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Ex hat Nebenkosten nicht gezahlt !

Hallo zusammen, bräuchte mal Eure Hilfe im Forum Finanzen
- mal nicht unter Gesundheit 🙂

Die Fakten:
Eine Eigentumswohnung. Gemeinschaftliches Eigentum von mir und meinem Ex zu je ½. Das Eigentum ist bereits versteigert.

In der Zeit in der mein Ex mit seiner „Neuen „ in der Wohnung wohnte hat er gerau-me Zeit keine Nebenkosten und Hausverwaltungskosten mehr gezahlt.

Er hat sozusagen die letzte Zeit -in der er in „unserer“ Wohnung gewohnt hat nichts gezahlt....(daher auch die Zwangsversteigerung). Nunmehr soll ich diese seit dem Jahr 2003 nachzahlen. Die wollen jetzt grad mal so 3000 € von mir.

Mein Ex hat Privatinsolvenz angemeldet. Daher kommen die Gläubiger zu mir !

Bin ich verpflichtet seine rückständigen Nebenkosten und Hausverwaltungskosten zu zahlen ? Bzw. muss ich alles bezahlen ? Oder nur zu ½ wegen meinem hälftigen Ei-gentumsanteil ?


Es wäre toll von Euch, wenn Ihr mir weiter helfen könntet !? Vielleicht weiß jemand bescheid ? !


Liebe Grüße
ich packe das
 
Wann genau wurde der Scheidungsantrag (deiner oder deines EX) denn zugestellt ? Scheidungsantrag !
Bis zu diesem Zeitpunkt mußt du mithaften. Danach nicht mehr....
Auch wenn ihr noch beide das Eigentum besssen habt, als Grundbucheintrag.
Du brauchst eine rechtliche Beratung in der Sache. Sonst kommst du da nicht raus. Nicht nur eine Schuldnerberatung!
Grüße
Standhafter
 
Wie schon beschrieben:

Ich war mit meinem Ex nicht verheiratet

Die Hausverwaltung hat gewechselt. Die Rückforderung erfolgt von einer neuen
Hausverwaltung. Bei dieser Hausverwaltung habe ich noch überhaupt nichts
unterschrieben. Ich glaube er aber auch nicht. Die Miteigentümer haben eine neue
Hausverwaltung gesucht. Habe (ich glaube im Jahr 2003) nur noch die Kündigung der alten Hausverwaltung unterschrieben. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.... und jetzt die Rückforderung ! Ich wurde auch nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen... nur mein Ex hat sich vertreten lassen....

Grüße zurück !
ich packe das
 
hallo,
das ist ja mal erfreulich. Du wohnst doch nicht in der Wohnung?
Ich würde der Hausverwaltung mitteilen, das die Wohnung vom Herrn EX bewohnt ist und dieser auch für die Nebenkosten einstehen muß. Das rechtliche solltest du trotzdem mit einem Anwalt klären. Weil: Du als Eigentümer ev. vertraglich verpflichtet wurdest. Das alles muß natürlich irgendwo in einem Vertrag stehen. Den brauchst du. Also verlange von der Hausverwaltung hierüber Info, erstmal .
Was mich etwas auf die Eheschiene gebracht hat, war deine Schreibweise: "ständig flattern neue Rechnungen meines EX ins Haus die alle zu bezahlen sind.
Hast du da noch mehr offen oder war das nur so eine saloppe Sichtweise ?
Grüße
Standhafter
 
Ich wohne nicht in der Wohnung !
Ja, ich kriege nach und nach immer mehr Rechnungen, die flattern mir ins Haus -wie gesagt- ! Und ich kann nichts dafür !
Wie gesagt: bei der neuen Hausverwaltung habe ich nichts unterschrieben !!!
Es kommt immer dicker ....
Rechnungen....Rechnungen...
siehe auch Privatinsolvenz: Gehalt Ehemann...
Danke
standhafter !
 
Du musst mich mal informieren, genauer !
Was sind das für Rechnungen?
Also von wem und für welche Leistung ...
Schreib das mal hier rein oder schicke ein PN
Grüße
Standhafter
 
Guten Morgen Standhafter,

zuerst möchte ich Dir kurz mitteilen, dass mein Rechner leider derzeit außer Gefecht ist und ich somit meine Geschäftspausen nutze, um meine Beiträge/Antworten in Word
vorzuschreiben und dann schnellstmöglich zu antworten. Leider habe ich hier nicht viel Zeit, daher kann es sein, dass diese manchmal etwas knapp ausfallen.
Ist nicht böse gemeint ! ...auch wenn es mal etwas länger dauert !


Zu Deiner Frage:

Er unser gemeinschaftlich angeschafftes Auto verkauft. Er hatte den Brief und angemel-det war das Auto auf ihn. Das Geld hat er ausgegeben. Das Auto wurde
letztendlich von ihm bei der Bank nicht bezahlt (ca 15.000 €)

Er hat z.B. das gemeinschaftliche Eigentum mit einer Rechnung für seinen neuen Par-kettboden i.H.v. 10.000 € (ist eben nicht pfändbar!) belastet.

