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Familienname ändern

Stadtäffchen

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

Ganz oft ging es mir schon durch den Kopf den Familiennamen meines Vaters wieder anzunehmen. Diesen trug ich 10 Jahre lang bis meine Mutter eben entschieden hatte (wegen der Scheidung) ihren Mädchennamen wieder anzunehmen und wir 2 Kinder mussten den auch annehmen. Als Kind ist es ja toll einen anderen Namen zu haben.

Ich fühle mich zu meinem Vater mehr hingezogen. Meine Mutter hatte zuviel scheisse gebaut aber sie sieht nur die heile Welt von heute und nicht die alten Wunden von früher.

Mir geht es darum das wenn ich mal heirate als Geburtsnamen den wirklichen Geburtsnamen im Ausweis stehen hab und nicht den Mädchennamen meiner Mutter.

Mein Vater wäre natürlich stolz aber wie meiner Mutter beibringen???

Klar sind es Kosten alles umzuschreiben und ich werde ja eh 2012/13 heiraten. Aber an mir nagt es.
 
Wenns dir im Herzen ist, dann tus. Die Kosten wirst du irgendwie auch berappen können; leg halt was zurück.

Ich habe eine Weile auch überlegt, aber zum einen verbinde ich mit meinem Ursprungsnamen auch nicht eben positive Emotionen, zum anderen wollte ich nicht meinen Kindern, für die ich damals allein verantwortlich war, nicht auch noch diese Gemeinsamkeit des Familiennamens nehmen.

Doch das sollte jeder für sich und nach Situation entscheiden.

LG

Christa
 
Hmmmmm....

Du könntest versuchen, eine öffentlich-rechtliche Namensänderung gem. dem Namensänderungsgesetz (NÄG) zu erreichen.
Aber sooo einfach ist das leider nicht.

Ein Familienname liegt (da ihm gewisse soziale Ordnungsfunktionen zukommen) leider nicht im freien Interesse seines Trägers und eine Änderung bedarf lt. § 38 NÄG eines wichtigen Grundes.

Da Du aber schon lang erwachsen ist und daher eine Namenseinheit mit einem Elternteil nicht mehr als unbedingt erforderlich angesehen wird, kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird...

Am besten erkundige Dich vor Antragstellung erstmal telefonisch bei der Stadt, wie die Chancen stehen.
 
Ich hatte gedacht, ich muss zum Standesamt und mein Vater muss der Namensänderung auf seinen (meinen) Namen zustimmen.
Ich möchte ja nur den alten Namen zurück.
 
hallo.
ich habe vor zwei jahren meinen mädchennamen nach der scheidung wieder angenommen, und ich mußte dazu nur auf standesamt und von den kosten hielten sich auch in grenzen
 
Aber --Dein GEBURTSNAME ist doch der des Vaters?

Oder wurde quasi "eine neue Geburtsurkunde" für Euch Kinder ausgestellt auf den Namen der Mutter ?

Wenn Du heiratest könnte doch dann der JETZIGE Name ersatzlos entfallen?

Hättest Du nicht sowieso dann dieses Problem "weg" ?

Name A : bei Deiner Geburt
Name B : nach der "Angleichung" an den Mutternachnamen

Name C : ab Eheschließung --geborene A ?!

Es müßte doch sowieso noch die ursprüngliche Geburtsurkunde
von Dir geben--
und dort bist Du doch "Fräulein Stadtäffchen A " ?!
 
Ach so--und dann noch:
Deine Mutter hat als "Sorgeberechtigte" während Deiner Minderjährigkeit "in Deinem Namen" den Nachnamen geändert.

Da diese Handlung sich auf Dein Erwachsenenleben erstreckt,
könntest Du vielleicht JETZT (als Volljährige) diese Mutter-handlung
für "nichtig" erklären lassen,da zwar damals "ein einvernehmliches Vertreten DEINER Interessen durch die Mutter vorausgesetzt wurde--Dir aber ab Volljährigkeit dafür das Recht zustehen müßte,
die "Einvernehmlichkeit" zu bestreiten.

Ähnlich ist dies vielleicht dem:
ein Vormund schließt "im Namen des Mündels" Verträge über dessen Vermögen (Vorvertrag auf Hauskauf, Reservierung von Aktien ...)
und ab Volljärigkeit kann das Mündel dann dem ZUSTIMMEN---oder
die Entscheidung des Vormundes für "nichtig" erklären,weil der Wille falsch ausgelegt wurde.

Mit 10 konntest Du noch gar nicht absehen,
daß Dich diese Entscheidung Deiner Mutter als Erwachsene sagenhaft nerven wird , Du sie gar nicht billigst .

Also erklärst Du JETZT ihre damalige vermutete "Vollmacht" für nichtig,
weil die Entscheidung eben eine ist, die IN DEIN ERWACHSENENLEBEN reicht. und beantragst "Einsetzen in den vorherigen Stand" -->
Geburtsname = Nachname am TAGE DER GEBURT.


(Anders wäre es mit Schulwahl,die nur die Minderjährigkeit betrifft).

Gruß!
 
Aber --Dein GEBURTSNAME ist doch der des Vaters?

Oder wurde quasi "eine neue Geburtsurkunde" für Euch Kinder ausgestellt auf den Namen der Mutter ?

Wenn Du heiratest könnte doch dann der JETZIGE Name ersatzlos entfallen?

Hättest Du nicht sowieso dann dieses Problem "weg" ?

Name A : bei Deiner Geburt
Name B : nach der "Angleichung" an den Mutternachnamen

Name C : ab Eheschließung --geborene A ?!

Es müßte doch sowieso noch die ursprüngliche Geburtsurkunde
von Dir geben--
und dort bist Du doch "Fräulein Stadtäffchen A " ?!

Meine Schwester trägt den Namen B im Ausweis nach ihrer Hochzeit.

Mein Problem ist, ich bin jetzt 30 Jahre....die ganze Grübelei hatte vor 10 Jahren oder früher angefangen und sich bis heute gezogen.

Warte mal, ich hole mal die Namensänderung
Dort steht nur: Urkunde über die Änderung des Familiennamens.
Mein Vater musste damals zustimmen und war strickt dagegen. Meine Mutter hat ihm wie immer tausend Lügen erzählt wie schlecht es uns denn gehen würde wenn wir einen anderen Namen als die Mutter hätten.Sie wollte unbedingt wieder ihren Mädchennamen haben. Heute weiss ich warum sie dies wollte.
Also ich bin schon ein eheliches Kind.
 
hallo.
ich habe vor zwei jahren meinen mädchennamen nach der scheidung wieder angenommen, und ich mußte dazu nur auf standesamt und von den kosten hielten sich auch in grenzen

Dein Fall ist anders gelagert. Nach einer Scheidung kann man seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Bei einer Heirat legst Du ihn ja nicht ab.

Bei Stadtäffchen liegt der Fall leider anders. Beide Elternteile haben sich einverstanden erklärt, den Namen der Mutter als Geburtsnamen zu erteilen. Der alte Geburtsname ist damit weggefallen. Die Gesetze geben es nicht her, den alten Namen ohne Probleme "wiederherzustellen". Wie Acromantula schon erwähnte, geht es nur über das Namensänderungsgesetz und das mit erheblichen Problemen. Es muss gut begründet werden, warum der Name geändert werden soll und ob die Begründung von Stadtäffchen reicht? (ich persönlich kanns ja nachvollziehen; nicht falsch verstehen).

Bei uns geht das dann nicht mehr über das Standesamt, sondern über die Fachaufsicht oder sogar über das Gericht.

Wünsch Dir aber viel Glück
 

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