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Falschaussage bei der Polizei

amelis

Neues Mitglied
Hallo Leute ! Ich bin es noch einmal. Ich habe ja erzählt, dass die Polizei bei mir war, weil die Tür offen stand.
Ich hatte dort angerufen und angegeben, dass ein Fremder meine Sachen durchwühlt habe, aber nix gestohlen oder beschädigt worden sei, weil ich eben Angst hatte. Vielen Dank für eure Tipps und Hilfen. Ich habe mich bei meinem Sachbearbeiter gemeldet, der wohl gerade erst aus dem Urlaub gekommen ist und meine Akte noch nicht einmal kennt! Er habe nichts von einem Kollegen gewusst, dem ich gesagt hätte, dass ich dienstags zu sprechen sei. Er habe noch so einen Stapel an Unterlagen durchzugehen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob der Kollege wirklich meine Falschaussage vermerkt hat (Es war ein Telefongespräch), aber es ist doch wahrscheinlich dass meine Aussage da irgendwo doch noch im Stapel liegt. Was meint ihr ? Ich habe nichts zu meiner Falschaussage gesagt. Ich habe am Wochenende einen Anwalt kontaktiert, der meinte ich sollte bei der Polizei sagen, dass ich aus terminlichen Gründen meine Gespräche absagen müsste und eine schriftliche Erklärung zur Falschaussage schreibe, in der ich alles etwas abmildere (Shocksituation). Den Termin habe ich auch abgesagt. Jetzt ist meine Frage: Wenn der Kollege nun doch nicht die Aussage vermerkt hat, würde ich mich nicht dann durch so ein Schreiben verdächtig machen ? Aber andererseits riskieren, dass der Kollege doch die Aussage notiert hat, und mit strafrechtlichen Konsequenzen leben? Für eure Meinung wäre ich sehr dankbar !
 
A

annakarina

Gast
Hab deine Vorgeschichte nicht gelesen, aber generell gilt: Falschaussagen sind, gleich, wie sie zustande kamen, strafbar. Doch das scheinst du ja zu wissen.
Und die Angst, dass es raus kommt, wird dich nie wirklich loslassen.
Dein Anwalt hat recht: Raus mit der Sprache, dann ists vom Tisch.
Klaro gibts ne Strafe, aber die wird weitaus geringer ausfallen, als wenn die Polizei selbst dahinter kommt!
 

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