Ich schrieb doch nicht umsonst „überspitzt gefragt“. Und dann kommst du mit „der Vergleich hinkt“. Natürlich hinkt der Vergleich, aber ich wollte auch nicht vergleichen.Der Vergleich hinkt. Wenn du auf ein Mann/Frau-Ding hinaus willst, dann kannst du das vielleicht eher mit einem sehr lauten Rasierapparat vergleichen (aber es gibt ja auch Männer, die Föns benutzen). Oder mit einem Toaster. Oder mit einer Mikrowelle. Oder mit Musik oder einem Radio (auf Zimmerlautstärke).
Ich kenne übrigens kein Rasierapparat, der so laut werden kann wie ein Föhn. Ebenso keinen Toaster. Ein Föhn kann 60-85 dB haben. Das hat dann nicht mehr viel mit Zimmerlautstärke zu tun: https://www.mietrecht.com/zimmerlautstaerke/
Duschen und Baden ist während der Nachtruhe erlaubt. Kannst du nachlesen.Man kann von Menschen, die im Schichtdienst arbeiten, auch nicht verlangen, ihre Feierabenddusche so zu verlegen, dass es dem Nachbarn in den Kram passt.