Wenn deine Eltern Hartz4 bekommen, hast du Anspruch auf den vollen Bafögsatz von ca. 650€. Wenn sich die finanzielle Situation deiner Eltern durch den Unfall stark vrändert hat, kannst du eine Veränderungsmitteilung mit Nachweisen dem Bafögamt vorlegen und es wird neu berechnet.
Das ist nicht korrekt. Die Themenerstellerin ist scheinbar (lt. Nickname) 22 Jahre alt und somit noch Familienversichert. Daher würde es maximal 512 Euro als Bedarf geben. Wenn die Mietkosten 146 Euro übersteigen, dann kommt ein Mitzuschuss von 72 Euro dazu und dann liegt sie bei 584 Euro (soviel erhalte ich übrigens auch).
Da sie scheinbar keine eigene Wohnung hat und noch zu Hause lebt, lieft ihr Höchstsatz bei 414 Euro. Das mit den 500 Euro in ihrem Beitrag kann also soweit schonmal nicht stimmen. (es sei denn sie wohnt derzeit eben nicht im Elternhaus).
Sollte sie bei ihren Eltern wohnen, so ist sie Teil der Bedarfsgemeinschaft und da werden dann 80% des BAföG auf das Einkommen der BG gerechnet. 20% des BAföG bleiben Zweckgebunden für Miete, Fahrtkosten, usw. Man geht hier aber scheinbar grundsätzlich von 584 Euro aus, eshalb man einen Freibetrag, also 20% von 116,80 Euro hat. (Ob das zu 100% stimmt, weiß ich nicht, weil hierzu überall unterschiedliche Meinungen kursieren. Die einen sagen, dass BAföG anrechnungsfrei ist und andere nennen die 20%/80% Regelung, welche eventuell nur auf Schüler-BAföG bezogen ist, was ja hier nicht der Fall ist. Einfach mal bei den Ämtern nachfragen -
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php)
Den Mietanteil bei den Eltern müsste sie natürlich auch bezahlen, da beim Hartz 4 die Miete nach Köpfen verteilt wird und somit ihr Mietanteil rausfällt.
So ist es bei meinem Bruder, der noch hier bei meiner Mutter wohnt. Er hat, wenn er alleine wohnt, einen Anspruch auf 584 Euro BAföG. Da er zu Hause wohnt, sind es nur 414 Euro. Davon bleiben ihm 116.80 Euro um die Miete zu zahlen (reicht nicht aus, daher nach § 22 Absatz 7 SGB II einen Zuschuss auf unterdeckte Mietkosten beantragen).
Auch Jobben würde nicht viel bringen, denn das gilt auch als Einkommen und wird auf die Kosten der BG angerechnet. Sein einziger Ausweg aus dem Hartz 4 wird sein, dass er sich einen Bildungskredit nimmt (darf nicht angerechnet wird), meine Schwester ihm Geld für eine Kaution leiht (meine Mutter gab ungefragt sein Erspartes in Höhe von ca 1500 Euro aus) und das er schnell an eine eigene WOhnung kommt, damit er den Höchstsatz von 584 Euro erhält.
Hartz 4 und Studentenbafög passt halt nicht.
Wohngeld kann man aber dennoch beantragen, auch wenn viele meinen dass das nicht stimmt, aber nur, wenn in der Wohnung, in die man zieht, Personen leben, die keinen BAföG Anspruch haben.
So kann mein Bruder Wohngeld beantragen, da er in einer BG mit einer Hartz4 Empfängerin lebt. Selbiges wäre möglich, wenn ein BAföG-Empfänger mit einem Auszubildenen eine WG gründet usw. Aber wenn in der Wohnung nur ein BAföG-Empfänger lebt, dann gibt es kein Wohngeld.
Ausserdem kann man sich nach dem Auszug das Kindergeld abzweigen lassen. Dann geht das schön aufs eigene Konto, jedoch müssen die Eltern das Abzweigungsformular unterzeichnen.
Grüße