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Förderung Arbeitsamt

E

Edelpenner

Gast
Ich möchte auf dieser Schule
Schule für Tontechnik Regensburg Wuppertal

eine Ausbildung zum Audiotechniker machen.


Beziehe momentan Alg1 und da steht, dass sie vom Amt zertifiziert ist und man einen Bildungsgutschein bekommt,
Was beinhaltet der Gutschein und wer hat Anspruch auf die Förderung vom Amt.
Wird ja von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
 
Der Bildungsgutschein umfasst alle Kosten der Ausbildung (aber oft nur für einen dreiviertel Teil der Zeit), außerdem bekommst Du deine Fahrtkosten erstattet.

Den BGS musst Du bei deinem Arbeitsvermittler beantragen. In der zeit der Ausbildung erhältst Du ALG I und später ALG II.
 
Um den Bildungsgutschein zu bekommen sollte man eine abgeschlossene Berufsausbildung oder drei Jahre gearbeitet haben.


Heißt das 3 Jahre am Stück oder kann man das auch zusammenrechnen??
Habe ich trotzdem ne Chance auch, wenn ich die Punkte nicht erfülle?
 
Das mit den 3 Jahre arbeiten oder mit der Berufsausbildung ist Quatsch. Die Sachbearbeiter haben da einen Spielraum.
 
Nach meiner Erfahrung ist es bei Bildungsgutscheinen so, dass auch wenn man einen erhält und damit aus Sicht des Arbeitsamtes in einer "Maßnahme" ist, dies dann neben der Arbeitsstellensuche läuft.

Bedeutet konkret: "Aus der Bedürftigkeit rauskommen" steht über "die Maßnahme erfolgreich abschließen". Das Arbeitsamt wird also weiterhin darauf bestehen, dass man sich bewirbt und dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung steht.

Man kann also nicht davon ausgehen, dass man sich 100 prozentig auf die Weiterbildung konzentrieren und diese auch abschließen kann.
 
@Gast

Das ist falsch, es kommt darauf an, was für eine Maßnahme es ist, denn auch das Amt hat kein Geld zu verschenken und wenn der Bildungsgutschein zum Beispiel für eine Umschulung genutzt wird, ist das Amt sicherlich nicht daran interessiert, dass der Maßnahmeteilnehmer diese abbricht, damit die unnötige Gelder verschwenden.
 
@christmas

Und genau da liegt ja offenbar der Hund begraben.

Eine Umschulung bekommt man ja nur aus folgenden Gründen genehmigt:

1. man kann den erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen
2. im erlernten Beruf ist es so gut wie aussichtslos eine Anstellung zu finden.

Der Threadsteller hat aber lediglich geschrieben "er möchte gerne"... Tja und das Arbeitsamt ist nunmal nicht der Weihnachtsmann.....
 
@Gast

Mich schreibt man ohne T

Und nein, dass ist nicht richtig. Es gibt noch andere Gründe warum man eine Umschulung macht, deine genannten Gründe sind nur solche, welche für die Mehrheit nachvollziehbar sind und solche, die die Sachbearbeiter gerne benutzen, um eine Umschulung nicht bewilligen zu müssen, denn das bedeutet auch, man müsste weiterhin den Regelsatz zahlen und das Fix für 2 Jahre, ohne wenn und aber (war bei mir auch mal so und als ich dann wieder in der Teilhabe zum Arbeitsleben drin war, war das alles kein Problem).
 
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Beziehe momentan Alg1 und da steht, dass sie vom Amt zertifiziert ist und man einen Bildungsgutschein bekommt,
Was beinhaltet der Gutschein und wer hat Anspruch auf die Förderung vom Amt.
Wird ja von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Das wird Dir nur Dein Sachbearbeiter beantworten können. Und wenn Du die Voraussetzungen nicht hast, vermute ich, das Du den Bildungs-Gutschein nicht in dem Bereich bekommst.

Versuch es einfach, gehe zum Gespräch zu Deinem Arbeitsberater und nehme den Antrag auf einen Bildungs-Gutschein gleich schriftlich mit, darauf müssen die reagieren und Dir schriftlich mitteilen ob abgelehnt oder genehmigt. Dann steht Dir ja noch der Weg zum Widerspruch offen.

Mit wurde vor Jahren auch ein Bildungs-Gutschein verwährt, mit der Begründung, es würde genug arbeitslose Finanzbuchhalterinnen geben. Der Vermittler wollte mich in ein Bewerbungstraining stecken und das obwohl ich seit Jahren einen Teilzeitjob hatte und alleinerziehende Mutter von 3 Kindern war. Ich habe mich daraufhin an die SPD gewandt, wo man meine Schilderung erst garnicht glauben wollte und man versprach mir, mein Anliegen zur Überprüfung weiterzugeben. Kurze Zeit später wurde ich von einer anderen Arbeitsvermittlerin angerufen und konnte mir einen Bildungs-Gutschein im gewünschten Bereich abholen. Ich wurde auf einmal behandelt wie eine "Prinzessin", vorher wie eine "Edelpennerin 😉".

Viel Glück und mach alles schriftlich!
 

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