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Finanzamt

  • Starter*in Starter*in anni1982
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anni1982

Gast
Hallo.

Habe im völligem Lebenschaos aus Versehen zwei Freistellungsaufträge an zwei verschiedene Dienstleister erteilt. Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
 

Hallo anni1982,

schau mal hier: Finanzamt. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Anni,
bin kein Experte zum Thema. Wenn ich so etwas gemacht hätte, würde ich beim Finanzamt anrufen und fragen. Das sind auch Menschen, die mal Fehler machen und netter als man manchmal denkt. Zur Not eine Selbstanzeige machen.
Gruß, Werner
 
Wenn Du die Steuererklärung machst,ist immer noch Gelegenheit,die

WIRKLICH ERZIELTEN Kapitalerträge korrekt anzugeben!

Selbst,wenn ein Steuerbescheid schon erging (und Du unbewußt,setz ich mal voraus, zuwenig Kapitalertragssteuer zahltest ) kannst Du
noch "Selbstanzeige" machen.
Weg: Zinsbescheinigungen komplett vorlegen!

Um welches Jahr handelt es sich?
Wieviel Zinsgewinn hast Du REAL erhalten?

Beispiel: bei zwei Banken Freistellung über VOLLEN BETRAG --aber
INSGESAMT durch Zinsen UNTER der ÜBER Freibetrag???

Gruß!
Micky
 
Hey Micki,

danke für deine Antwort. Ich hab für letztes Jahr noch keine Steuererklärung gemacht , hab aber definitiv mehr Erträge erzielt als der mir eingeräumte Freibetrag. Also beide Freistellungsaufträge voll ausgeschöpft. Aber es ist nicht bewusst passiert.

Werde das Finanzamt anrufen und die Sache klären und dann hoffe ich, das ich das wieder ausbügeln kann.

Grüsse
 

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