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Falsche Arbeitsbescheinigung? Ende der Ausbildung?

AbiKisa99

Mitglied
Hallo liebe Leute!

Ich bin 21 Jahre alt, männlich und habe gestern meine 2,5 jährige Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Meine Abschlussnote war insgesamt ,,befriedigend". Nun wurde ein Tag vor Ende (!) der Ausbildung gesagt, dass ich nicht übernommen werde. Der Grund sei, es sind keine Stellen mehr in der Verwaltung frei oder auch in sonstigen Zweigstellen gibt es keine Möglichkeit. Klar ist es ärgerlich, aber ich kann da wenig machen. Nun habe ich gestern eine Arbeitsbescheinigung erhalten, in der folgendermaßen drinsteht:

  • Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet durch: keine Übernahme nach Ausbildung, Ende des Zeitvertrages
  • Wie wurde die Kündigung zugestellt? Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfingungsangebot: Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist erhoben: (???)
  • Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers war der Anlass: Wenn ja, der Arbeitnehmer war wegen desselben Verhaltens bereits abgemahnt worden
Ich verstehe absolut nicht und bin geschockt, das der Arbeitgeber solche Angaben macht.. Weder mein Ausbilder, noch mein Abteilungsleiter hat mir den Grund für ein vertragswidriges Verhalten bescheinigung arbeit.jpggesagt bzw. erwähnt. Ich kann ehrlich von mir sagen, dass nichts vorgefallen ist. Ich bin immer pünktlich zu arbeit erschien, hatte ein gutes Verhältnis und dann sowas? Macht der Arbeitgeber sowas extra, um irgendwie ,,rechtliche Vorteile" davon zu haben? Ich kenne mich damit wenig aus...

Eine Arbeitskollegin schrieb mir heute privat und sagte mir selbst, dass sie es nicht fassen kann, dass ich einfach so mit diesem angeblichen Grund entlassen worden bin. Niemand im ganzen Betrieb hat sich von mir verabschiedet. Nach meiner Prüfung kam ich in den Betrieb, die Bescheinigung lag verpackt auf meinen Arbeitsplatz und es wurde mir gesagt: ,,Das hier ist für dich. Das musst du dem Arbeitsamt geben... tschüss".

Ich hoffe ihr könnt meine Gefühlslage verstehen. Ich kann absolut den Grund nicht nachvollziehen. Es wurde gesagt, dass keine Stellen mehr frei sind, aber anscheinend war es doch nicht der Grund? Ich fühle mich komplett im falschen Film...

Meine Fragen dazu:

  • Darf der Arbeitgeber solche Angaben machen? Weil der Ausbilder oder mein Vorgesetzter hat nie ein Gespräch bezüglich ,,vertragswidriges Verhalten" mit mir aufgenommen
  • Kann ich dagegen Widerspruch erheben gegen diese Angaben?
  • Kann ich mit meinem (damaligen) Ausbilder nochmal das Gespräch suchen?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und danke für eure genommene Zeit!
 
Zuletzt bearbeitet:

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Hallo AbiKisa,

schade, dass du nach der Ausbildung nicht übernommen wurdest. So kurzfristig davon zu erfahren ist schlimm. Es tut mir leid für dich.

Diese Punkte...
  • Wie wurde die Kündigung zugestellt? Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfingungsangebot: Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist erhoben: (???)
  • Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers war der Anlass: Wenn ja, der Arbeitnehmer war wegen desselben Verhaltens bereits abgemahnt worden
... werden in der Arbeitsbescheinigung regulär mit abgefragt. Der Betrieb muss sie vollständig ausfüllen.
Sie sind ganz normal im Formular abgedruckt, gehören quasi dazu.

Durch diese Angabe:
Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet durch: keine Übernahme nach Ausbildung, Ende des Zeitvertrages
erübrigt sich auf der Bescheinigung die Angabe wie die Kündigung zugestellt wurde, da du gar keine Kündigung bekommen hast. Genauso erübrigt sich, ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte und ob Kündigungsschutzklage erhoben wurde.

Zum vertragswidrigen Verhalten:
Auf deinem Ausdruck (5.1.8) steht nichts dahinter, demnach hat der Ausbildungsbetrieb hier beim Ausfüllen "nein" gewählt (nein=kein vertragswidriges Verhalten). Damit bleiben die Felder leer.
Auch beim der Frage (5.1.9 und 5.1.10), ob wegen vertragswidrigem Verhalten abgemahnt wurde, steht kein Datum. Das heißt: es gab keine Abmahnung.

.......................................

Nur interessehalber: Du hattest doch mal Pläne, an die Ausbildung ein Studium anzuschließen, ins Ausland zu gehen oder eine Auszeit zu nehmen, oder? Stehen diese Pläne noch?
 

AbiKisa99

Mitglied
@dreampudelchen Also mein Plan war es, nach der Ausbildung kurzfristig weiterzuarbeiten, für ca.ein halbes Jahr. Der Grund dafür ist, das ich dann neben der Arbeit meine berufliche Klarheit klar festlegen kann also nebenbei. Also ich möchte zuerst meine berufliche Klarheit manifestieren, d.h. klar festlegen was ich in Zukunft studieren will. Denn wenn ich das nicht weiß, bringt alles nix. Wenn ich dies für mich klar habe, möchte ich ins Ausland. 1 Jahr nach Ausbildungsende hat man die Möglichkeit, geförderte Auslandspraktika wahrzunehmen und dies möchte ich machen, um in weitere Unternehmensbereiche auch reinzuschnuppern. Danach möchte ich evtl. ein Work and Travel anschließen, oder Europa-Tour machen. Und nach dem Reisen würde ich mit dem Studium beginnen. Und deshalb bin ich mir unsicher, ob ich mich als Industriekaufmann überhaupt bewerben brauche, wenn ich eh nach wenigen Monaten kündige um zu reisen. Oder ob ich irgendwo einen Drecksjob in einer Höhle ausübe, um kurzfristig was zu haben und was man auch kurzfristig kündigen kann. Also mein voraussichtlicher Plan: 1. Berufliche Klarheit manifestieren, um Basis zu schaffen 2. Auslandspraktika+Reisen 3. Studieren.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Der Ausbildungsvertrag endet immer mit "Zweckerreichung" und das ist in der Regel die Bekanntgabe des Prüfungsergebnises durch die zuständige Stelle (meist IHK). Wenn der Betrieb dann nicht schriftlich oder mündlich die Nicht übernahme erlärt und man erscheint man nächsten Tag zur Arbeit hat man einen Vertrag.

Wenn keine Übernahme gemacht wird ist das keine Kündigung. Man wird auf jeden Fall ALG1 erhalten (natürlich nicht viel). Und das wissen die Agenturen auch. Anders sähe es aus, wenn man eine Übernahme ablehnt.

Und das Formular ist einfach das Standort Formular aus der Buchhaltung. Das sieht eben nur bestimmte Beendigungsgründe vor, man hatte wohl keine Zeit/Lust das für die Ausbildung einzupflegen. Diese Arbeitsbescheinigung wird später für die Rente benötigt. Man kann es halt systemisch nicht anders abbilden. Den ein Berufsausbildungsvertrag, ist genau das was er ist ein Berufsausbildungsvertrag und kein Zeitvertrag.

Du hast keinerlei Chance dagegen vorzugehenn. Niemand muss dich übernehmen und es wurde dir rechtzeitig gesagt. Und du erhälst dennoch ALG1. Und es war keine Kündigung.
 

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