Micky II
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Normalerweise liest man die Zählerstände bei Einzug ab und gibt diese dann bei der Anmeldung zu Strom und Heizung beim zuständigen Versorger an.
In der Rechnung muss doch stehen, in welchem Zeitraum das Gas geliefert wurde. Denn für 3 Monate so eine hohe kW-Zahl ist nicht nachvollziehbar.
In der Rechnung muss doch stehen, in welchem Zeitraum das Gas geliefert wurde. Denn für 3 Monate so eine hohe kW-Zahl ist nicht nachvollziehbar.