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Fehlzeiten

J

Josie

Gast
Hallo Ihr lieben,
ich habe eine Bekannte die im September 2009 Ihre Ausbildung zur Bürokauffrau begonnen hat. In dieser Zeit bist heute war Sie schon insgesamt 7 Wochen Krank. Die Ausbildung geht bis Ende Juni 2010 diesen Jahres, weil Sie schon 2 jahre in einem anderen Betrieb die Ausbildung gemacht hat, dort aber gekündigt wurde.
Nun meine Frage: wie viel Fehlzeiten in % darf Sie in einem jahr haben, wenn sie jetzt schon 7 wochen hat!!
Ist ihre Ausbildung gefärdet?
Danke im Voraus
 

Hallo Josie,

schau mal hier: Fehlzeiten. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo, warum interessiert Dich das? Jeder Mensch trifft Entscheidungen, handelt danach und trägt die Konsequenzen. Sind die hart, so steht es jedem Menschen frei, umzuentscheiden und anders zu handeln - so auch Deiner Freundin. Alles Liebe!
 
im BBiG steht leider nichts eindeutiges drin. Ich würde bei der zuständigen IHK oder beim Klassenleiter der Berufsschule nachfragen. Sicher ist, dass die Zwischenprüfung abgelegt sein muss und Ausbildungsnachweise geführt sein müssen (§43 Abs 1 BBiG). Vielleicht gibt es hier im Forum Berufsschullehrer oder Mitarbeiter der IHK, die dir eindeutiger antworten können.
 
Wenn es sich bei den Fehlzeiten nachweislich um karnkheitsbedingtes Fehlen ist. Wird sie damit keine Probleme haben. Höchstens, dass ihre Ausbildungszeit verlängert werden muss, da sie den erforderlichen Stoff nicht mehr aufholen kann.
 
Normalerweise ist es bei Ausbildungen mit IHK-Prüfung so, dass der Auszubildende nicht mehr als 20% gefehlt haben darf, sonst verliert er seine Prüfungsberechtigung.

Der Ausbildungsbetrieb/ die Berufsschule können die Ausbildungszeit verlängern, aber sie müssen nicht unter allen Umständen.
 

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