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Ex Partnerin verwehrt mir mein Sohn

timo1995

Neues Mitglied
Samstag hatte ich mein Umgangstermin um 14 Uhr.
Diesen konnte ich nicht wahrnehmen weil ich im Stau stand.
Ich habe sie gebeten den Termin um eine halbe Std zu verschieben.
Sie schrieb mir darauf hin das ich Wohl Pech habe und nun die nächsten 2 Wochen abwarten soll bis zu den nächsten Umgangstermin.
Ist das Rechtens?
Habt ihr ein rat für mich?
Ich bedanke mich schon mal in voraus für eure Hilfe
 

Eva

Aktives Mitglied
Ob das rechtens ist, kann ich dir leider nicht sagen. Aber du könntest der Mutter freundlich klar machen, das es hier um das Wohl des Kindes geht und nicht um die Befindlichkeiten der Erwachsenen.

Ich könnte immer aus der Haut fahren, wenn Kinder für Zwecke der Erwachsenen "missbraucht" werden. Ich für meinen Teil wäre damals echt froh gewesen, wenn mein Ex Mann sich um unser Kind gekümmert hätte.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Vom Jugenamt betreut gibt es dafür ganz klare Reglungen,für beide Seiten.
Das ist Willkür.
Passiert das öfters muss Sie klare Antworten für ihr Verhalten geben,weil das auf eine gezielte Entfemdung hinaus läuft.
 

miasma

Aktives Mitglied
Samstag hatte ich mein Umgangstermin um 14 Uhr.
Diesen konnte ich nicht wahrnehmen weil ich im Stau stand.
Ich habe sie gebeten den Termin um eine halbe Std zu verschieben.
Sie schrieb mir darauf hin das ich Wohl Pech habe und nun die nächsten 2 Wochen abwarten soll bis zu den nächsten Umgangstermin.
Ist das Rechtens?
Habt ihr ein rat für mich?
Ich bedanke mich schon mal in voraus für eure Hilfe
Du hast also nur alle 2 Wochen einen Umgangstermin 14:00 Uhr an einem Wochenende und schaffst es dazu nicht pünktlich zu erscheinen?
War Unzuverlässigkeit immer schon ein Thema zwischen euch? Vielleicht regt sie das auf?

Wohnt ihr weit auseinander und wie lange hättest du denn dann deinen Sohn?
 

Eva

Aktives Mitglied
Also ich bin ja selbst so eine überpünktliche, aber @timo1995 hat doch geschrieben, dass er im Stau stand. Dann hat er um eine halbe Stunde gebeten, also wohnt das Kind nicht gerade um die Ecke.
 

miasma

Aktives Mitglied
Hat mit "Überpünktlich" nix zu tun. Es geht eben aus dem Beitrag nicht hervor, ob der Termin grundsätzlich nur alle 2 Wochen ist, er 300 Kilometer anreisen muß oder in der gleichen Stadt wohnt.

Wollte es nur mal aus diesem Blickwinkel betrachten.
Ohne diese "Details" ist es sehr schwer ne objektive Meinung zu äußern.

Geht der Termin nur eine Stunde, oder holt er seinen Sohn dann für´s WE?
 

Knirsch

Sehr aktives Mitglied
Mit dem Anwalt wäre ich vorsichtig. Damit kann man die Sache auch in eine Richtung lenken, in der man alles erstreiten muss.
Die Frage ist ja auch, wie das bisher war, wie oft das vorkommt, ob der Umgang gerichtlich geregelt ist oder außergerichtlich. Grundsätzlich würde ich aber bei einer einmaligen Geschichte nichts tun. Wenn man es sich mit der Mutter entgültig verscherzt, kann das fies werden.
 

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