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Existenzgründerungzuschuss der Arge

Wassermann81

Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe mich als Handwerker selbständig gemacht. Natürlich habe ich auch den Existenzgründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt. Ich bin im Besitz des Meisterbriefes und verfüge über diverse berufliche Fortbildungen. Ich besitze alle kaufmännischen, technischen sowie Praxisbezogenen Fähigkeiten bzw. Kenntnisse. Heute kam nun der Bescheid, Ablehnung! Mit der Begründung, sinngemäß, ich soll mich doch lieber anstellen lassen, als mich selbständig zu machen. Eine Anstellung zu bekommen, ist für mich nicht schwer, aber es ist nicht das was ich will. Werde auf alle Fälle einen Widerspruch einlegen.
Nun bin ich dabei Informationen zu sammeln, falls dies überhaupt möglich, um eine positiven Bescheid zu erwirken. Vielleicht habt Ihr Erfahrungen gemacht, auch mit einer Ablehnung, eines positiven Bescheids nach Widerspruch oder, sehr interessant, mit einem positiven Bescheid. Bin gespannt auf Eure Erfahrungen.
 

juka

Aktives Mitglied
Auszug Wikipedia:

Seit dem 28. Dezember 2011 ist der Gründungszuschuss bei Neuanträgen keine Pflichtleistung mehr sondern nur noch eine Ermessungsleistung. Dadurch werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit Einsparungen von jährlich mehr als einer Milliarde Euro erwartet
So hart es auch ist, du kommst drei Monate zu spät. Ich finde es gut und richtig, dass du Widerspruch einlegst. Erhoff dir aber nicht zu viel davon. Wenn sie sparen wollen nützt es auch nichts alle Voraussetzungen zu erfüllen.

LG, J.
 

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