Aber :
Er hat auch keine Nebenkosten mehr gezahlt, keine Hausverwaltungskosten, obwohl er dort wohnte !!! (ca 3000 €, zahlbar sofort)

Er hat keine Finanzierungsraten mehr an die Bank gezahlt. Die Rückstände muss ich
tilgen => scheint korrekt zu sein lt. Anwalt

Die restlichen Schulden bezüglich der versteigerten Wohnung bei der Bank (Darlehens-rückzahlung, diverse Bankgebühren...Vorfälligkeitsgebühr...)

Und die restlichen Kosten der Zwangsversteigerung.

Die rückständige Grunderwerbsteuer muss ich bezahlten (ca. 300 €)=> scheint korrekt zu sein
lt. Anwalt

...und was noch kommt....wer weiß ....

Gruß von
ich packe das
 
> Er unser gemeinschaftlich angeschafftes Auto verkauft. Er hatte den Brief und angemel-det war das Auto auf ihn. Das Geld hat er ausgegeben. Das Auto wurde
letztendlich von ihm bei der Bank nicht bezahlt (ca 15.000 €)

Das ist natürlich ein Pech. Du hast ihm das Geld gegeben, vielleicht geliehen per kredit, oder kreditvertrag mitunterschrieben ? ... aber da etwas von Ihm zurück zu bekommen ist fast nicht möglich, denke ich. Ein Mahnbescheid für Rückzahlung eines Darlehens wäre eventuell möglich. Erfolgsaussichten nicht gerade gut. Trotzdem: Wenn noch Kredite auf dem Auto sind, ist doch der Brief eigentlich auf der Bank als Sicherheit ? Wie kann er dann das Auto verkaufen, ohne den Kredit abzulösen ?


> Er hat z.B. das gemeinschaftliche Eigentum mit einer Rechnung für seinen neuen Par-kettboden i.H.v. 10.000 € (ist eben nicht pfändbar!) belastet.

Da sehe ich schon Chance, wenn du da nichts unterschrieben hast. und wie geht denn das überhaupt, das gemeinschaftliche Eigentum mit einer Rechnung belasten? Hat er eine Grundschuld dafür herangezogen? Dann sollte auch deine Unterschrift unter der Verwendung stehen? Ansonsten könntest du das ganze an die Bank zurückgehen lassen. Da muss dein Anwalt aber nachhaken !

> Er hat auch keine Nebenkosten mehr gezahlt, keine Hausverwaltungskosten, obwohl er dort wohnte !!! (ca 3000 €, zahlbar sofort)

Vertrag anschauen, wer für diese Kosten haftet. Eigentümer gemeinschaftlich, oder Mieter/Bewohner? Ich sehe darin auch ein Verschulden der Hausverwaltung, weil Beträge nach mehr als einer Abrechnungsperiode überhaupt nicht mehr gestellt werden dürfen, d.h. ein Jahr nach der Abrechnung sind die Nebenkosten in der Sache eigentlich gelaufen! Von wann sind die Abrechnungen und wann hast du die Rechnung erhalten ?

> Er hat keine Finanzierungsraten mehr an die Bank gezahlt. Die Rückstände muss ich
tilgen => scheint korrekt zu sein lt. Anwalt

Gemeinschaftliche Haftung, ich glaube das ist so korrekt !

> Die restlichen Schulden bezüglich der versteigerten Wohnung bei der Bank (Darlehens-rückzahlung, diverse Bankgebühren...Vorfälligkeitsgebühr...)
Und die restlichen Kosten der Zwangsversteigerung.

die Wohnung ist also schon versteigert, richtig? Mit dem Erlös ist ein Teil der Schuld bei der Bank getilgt, ja? Für den Rest mußt du wegen der gemeinschaftlichen Kredite haften, auch allein! Alles was du da machen kannst, wäre eine Durchfechtung seiner Schulden mittels Mahnbescheid und Gericht. Kostet natürlich, bringt aber dann auch für 30Jahre einen Titel !
Ausserdem würde ich ihn wegen (Kredit-)Betruges anzeigen. Das hätte eine unangenehme Nachwirkung: eine ev. ins Auge gefasste Privatinsolvenz ist dann für ihn nicht mehr so ohne weiteres möglich. Dein Anwalt sollte dich da mal richtig beraten, wie du da vorgehen kannst und was du für Rechte hast.

> Die rückständige Grunderwerbsteuer muss ich bezahlten (ca. 300 €)=> scheint korrekt zu sein
lt. Anwalt

von wann ist denn diese Schuld? Grunderwerbsteuer ist doch nur bei deinem Kauf fällig? Ist die denn so jung? Die Wohnung zusammen gekauft und dann getrennt?

liebe Grüße
Standhafter
 

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