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Ex-Lebenspartner im Gefängnis, wie werde ich seine Möbel und Hausrat los?

Engelsmausweses

Neues Mitglied
Ich war jetzt ungefähr 17 Jahre mit meinen Ex-Lebensgefährten zusammen. Leider ist er Alkoholabhängig. Er machte mir mit der Zeit immer wieder und auch immer öfter Vorwürfe, dass ich Fremdgehen würde.
Jetzt Anfang März war die Situation besonders schlimm und ich konnte einfach nicht mehr. Deshalb machte ich mit ihm Schluss. Daraufhin fragte er mich immer wieder, ob ich es ernst meine, was ich bejahte.
Kurze Zeit später sagte mein Sohn (21), dass es besser sei, wenn wir das Haus verlassen. Dann packten wir noch ein paar wichtige Dinge. Ich war gerade im Schlafzimmer, da kam plötzlich mein Lebensgefährte mit seinem Schwert um die Ecke und strich an meinen Hals entlang. Es war wohl "nur" die stumpfe Seite, sonst wäre ich wohl nicht mehr am Leben. Ich streckte dann automatisch meine Hände zur Abwehr nach vorne, wobei ich mich dann an einen Finger verletzte. Der Finger wurde später noch genäht.
Dann schrie ich, ich hatte eine Todesangst. Mein Sohn kam in den Flur und schrie ihn an. Mein Lebensgefährte hat sich dann zu meinen Sohn zugewandt. Mein Sohn ist dann rückwärts in sein Zimmer gegangen, hat aber auch ein paar Schnittverletzungen davongetragen.
Ich konnte mich in einem günstigen Augenblick zu meinen Sohn gelangen, wo wir dann die Tür zuhalten mussten, bis die Polizei ankam.
Nun sitzt mein Ex-Lebensgefährte im Gefängnis (3 Jahre). Seine ganzen Sachen habe ich so gut es geht in Kartons gepackt. Jetzt türmt es sich in meinen Wohnzimmer, Möbel sind auch dabei und im Keller sind auch noch viele Sachen.
Mein Problem ist jetzt, wie werde ich seine Sachen los?
 

Uri

Aktives Mitglied
Vermutlich und verständlicherweise werdet ihr ihm nicht mehr begegnen wollen.
Ich würde jedenfalls eine konsequente Trennung durchführen. Erst Recht bei materiellen Dingen.

Falls es Eure finanzielle Situation zulässt, würde ich seine Sachen einlagern lassen und ihm Schlüssel und Einlagerungsadresse zukommen lassen.
(Die Einlagerung am Besten noch mit Zeugen vornehmen lassen. Und die Übergabe natürlich mit Übergabenachweis, ggf. Anwalt oder Boten die Übergabe machen lassen.)

Ich würde die 3 Jahre Miete und den Transport zahlen, weil mir der "Cut" sehr wichtig wäre.
Je nach Ort gibt es manchmal sehr preiswerte Varianten (z.B. Scheune bei einem Bauern).

Falls Dein Ex Verwandte hat, wäre dies auch noch eine Option.

Rechtliches:
Ich würde in jedem Fall prüfen, ob er weiterhin Mieter in Eurer Wohnung ist.
Falls ja, kann es sein, dass ihr einen Räumungstitel benötigt, weil ihr Euch bei Eigeninitiative ggf. Schadensersatzpflichtig macht.
Lass das prüfen, bevor Du selber initiativ wirst!
 

Steph_S

Aktives Mitglied
Seine ganzen Sachen habe ich so gut es geht in Kartons gepackt. Jetzt türmt es sich in meinen Wohnzimmer, Möbel sind auch dabei und im Keller sind auch noch viele Sachen.
Mein Problem ist jetzt, wie werde ich seine Sachen los?
Du musst das rechtliche klären, wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt könnte es kompliziert werden, dafür brauchst Du jedenfalls eine Rechtsberatung.

Wenn Du die Sachen verpackt hast, dann weißt Du ja was alles in den Kartons drinnen ist. Beim verpacken ist wichtig ein Inhaltsverzeichnis zu machen. Ich denke es wird wichtige Sachen geben und unwichtige, wichtige Sachen sind Dokumente, Ausweispapiere, Zeugnisse, Bankunterlagen, Bescheide von Behörden, Versicherungsunterlagen und derartiges.

