Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Existenzgründung gmbh & co. KG

S

Standhafter

Gast
Nein Chio, da liegst du vollkommen falsch :
das kann ganz böse ins Auge gehen :D

OHG : Kein Stammkapital ! deshalb auch keine Zuordnung einer Beteiligung.
jeder haftet voll, mit Leib und Leben. :D und für den anderen auch !
Wenn nämlich bei diesem anderen nichts zu holen ist ....
Wie gesagt: Nicht zu empfehlen, wenn die Beteiligten ungleiche Kenntnisstände haben. Ansonsten eine gute , weil preiswerte Startgesellschaft.

KG : (auch GmbH & COKG) es gibt einen vollhaftenden Komplimentär und mit einem Betrag X an der Firma beteiligte Kommanditisten. Die Kommanditisten haften nur für diesen Beteiligungsbetrag und nicht darüber hinaus .... Der Komplimentär haftend voll.... und deshalb wird da gerne eine GmbH an diese Stelle gesetzt.

GmbH:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftung ist auf das Grundkapital begrenzt. Aktuell noch mindestens 25.000 EURO Haftungskapital und notarielle Verträge sind notwendig.

Ltd: gleich wie GmbH , jedoch ab 1 Euro Haftungskaital

Selbständigkeit bedeutet immer Risiko. Wenn du Geld von der Bank brauchst, nutzt dir keines der obigen Beispiele. Da geht es dann nur noch um Sicherheiten auf persönlicher Basis.

Was bedeutet denn dann eigentlich Haftung? Tja, wenn du Mist baust bei deiner Arbeit. Eben nicht mal was kaputtmachen sondern z.B. kannst du aufgrund von Einnahmeausfällen plötzlich deine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Dann gehst du in die Insolvenz. Bei einer OHG bzw. KG als Komplimentär kannst du dann dein Häuschen auch noch verlieren....
Ansonsten halt nur deinen Einsatz.
lg
Standhafter
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Standhafter

Gast
und wer es nicht glaubt für den zum Nachlesen

aus Wikepedia:

In einer offenen Handelsgesellschaft haften die Gesellschafter mit voller Einlage und zusätzlich mit dem Privatvermögen, dadurch werden zwar schneller Darlehen von Geldinstituten akzeptiert (aufgrund der vollen Haftung -> relativ niedriges Risiko für Banken), das Risiko der privaten Pleite bei Insolvenz und/oder Geschäftsaufgabe ist jedoch enorm höher als zum Beispiel bei einer GmbH.
 

Bro-Off

Mitglied
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum der TS überhaupt eine gemeinsame Gesellschaft mit der GmbH gründen sollte? Er (Sie) würd ja wahrscheinlich in jedem Fall sein Eigenkapital in die Ges einbringen müssen, mit dem er wenigstens haftet. Wenn die GmbH als Vollhafter in der KG fungiert, wird dem TS in seinem eigenen Geschäft (seine Geschäftsidee) wahrscheinlich die Enscheidungsgewalt genommen, was eigentlich ja nicht in seinem Sinn sein dürfte.
Wenn jedoch der TS als Vollhafter in der KG auftritt, um seine Entscheidungsgewalt zu behalten, macht die Partnerschaft doch noch weniger Sinn, es sei denn, die GmbH hat zu viel Geld und will nur etwas investieren um an der Gesellschaft Gewinne zu erzielen. In diesem Fall kann der TS doch aber gleich die Ges allein als Einzelunternehmer führen, es sei denn, er braucht das Investitionskapital der GmbH, um überhaupt erst anfangen zu können.

Also irgendwie erschließt sich mir der eigentliche Sinn dieser Partnerschaft nicht so recht?
 
