Tach auch
du hast vielleicht immer Fragen !!! meine Güte 😛😛
Es gibt bestimmte Faktoren, die eine Erziehungsfähigkeit einschränken, wie z.b. Sucht, psych. Erkrankung, Krisen, etc. was nicht bedeutet, dass automatisch eine Gefährdung für ein Kind besteht.
Wenn ich die Erziehungsfähigkeit beurteilen muss, dann sind nicht nur die Kriterien wie Werte, Erziehungsziele, Grenzsetzung, Empathie, Verständnis, Förderung, Bindungstoleranz etc mir wichtig, sondern auch die soziale Umgebung, die Unterstützung, die eine Familie hat und auch annimmt - das kann die eigene Familie, Großeltern z.b. sein, oder Betreuungseinrichtungen oder Fördermaßnahmen etc.
ich arbeite mit Suchtfamilien, sei es Alkohol oder Substituierten, die als Eltern erziehungsfähig sind - mit Einschränkungen sicherlich, aber die man durch andere Maßnahmen und Beratung auffangen kann.
Und dann gibt es Suchtfamilien bei denen die Kinder nicht bleiben können, weil die Sucht den Alltag bestimmt. Das kommt auf die jeweilige Familie an und deren Ressourcen, Erfahrungen, Prioritäten.
ich glaube nicht, dass man allgemein beschreiben kann, was der und der macht, damit er hier erziehungsfähig ist und hier nicht, sondern dass das immer genau auf den Einzelfall ankommt und an die Fähigkeit sich selbst zu reflektieren.
Was ich generell bei den Gutachten ablehne, ist die kurze Momentaufnahme, die für ein Gutachten herangezogen wird. Das liegt aber in der Sache des Gutachters, der einen anderen Schwerpunkt hat als ich z.b. und auch weniger Möglichkeiten.
Ich gehe mit den Eltern und den Kindern zusammen was unternehmen, besonders Schwimmbad ist hier gut geeignet, um zu sehen, wie die Interaktion, das Erziehungsverhalten, der Umgang etc ist. Wenn ich nur zweimal die Eltern zu hause besuche, kann ich meiner Meinung nach kein Gutachten über eine Erziehungsfähigkeit erstellen - was bei Gerichtsverfahren aber gemacht wird - aber hier bin ich als Verfahrenspfleger in der glücklichen Situtation, das aus meiner Sicht und dem Kontakt zu bewerten und eine Gegendarstellung zu machen.
Mittlerweile gibt es Gerichte, die eine FH über drei Monate einrichten, in der diese ein Beurteilung über das Erziehungsverhalten beschreibt. Das ist meines Erachtens aussagekräftiger als alles andere, weil ich dann direkt in der Familie bin, direkt diese erlebe und die Beziehungsstrukturen mit den Eltern auch diskutieren kann.
Wichtig ist dabei, dass die Eltern mitarbeien, sich darauf einlassen können, auch mal Kritik hinnehmen können, wenn sie ungeduldig ihr Kind anbrüllen, etc.
Und ich kann gleichzeitig Alternativen anbieten, werden diese angenommen oder zumindest ausprobiert, ist eine Einsichtsfähigkeit vorhanden, dann kann man darauf aufbauen und Lösungen gemeinsam finden.
Konkret - methadonsubstituierte Mutter, 4. Kind von 12 Geschwistern, seit 18 Jahren drogenabhängig, 4 von 6 Kinder sind schon fremduntergebracht - bei den zwei kleinsten stand es an.
Auflage vom Gericht vor Sorgerechtsentzug Familienhilfe mit Erstellung und Bewertung der Erziehungsfähigkeit, Zeitrahmen 3 Monate mit 8 Stunden pro Woche.
Das Ergebnis war, dass die Kinder bei der Mutter bleiben, aber in einem Hort und einem Ganztagskindergarten angebunden werden, es eine Tagesstruktur gibt und die Mutter keinen Beikonsum hat und die Kontakte zu Dealern, zur Scene abbricht. Und dass sie aktiv mit der FH weiterarbeitet.
Sie ist aufgrund ihrer Persönlichkeit, sehr egozentrisch, sehr kindlich zeitweise, gekennzeichnet durch die Sucht und der Scene, sehr leicht gereizt und überfordert, aber in der Lage die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu wahren und umzusetzen.
Die Motivation war für ihre Bereitschaft, dass sie keine Kinder mehr nachproduzieren kann, es waren ihre letzten, die sie nicht in einem Heim sehen wollte.
Also allgemein kann man das nicht benennen, ich würde wetten, dass eine andere Kollegin mit der gleichen Aufgabe, eine andere Entscheidung getroffen hätte - aber die Bindung und Beziehung der Kinder zur Mutter waren für mich ausschlaggebend.