch genommenen Leistungen?
Was passiert, wenn sie jetzt nochmal zum Arzt muß?

Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand nen Rat geben kann, da ich davon absolut keine Ahnung habe.

Vielen Dank schonmal. Gruß
Nachtfalke1975
 
Hallo Nachtfalke,

was deiner Freundin hätte klar sein müssen, ist die Tatsache, dass die aufgrund ihres 400-Euro-Jobs nicht krankenversichert ist. D.h. zu dem Zeitpunkt als sie die KK-Karte weiter benutzt hat, tat sie das eigentlich widerrechtlich. Sie hätte sich bei der KK informieren müssen, inwieweit sie überhaupt noch einen Versicherungsschutz hat oder nicht.

Das könnte jetzt sehr teuer werden. Sie sollte evtl. erstmal mit der KK sprechen, je nach Sachlage evtl. beim Sozialamt vorsprechen und ihre Lage dort schildern. Was ihr schaden könnte, ist natürlich die Tatsache, dass sie gegen ihre Mitwirkungspflicht verstoßen hat, eben weil sie den Minijob nicht aufgegeben hat.

Mag ja etwas widersinnig klingen, einen 400-Euro-Job gegen einen 1-Euro-Job zu tauschen. Aber soweit ich weiß, bestehen die Ämter bei voller Leistungsfähigkeit auch auf eine Vollzeitbeschäftigung. Der Haushaltshilfe meiner Mutter wurde jetzt auch angekündigt, dass sie die fehlenden Wochenstunden über einen 1-euro-Job ausgleichen muss.

Leider kann ich dir nicht mehr dazu sagen.
 
Aber 400€Job geht doch auch über Lohnsteuerkarte. Dachte immer man ist dann Krankenversichert. Ist das ein Irrtum?
 
Hi,

habe diesen Text gefunden:

Zitat:
"Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.

Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld."

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.d....de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba.htm
 
also bei 400€Job wird auch die Lohnsteuerkarte verlangt. Weshalb dann Abgabe von dieser notwendig. Wenn ich einen Arbeitsunfall hätte muss ins Krankenhaus oder sei es nur Versorgung vom Arzt ist dies nun versichert bzw. abgedeckt oder nicht? Muß da leider nochmal hinterfragen, danke
 
Geisterjäger meinte:
also bei 400€Job wird auch die Lohnsteuerkarte verlangt. Weshalb dann Abgabe von dieser notwendig. Wenn ich einen Arbeitsunfall hätte muss ins Krankenhaus oder sei es nur Versorgung vom Arzt ist dies nun versichert bzw. abgedeckt oder nicht? Muß da leider nochmal hinterfragen, danke

Wieder Irrtum. Generell ist bei diesen Minijobs die Abgabe der Lohnsteuerkarte nicht notwendig. Ein Minijob begründet auch keine Sozialversicherungspflicht.

Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Behandlungskosten die Berufsgenossenschaft und nicht die Krankenkasse.

Falls Sie Zweifel an meinen Aussagen haben, ich habe übrigens auch zusätzlich einen Minijob, dann fragen Sie einfach Onkel Google. Unter dem Stichwort "Minijob" hat er alle Antworten für Sie parat.
 
Meine Nachfrage sollte sie nicht glauben lassen dass ich an Ihnen zweifle.
Jedoch versteh ich nicht weshalb ein Arbeitgeber dann die Lohnsteuerkarte verlangt. Oder werden hier Pauschalbeträge ans Finanzamt bezahlt oder nur für den Steuerberater des Arbeitgebers wichtig. Verzeihung an den Eröffner dieses Themas dass ich dies auch zu meinem machte.
 
Geisterjäger meinte:
Meine Nachfrage sollte sie nicht glauben lassen dass ich an Ihnen zweifle.
Jedoch versteh ich nicht weshalb ein Arbeitgeber dann die Lohnsteuerkarte verlangt. Oder werden hier Pauschalbeträge ans Finanzamt bezahlt oder nur für den Steuerberater des Arbeitgebers wichtig. Verzeihung an den Eröffner dieses Themas dass ich dies auch zu meinem machte.

Hallo guten morgen,

Es besteht die Möglichkeit, dass der ARbeitgeber eine Steuerkarte verlangt, aber das ändert nichts am gesamten Verfahren der Pauschalversteuerung.

Das geht aus den offiziellen Minijob Seiten hervor.

Und wie schon mal gesagt, diese Jobs begründen keine Sozialversicherung. Das ist wichtig, darauf soll man unbedingt achten.
 

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