C

chioaachen

Gast
@Standhafter.
Bei der GmbH & Co KG haftet der Kommanditist zwar grundsätzlich nur mit seiner Kommanditeinlage (Was ja auch schon eine Menge sein kann). Ist aber sein Kapital durch Verluste, die seine Einlage übersteigen, negativ geworden, so hat er eine Nachschusspflicht. Weiß aber nicht mehr, ob bis 0 oder bis zur Höhe der Einlage. Trotzdem kann diese Nachschusspflicht, die als Vorgang auf der Vermögensebene sich nicht steuermindernd auswirkt, die ganzen Ersparnisse vergangener Jahre aufzehren oder sogar umkehren. Sehr unangenehm.
Fazit: Firmengründungen mit anderen, egal in welcher Rechtsform, sind immer ein finanzielles Risiko - wie die Ehe.

chio
 
S

Standhafter

Gast
@Standhafter.
Bei der GmbH & Co KG haftet der Kommanditist zwar grundsätzlich nur mit seiner Kommanditeinlage (Was ja auch schon eine Menge sein kann). Ist aber sein Kapital durch Verluste, die seine Einlage übersteigen, negativ geworden, so hat er eine Nachschusspflicht. Weiß aber nicht mehr, ob bis 0 oder bis zur Höhe der Einlage. Trotzdem kann diese Nachschusspflicht, die als Vorgang auf der Vermögensebene sich nicht steuermindernd auswirkt, die ganzen Ersparnisse vergangener Jahre aufzehren oder sogar umkehren. Sehr unangenehm.
Fazit: Firmengründungen mit anderen, egal in welcher Rechtsform, sind immer ein finanzielles Risiko - wie die Ehe.

chio
ganz einfach NEIN ! Nein, es besteht keine Nachschusspflicht ! Nein, Nein und nochmals nein.


Und deshalb auch nochmal aus Wikepedia:

Das bedeutet, dass der Kommanditist an einem Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils und seiner noch rückständigen Kapitaleinlage teilnimmt.

Die Höhe der Einlage (Kommanditeinlage) bestimmt sich im Verhältnis zu den Gläubigern nicht nach den Vereinbarungen des Kommanditisten und des Komplementärs, sondern allein danach, in welcher Höhe der Anteil des Kommanditisten im Handelsregister bzw. Firmenbuch[1] verlautbart ist (mindestens 70 Euro)[1]. Allerdings können sich die Gläubiger auf eine in der üblichen Weise erklärte Erhöhung des Kommanditanteils verlassen. Eine eventuelle Rückzahlung der Einlage gilt gegenüber den Gläubigern als nicht geschehen. Der Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner noch nicht geleisteten Einlage unmittelbar. Die Gläubiger können ihn insoweit unmittelbar in Anspruch nehmen und sind nicht darauf verwiesen, sich die Einlageforderung im Vollstreckungsverfahren gegen die Gesellschaft pfänden und überweisen zu lassen. Die weitere Haftung des Kommanditisten mit seinem privaten Vermögen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.
Der Kommanditist ist nicht verpflichtet, den für vorangegangene Geschäftsjahre bereits von ihm bezogenen Gewinn wegen späterer Verluste wieder zurückzuzahlen.


So, also das sollte jetzt auch dir genügen :D
Ich sagte ja schon, je mehr man zu sagen hat, desto mehr muß man haften (Komplimentär)!

Ja, Gründungen mit Anderen sind immer ein Risiko. Je besser man den anderen kennt, desto eher kanns gut ausgehen denk man, aber wie du schreibst: fast wie eine Ehe. Und die geht man ja nicht mit einem Unbekannten ein :D .

Standhafter
 
C

chioaachen

Gast
Na ja, wollen das hier nicht weiter diskutieren. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein das Kapital übersteigender Verlust entgegen dem vereinbarten Verteilungsschlüssel allein der Komplementärs-GmbH zugerechnet wird.