Ich würde ihm einen Brief schreiben und fragen was für ihn wichtig ist aufzubewahren, in dem Zusammenhang gleich auf die Kosten hinweisen was "Self-Storage" kostet. Eine Garage kostet mindestens 50€ im Monat, aber eher mehr und in Ballungsräumen sind sie schwer zu finden. Die Justizvollzugsanstalten werden in der Regel betreut von Sozialarbeitern, es wäre sinnvoll einen solchen Sozialarbeiter einzuschalten. Vielleicht bei der JVA anrufen und vermitteln lassen.
 

Steph_S

Aktives Mitglied
Seine ganzen Sachen habe ich so gut es geht in Kartons gepackt. Jetzt türmt es sich in meinen Wohnzimmer, Möbel sind auch dabei und im Keller sind auch noch viele Sachen.
Mein Problem ist jetzt, wie werde ich seine Sachen los?
Du musst das rechtliche klären, wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt könnte es kompliziert werden, dafür brauchst Du jedenfalls eine Rechtsberatung.

Wenn Du die Sachen verpackt hast, dann weißt Du ja was alles in den Kartons drinnen ist. Beim verpacken ist wichtig ein Inhaltsverzeichnis zu machen. Ich denke es wird wichtige Sachen geben und unwichtige, wichtige Sachen sind Dokumente, Ausweispapiere, Zeugnisse, Bankunterlagen, Bescheide von Behörden, Versicherungsunterlagen und derartiges.

Ich würde ihm einen Brief schreiben und fragen was für ihn wichtig ist aufzubewahren, in dem Zusammenhang gleich auf die Kosten hinweisen was "Self-Storage" kostet. Eine Garage kostet mindestens 50€ im Monat, aber eher mehr und in Ballungsräumen sind sie schwer zu finden. Die Justizvollzugsanstalten werden in der Regel betreut von Sozialarbeitern, es wäre sinnvoll einen solchen Sozialarbeiter einzuschalten. Vielleicht bei der JVA anrufen und vermitteln lassen.

p.s. Alkoholismus wird als Krankheit anerkannt. Bei guter Führung, guter Prognose etc kann er möglicherweise schon bald in den offenen Vollzug, das bedeutet er kann Tagsüber außerhalb der JVA arbeiten gehen und Geld verdienen und somit die Kosten bezahlen um seine Sachen einzulagern (wie auch immer).
 
Zuletzt bearbeitet:

Farnmausi

Aktives Mitglied
Hallo,

ich persönlich würde mich schriftlich an seinen Anwalt wenden. Der soll das klären. Ich gehe davon aus, das er einen Pflichtverteidiger hatte. Da du vor Gericht aussagen musstest, sollte dir Namen bekannt sein. Anfragen wie mit dem Eigentum seines Mandanten zu verfahren sei und abwarten. Bei weiteren Fragen lasse dich bei Gericht von einem Rechtspfleger beraten, dann machst du auch nichts falsch.

Sicherheitshalber kannst du natürlich auch noch bei sozialen Beratungsstellen anfragen. Farnmausi
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ohne Antwort können wir Dir nicht weiterhelfen.

Du wolltest "das Haus" verlassen. Wem gehört es, wer ist Eigentümer, seid Ihr Mieter, wenn ja, wer steht im Mietvertrag? Er/Du/ihr beide zu gleichen Teilen?

Du sprichst von " Deinem" Wohnzimmer. Ist es " Dein" Wohnzimmer oder "Euer" Wohnzimmer?

Wenn ihr beide Eigentümer seid, so kannst Du eine Teilungsverteigerung herbei führen. Danach ist klar, wer das haus behält.
Wenn ihr beide Mieter seid, kannst Du eine Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung beanspruchen, bist danach aber auf das Wohlwollen des Vermieters zwecks neuem Vertrag nur auf Dich angewiesen.
In beiden Fällen werden "Seine" Sachen aber iwo aufbewahrt werden müssen. Frage ist halt, wer letztlich für die in Obhut-Nahme aufkommen muss.
 

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