Stadtäffchens Angelegenheit hat hier eine hitzige Diskussion ausgelöst 😀. Meine Kollegin und Cheffe hatten schon Streit deswegen 😀. Ich halt mich da fein raus, so als Frischling im Standesamtswesen und nur Vertretung 🙄
Wir haben überlegt, nach welcher Gesetzesgrundlage das Standesamt die Namensänderung durchgeführt hat und haben nichts gefunden. Ok..vor 20 Jahren sah die Rechtslage anders aus. Und wir haben ein ganz kleines Standesamt, in dem so etwas super selten vorkommt.
Aber Stadtäffchen hat zuletzt geschrieben, dass es über den Kreis gelaufen ist, also vermute ich, dass es eine behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz war.
Zitat von Acromantula
"Inzwischen gibt es nur noch das Geburtenregister (seit 2009 in elektronischer Form), das fortgeschrieben wird (Adoptionen etc. werden als Folgebeurkundungen eingetragen). Aus diesem Register werden Geburtsurkunden ausgestellt, in denen alle Änderungen nachvollzogen werden können."
Ganz Faule machen ne beglaubigte Kopie aus dem Buch 😀
Wir haben überlegt, nach welcher Gesetzesgrundlage das Standesamt die Namensänderung durchgeführt hat und haben nichts gefunden. Ok..vor 20 Jahren sah die Rechtslage anders aus. Und wir haben ein ganz kleines Standesamt, in dem so etwas super selten vorkommt.
Aber Stadtäffchen hat zuletzt geschrieben, dass es über den Kreis gelaufen ist, also vermute ich, dass es eine behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz war.
Zitat von Acromantula
"Inzwischen gibt es nur noch das Geburtenregister (seit 2009 in elektronischer Form), das fortgeschrieben wird (Adoptionen etc. werden als Folgebeurkundungen eingetragen). Aus diesem Register werden Geburtsurkunden ausgestellt, in denen alle Änderungen nachvollzogen werden können."
Ganz Faule machen ne beglaubigte Kopie aus dem Buch 😀