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Ex-Arbeitgeber will Abschluss sehen

Prüfer juckt es grundsätzlich, ob Geld zurecht ausgegeben wurde. Wenn also eine bestimmte Leistung bezahlt wurde, dann wird geprüft, ob die bezahlte Leistung auch erbracht wurde. Wenn Geld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden durfte, wird geprüft, ob die Voraussetzungen alle vorlagen. Wenn das nicht der Fall ist, wird geprüft, ob Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können.

Ich erlebe und begleite seit Jahren SV-Prüfungen, habe das aber so noch nie erlebt.
Wie soll denn ein Prüfer beurteilen, ob der Mitarbeiter A auch tatsächlich arbeitet?
Das prüft man höchstens, wenn Familienangehörige günstig versichert werden sollen, aber nicht bei fremden Dritten.

Im übrigen müsste dann ja auch der Prüfer die bereits vereinnahmten Beiträge wieder rausrücken, wenn der Lohn gar kein Lohn war...
 

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