Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Falsches Geständnis

Kein Beschuldigter verhandelt mit dem Gericht über die Höhe seiner möglichen Strafe, wenn er unschuldig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Strafverteidiger so etwas seinem Mandanten empfiehlt, wenn er von der Unschuld des Mandanten überzeugt ist.
 
Ich verstehe diesen Fall auch nicht so richtig.

Und ich tue mich schwer damit, etwas zuzugeben, was ich nicht gemacht habe. Das geht eigentlich gar nicht. Sowas macht man vielleicht, wenn man in der Türkei zu Unrecht verurteilt wird. Aber bei uns??? Sowas macht man vielleicht, um andere zu schützen. Liegt aber in unserem Fall auch nicht vor. Also in extrem seltenen Fällen könnte ich mir so eine Lüge vorstellen.

Ich habe auch den Verdacht, dass der Anwalt nicht der beste ist. Solche Tipps, wie ihn der Anwalt gegeben hat, hören sich für mich eher nach US-Film (soll heißen unseriös) an.

Zudem würde ich als Betroffener (wenn ich nervlich nicht vollkommen durch den Wind wäre) alle möglichen Leute kontaktieren, die sich mit der Materie auskennen. Es gibt ja zB ähnliche Fälle, die durch die Medien gegangen sind inklusive verfilmter Dokus (bundesrepublikanischer Herkunft). Im Internet findet man zB bestimmt viele auch nützliche Hinweise wenn man zB "unschuldig verurteilt" eingibt. ZB findet man vielleicht in solchen Filmen weitere Tipps (Namen von interessanten Anwälten etc.): https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/unschuldig-hinter-gittern-102.html

Bloß nicht auf diesen einzigen Anwalt hören in dieser Situation!

Nachtrag:
Ich bin ja nur juristischer Laie. Hat er denn schon Anzeige gemacht wegen der falschen Beschuldigung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der oder die TE sollte sich dazu mal äußern, ob sie bei der Gerichtsverhandlung dabei war - oder ob die ganzen Angaben nur vom "Täter" ihr gegenüber stammen.
Für mich deutet eigentlich - das Strafmaß - auf eine Vergewaltigung hin.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben