C
Conny1972
Gast
Also ich sehe mich scon in meiner Würde verletzt wenn ich so etwas sehe:
Arbeitslose die ersten Opfer einer Epidemie? Es sollen im Fall einer Grippeepidemie, wie sie z.B. durch die Mutation des H5N1-Virus und einer daraus resultierenden Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch ausgelöst werden könnte, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auch in Akutfällen nachrangig versorgt werden.
Dies sehen die entsprechenden Katastrophenpläne vor, die jüngst in einigen Bundesländern in Kraft getreten sind oder demnächst in Kraft treten werden.
Als Gründe werden die begrenzt verfügbaren Mengen an Impfstoffen und Möglichkeiten der Isolierung in den Krankenhäusern genannt. Aus Kostengründen ist jedoch keine wesentliche Erhöhung der Kapazitäten geplant.
Vielmehr will man medizinische Kräfte, Ordnungskräfte, Regierungsangehörige und "für die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Belange wichtige Personen" primär bei Vorsorge und Versorgung berücksichtigen, in zweiter Linie sollen dann auch nachrangig weitere Teile der Bevölkerung versorgt werden, die "wichtige Prozesse in Produktion und Dienstleistung aufrecht erhalten sollen".
Um zu vermeiden, daß Personen der nicht zuvor genannten Gruppen einen Zugriff auf die knappen Ressourcen erhalten, will man neben der Bereitschaftspolizei auch auf die Bundespolizei und nach einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Kräfte der Bundeswehr zurückgreifen. Um eine Epidemie einzudämmen oder sie auf bestimmte Bereiche zu begrenzen, ist in den Katastrophenplänen unter anderem eine hermetische Abriegelung von Stadtteilen und Regionen mit einem besonders hohen Anteil an Leistungsempfängern nach Bekanntgabe einer Epidemie vorgesehen. Diese Abriegelung soll nach den vorliegenden Informationen sofort und unabhängig von tatsächlichen Erkrankungsfällen in diesen Bereichen ohne jegliche Ausnahme durchgesetzt werden und auch Neugeborene, Kinder und alte Personen betreffen.
AP/dpa
Arbeitslose die ersten Opfer einer Epidemie? Es sollen im Fall einer Grippeepidemie, wie sie z.B. durch die Mutation des H5N1-Virus und einer daraus resultierenden Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch ausgelöst werden könnte, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auch in Akutfällen nachrangig versorgt werden.
Dies sehen die entsprechenden Katastrophenpläne vor, die jüngst in einigen Bundesländern in Kraft getreten sind oder demnächst in Kraft treten werden.
Als Gründe werden die begrenzt verfügbaren Mengen an Impfstoffen und Möglichkeiten der Isolierung in den Krankenhäusern genannt. Aus Kostengründen ist jedoch keine wesentliche Erhöhung der Kapazitäten geplant.
Vielmehr will man medizinische Kräfte, Ordnungskräfte, Regierungsangehörige und "für die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Belange wichtige Personen" primär bei Vorsorge und Versorgung berücksichtigen, in zweiter Linie sollen dann auch nachrangig weitere Teile der Bevölkerung versorgt werden, die "wichtige Prozesse in Produktion und Dienstleistung aufrecht erhalten sollen".
Um zu vermeiden, daß Personen der nicht zuvor genannten Gruppen einen Zugriff auf die knappen Ressourcen erhalten, will man neben der Bereitschaftspolizei auch auf die Bundespolizei und nach einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Kräfte der Bundeswehr zurückgreifen. Um eine Epidemie einzudämmen oder sie auf bestimmte Bereiche zu begrenzen, ist in den Katastrophenplänen unter anderem eine hermetische Abriegelung von Stadtteilen und Regionen mit einem besonders hohen Anteil an Leistungsempfängern nach Bekanntgabe einer Epidemie vorgesehen. Diese Abriegelung soll nach den vorliegenden Informationen sofort und unabhängig von tatsächlichen Erkrankungsfällen in diesen Bereichen ohne jegliche Ausnahme durchgesetzt werden und auch Neugeborene, Kinder und alte Personen betreffen.
AP/dpa