Übrigens: KomplEmentär nicht KomplImentär.
Komplimente sind im Geschäftsleben entweder gelogen oder vergiftet.

chio
 
N

no-vip

Gast
Hallo Madonna_1,

Ich frage das hier, weil ich hoffe, dass vielleicht jemand das liest der sich ähnlich mal selbstständig gemacht hat und ich nicht viel Kohle für einen Rechtsanwalt ausgeben kann.
wie Du hier sicher gelesen hast, gibts viel Halbwissen und daraus resultierend viel Streit.
Dabei wäre eine Antwort für Dich so einfach.
Aber zuerst ein paar Fragen:
Hast Du dich denn schon mal erkundigt was da noch alles gefordert und gebraucht wird?
Gibts das schon? Kannst Du das einfach so machen (rechtlich gesehen)? Hast Du schon ein Konzept erstellt? (Damit Du auch z.B. Übergangsgeld bekommst.) Wo bekommst Du dein Geld her? usw.
All das was vor einer Selbstständigkeit kommt.

Ich stand auch schon an dem Punkt. Hab Bücher gewälzt. Mir Infos geholt. (Unter anderem wo es Förderungen gibt (und ob überhaupt), über Gesellschaftsformen..) usw.
Heut würd ich das ganz anders machen.
Heut sitzt das Geld zwar überall knapp. Wird weniger gefördert usw.
Dafür gibts viel mehr Hilfe. Existenzgründerseminare, Gutscheine (hab selbst vor ner Weile noch welche bekommen) und auch Anwälte, Steuerberater usw., die Hilfe (auch günstig oder gefördert) anbieten. (Unter anderem halt auch von der BA.)

Und bevor ich hier zur Zielscheibe werd:
wenn auch viel Halbwissen verbreitet wurde. So ist doch nicht alles falsch. So wird halt bei OHG und GbR alles herangezogen was zu finden ist. Bei der KG muß einer den Kopf hinhalten - weshalb halt da die GmbH & Co Kg bevorzugt wird. Weil die Gesellschaft mit beschränkter Haftung halt auch nur beschränkt haftet.
Interessant bleibt halt die Ltd. Die man aber halt in England "gründen" muß. Und für die man kein Mindestkapital von 50000 haben muß. Der "Nachteil" ist , daß die offiziell in England betrieben wird. Das heißt, daß "der Hauptbriefkast... äh sitz" der Firma England ist. Aber auch da muß man sich keine Sorgen machen. Weil man das alles einem Anwalt (Notar) überlassen kann. Es gibt sogar Firmen die das übernehmen. Gegen Gebühr - aber ganz ordentlich arbeiten.
So - ich hoffe das reicht, daß ich meinen Kopf behalten darf.
Zumal ich kein Anspruch auf Rechthaberei erhebe - da es ja nur eine Zusammenfassung ist.

Fazit: Madonna_1 - wenn Du Dir ganz sicher bist, daß Du das machen möchtest und kannst. Geh zum Arbeitsamt um die Ecke und erzähl denen das. Die geben dir dann vielleicht auch gleich diese Gutscheine. Mit denen Du dann halt zu den entsprechenden Stellen, wie einem spezialisierten Anwalt, gehen kannst. Ausserdem bekam ich z.B. auch noch Listen wo ich mich hinwenden kann.
Such dir halt nur gute Leute raus (kost dich ja dann nix ;) ).
Und laß Dich fachmännisch (oder fachfraulich) beraten.
Dann fährst Du immer gut.

So jetzt is aber genug. :)

Nur noch einen guten Tip: Man sagt: wenn Du willst, daß etwas gemacht ist. Dann mach es selbst. Oder anders ausgedrückt:
wenn jemand zu Dir sagt: "aber ich will Dir doch nur helfen!"
dann "RENN". Und zwar so weit und schnell wie es geht von der entsprechenden Person weg. Zieh DEIN Ding durch. Und laß Dir nicht nehmen (oder kaputt machen) was (dann) Dein ist.

Grüße - und Daumendrücken
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben