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Gast
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Unbedingt ablehnen, das ist auch rechtsmäßig. Die Berichte der Familienhelfer dienen vor dem Familiengericht zur Fremdunterbringung der Kinder oder zum Sorgerechtsentzug - zu nichts anderem!
Anwalt einschalten, wurde hier schon richtig erwähnt.
Also alle mit Familienhilfe landen vor dem Familiengericht und die Familienhilfe ist nur dazu da, die Kinder besser zu verschachern und die Eltern besser zu denunzieren.
Was ist dann eigentlich mit den Familienhilfen, die beendet werden, ohne dass Kinder fremduntergebracht werden?
Mit einem Schutzauftrag ist das eigentlich doch erst mal vom Tisch. Nur wenn weitere Meldungen kommen, wird es schwierig werden - bei manchen "Nachbarn" braucht man keine Feinde mehr.
Ich würde viel mehr über das Jugendamt versuchen, den Mist auszuräumen, anstatt zu warten bis der "Nachbar" neu meldet.
Weißt du denn, wer das war?
und beim Jugendamt kommt es immer auf die Sachbearbeiterin an - wie bei den Lehrern, die hat man auch wenn sie nichts taugen oder keine Erfahrung haben.