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Eventuell am Arbeitsplatz gegen den Datenschutz verstoßen!

A

Aljona

Gast
Liebe Community,

wie ihr ja wisst, arbeite ich als Betreuungskraft in einem Altenheim.

Gestern bat mich eine Bewohnerin, sie in die Verwaltung zu begleiten, da sie den Stand ihres Taschengeldkontos erfragen wollte. Sie sagte auch sofort, dass sie einen großen Betrag abheben wolle, da sie in Verdacht habe, ihr Enkel und seine Frau würden sich an ihrem Konto bedienen.

In der Verwaltung ließ sie sich einen Kontoauszug ausdrucken. Ich musste ihr die ganzen Posten von Zahlungseingängen und Abbuchungen vorlesen, da sie fast blind ist. Ich konnte sie beruhigen, dass ihre Angehörigen zumindest seit Anfang des Jahres nichts abgebucht haben.

Trotzdem vertraut die Bewohnerin ihrem Enkel und der Frau nicht mehr. Sie sagte, sie wolle 500 Euro, also fast den kompletten Betrag auf dem Konto, abheben. Ich riet ihr davon ab, so viel Geld in ihrem Zimmer aufzubewahren. Nicht nur aus Sicherheitsbedenken heraus, sondern weil die alte Dame auch etwas dement ist. Meine Befürchtung war, sie könne das Geld so gut verstecken, dass sie es nicht mehr finden würde. Die Bewohnerin blieb aber stur.

Nach einigem Diskutieren mit der Verwaltungsmitarbeiterin wurden ihr schließlich die 500 Euro ausbezahlt. Die Bewohnerin war glücklich, denn sie hatte geplant, ihrem Sohn zum Geburtstag einen größeren Geldbetrag zu schenken. Außerdem benötige sie neue Schuhe.

Die Verwaltungsmitarbeiterin bat mich darum, die Frau des Enkels darüber zu informieren. Sie arbeitet in diesem Altenheim als Pflegekraft. Nachdem ich die alte Dame auf ihr Zimmer begleitet hatte (wo sie mich dann wütend rausschmiss, weil ich keine 50 Euro von ihr annehmen wollte), ging ich in den Wohnbereich, um die betreffende Kollegin zu informieren. Da ich niemanden antraf und ich längst Feierabend hatte, schilderte ich der Mitarbeiterin vom sozialen Dienst den Vorfall. Sie versuchte daraufhin, die Kollegin telefonisch zu erreichen. Doch die war gerade mit einem Notfall beschäftigt. Daraufhin rief sie den Wohnbereichsleiter an, der sich um das Weitergeben der Information kümmern sollte.

Ich habe einer Kollegin das Ganze erzählt. Sie meinte, ich habe gegen den Datenschutz verstoßen. Jetzt wissen mehrere Personen davon, dass Frau Z. 500 Euro von ihrem Konto abgehoben hat. Ich hätte "mal Köpfchen zeigen sollen".

Habe ich tatsächlich einen Fehler gemacht?
Muss ich jetzt mit Kündigung rechnen?

Liebe Grüße,
Aljona
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Naja, ich hätte es anders gemacht als du. Ich hätte gefragt, ob die Kollegin (Frau des Enkels) da ist und dann hätte ich niemanden mehr davon erzählt. Warum auch. Bei nächster Gelegenheit soll sie sich halt in eurem Bereich mal kurz melden (das wird ja nicht so kompliziert sein, oder?) und du informierst sie dann. Ist das eine Info, die sie jetzt sofort haben muss?

Die Info mit den 500.- € jetzt zahlreichen Kollegen weiterzugeben, war schon sehr unklug. Ich verstehe auch die Dringlichkeit bei der Sache nicht.

Es war richtig, dich darauf hinzuweisen. Eine Ansage von einer Vorgesetzten bekommst du vielleicht, aber eine Kündigung sicher nicht.
 
U

Uhrenträger

Gast
Wenn du es nur Kollegen weitergeleitet hast, finde ich nicht dass da eine Datenschutzverletzung vorliegt. Ihr seid ja alle gemeinsam für die Sicherheit der Bewohner verantwortlich und wenn es wichtige Infos gibt, müssen diese meines Erachtens nach auch geteilt werden.

Das eine Bewohnerin glaubt das ihre Familie die beklauen könnte und deswegen so viel Bargeld abhebt ist meiner Meinung nach eine wichtige Information. Gerade auch der soziale Dienst sollte über sowas informiert sein, damit die nicht total überrascht sind falls sie darauf angesprochen werden.
 
M

Midori

Gast
Erstmal: Kopf hoch! Das wird sicherlich nicht so heiß gegessen wie es gekocht wurde.
Habt ihr eine/n Datenschutzbeauftragte/n? Dann solltest Du diese Person ansprechen und um Rat fragen. Ansonsten vielleicht die PDL in Kenntnis setzen. Vielleicht auch eine gute Gelegenheit nach einem (Auffrischungs-) Training zum Datenschutz zu fragen. Das Thema ist komplex, und ohne gutes Training kann man da schnell Fehler machen.
Mehr als vor der Verletzung des Datenschutzes hätte ich übrigens Sorge, dass das Geld wegkommt, und die Sache hinterher nicht aufzuklären ist, weil zu viele Leute Bescheid wussten.
 

weidebirke

Urgestein
Ganz faktisch hast Du gegen die Schweigepflicht verstoßen. Nicht gegen den Datenschutz. Bitte mach Dich zu dem Unterschied schlau.
So lange die Dame nicht in finanziellen Belangen rechtlich betreut wird, geht die Information, wann sie wieviel Geld abhebt, niemanden (!) etwas an. Darüber hättest Du Stillschweigen bewahren müssen. Auch die Frau des Enkels gehen die Abhebungen nichts an, schon gar nicht, wenn die Dame ihr misstraut. Die Information hättest Du nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Dame weiter geben dürfen.

