C
Cylon
Gast
Weil Grundstücks- und/oder Immobilienkaufverträge ausschliesslich durch einen Notar abgewickelt werden können! Es ist anders gar nicht möglich. Ohne Notar kein Grundstücks/Immobilienkauf/verkauf. Und da der Threadersteller selbst von Notarkosten und der Grunderwerbssteuer (Vater Staat will 5000 € bei Zuschlag) schrieb...tja, welchen Schluss will man nun für sich daraus ziehen? 😉
Hallo !
Was haben Sie gegen mich und gegen Dr. G. ?
Dass das ganze über den Notar abgewickelt werden muss , daß weis fast jedes neugeborenes - sorry - Baby , nur es kann halt noch nicht sprechen und Unterschreiben .
Der Gläubiger ist der Kreditgeber und dieser hat auch einen Grundschuldbrief - kann auch Brieflos sein , da ein notarielle Beglaubigung vorliegt und die Grundschuldsumme beim Grundbuchamt z.G.der Bank beim Amtsgericht an erste Stelle eingetragen wird - vom Amtsgerich YX bekommen !!! Natürlich wird das ganze per Notar abgeschlossen 😀 😀 😀
MfG
Fishy