Du weißt anscheinend selber nicht was du willst!
Einerseits sagst du mehrfach er könne das Auto gerne haben.
Andererseits sagst du im nächsten Satz es geht auf keinen Fall ohne Auto.
Ja was denn nun?
Daß du nicht einfach das Auto abgeben und das Geld das du schon bezahlst hast einstreichen kannst dürfte dir wohl entgangen sein. Selbst wenn er dir das Geld gibt, wird es sofort von der Arge wieder einkassiert.
Da du laut Kaufvertrag der Eigentümer bist, ist es dein Auto und er kann es nicht abholen. Tut er es doch, kannst du ihn wegen Diebstahls anzeigen.
Sollte es eine Vereinbarung geben, daß du ihm das Auto verkauft hast (was anderes kann es ja nicht heißen, wenn ihr eine Vereinbarung habt, daß das Auto erst nach Abzahlung des Kredits dir gehört), sieht es anders aus. Ob es ein Verkauf ist, muß zur Not ein Richter klären.
Wenns keiner ist, ist es sein Pech, daß der Kredit auf ihn läuft. Bist du aber zweiter Kreditnehmer, wirst du auch in die Pflicht genommen die Raten zu zahlen.
Behalte das Auto, laß es auf einen Rechtsstreit ankommen (PKH sei dank!) und such dir schnellstmöglich einen Job.
Gibst du ihm das Auto, sind Auto und bisher gezahlte Raten WEG.
Das muß dir klar sein.