Passieren wird da wohl nichts. Schweigepflichtsverstöße sind Antragsdelikte, d.h. die Dame müsste Dich anzeigen, was wohl nicht geschehen wird.

Aber bitte informier Dich über Deine beruflichen Pflichten. Schweigepflicht ist doch wirklich Grundlagenwissen in dem Job.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Es kommt auch darauf an, ob tatsächlich die Kollegin (Frau des Enkels) hätte informiert werden müssen, dass die alte Dame Geld abhebt. Ist sie die gesetzliche Betreuung?

Aber sämtliche anwesende Kollegen informieren, weil die eine gerade nicht da ist, war total übertrieben.

Irgendwie verstehe ich dich da auch nicht, warum du der Kollegin nicht einfach einen Nachricht hinterlassen hast, sie soll bei euch und zwar bei der Verwaltungsmitarbeiterin, die das Geld dann ausgehändigt hat, melden. Dann sagt man einfach, wegen Patientin XYZ möchte sich Frau Soundso in der Abteilung melden. Aber man sagt bestimmt nicht jedem, um welchen Betrag es geht.

Du hast dich halt ungeschickt verhalten. Schwerwiegende Konsequenzen wird es nicht haben.
 

DerDenker

Aktives Mitglied
Omg auf so n Job hätte ich echt kein Bock. Demente Patienten und snitchige Kollegen klingt nach Stress pur. Dabei war das bestimmt noch eine Lappalie. Mein Beileid.
 
L

Lukas56

Gast
Liebe Community,

wie ihr ja wisst, arbeite ich als Betreuungskraft in einem Altenheim.

Gestern bat mich eine Bewohnerin, sie in die Verwaltung zu begleiten, da sie den Stand ihres Taschengeldkontos erfragen wollte. Sie sagte auch sofort, dass sie einen großen Betrag abheben wolle, da sie in Verdacht habe, ihr Enkel und seine Frau würden sich an ihrem Konto bedienen.

In der Verwaltung ließ sie sich einen Kontoauszug ausdrucken. Ich musste ihr die ganzen Posten von Zahlungseingängen und Abbuchungen vorlesen, da sie fast blind ist. Ich konnte sie beruhigen, dass ihre Angehörigen zumindest seit Anfang des Jahres nichts abgebucht haben.

Trotzdem vertraut die Bewohnerin ihrem Enkel und der Frau nicht mehr. Sie sagte, sie wolle 500 Euro, also fast den kompletten Betrag auf dem Konto, abheben. Ich riet ihr davon ab, so viel Geld in ihrem Zimmer aufzubewahren. Nicht nur aus Sicherheitsbedenken heraus, sondern weil die alte Dame auch etwas dement ist. Meine Befürchtung war, sie könne das Geld so gut verstecken, dass sie es nicht mehr finden würde. Die Bewohnerin blieb aber stur.

Nach einigem Diskutieren mit der Verwaltungsmitarbeiterin wurden ihr schließlich die 500 Euro ausbezahlt. Die Bewohnerin war glücklich, denn sie hatte geplant, ihrem Sohn zum Geburtstag einen größeren Geldbetrag zu schenken. Außerdem benötige sie neue Schuhe.

Die Verwaltungsmitarbeiterin bat mich darum, die Frau des Enkels darüber zu informieren. Sie arbeitet in diesem Altenheim als Pflegekraft. Nachdem ich die alte Dame auf ihr Zimmer begleitet hatte (wo sie mich dann wütend rausschmiss, weil ich keine 50 Euro von ihr annehmen wollte), ging ich in den Wohnbereich, um die betreffende Kollegin zu informieren. Da ich niemanden antraf und ich längst Feierabend hatte, schilderte ich der Mitarbeiterin vom sozialen Dienst den Vorfall. Sie versuchte daraufhin, die Kollegin telefonisch zu erreichen. Doch die war gerade mit einem Notfall beschäftigt. Daraufhin rief sie den Wohnbereichsleiter an, der sich um das Weitergeben der Information kümmern sollte.

Ich habe einer Kollegin das Ganze erzählt. Sie meinte, ich habe gegen den Datenschutz verstoßen. Jetzt wissen mehrere Personen davon, dass Frau Z. 500 Euro von ihrem Konto abgehoben hat. Ich hätte "mal Köpfchen zeigen sollen".

Habe ich tatsächlich einen Fehler gemacht?
Muss ich jetzt mit Kündigung rechnen?

Liebe Grüße,
Aljona
Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung bzgl. Datenschutz der Dame waer das Ganze vermeidbar gewesen. Wurde denn diese nie angefordert?
Ich glaube ihr braucht da leider alle eine Schulung, waer diese nicht eingeholt werden.
 

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