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Erziehungsgutachten: Darf ich das Gespräch aufzeichnen?

H

Henna

Gast
Hallo Liebe User,

nun habe ich es geschafft, dass ein neues Gutachten erstellt wird. Diesmal möchte ich sicher gehen und das Gespräch bzw. die Gespräche aufzeichen. Habe ich ein Recht dazu? Darf die Gutachterin die Aufzeichnung ablehnen? Nun will ich es mir mit der neuen Gutachterin nicht vermiesen aber auf Nummer sicher gehen möchte ich schon. Daher würde ich auch nichts am Telefon sagen sondern immer nur unter vier Augen und mit Aufnahmegerät.

Hat jemand Erfahrung oder weiß, wie das geregelt ist?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.
 
Hallo, ja du darfst aufnahmen machen, aber du musst die gutachterin darauf aufmerksam machen vorher. wenn sie dem nicht zu stimmt, dann kein gutachten machen.wenn sie zustimmt, dann gerät anschalten auf aufnahme klicken und nochmals den hinweis geben das das gespräch mit einverständnis der person xxx aufgenommen wird. Mach das Gutachten auch nicht alleine, hole dir eine vertrauensperson mit bei.
 
Hallo, ja du darfst aufnahmen machen, aber du musst die gutachterin darauf aufmerksam machen vorher. wenn sie dem nicht zu stimmt, dann kein gutachten machen.wenn sie zustimmt, dann gerät anschalten auf aufnahme klicken und nochmals den hinweis geben das das gespräch mit einverständnis der person xxx aufgenommen wird. Mach das Gutachten auch nicht alleine, hole dir eine vertrauensperson mit bei.

Vielen Dank!
 
Also ich bin mir sicher, dass eine Gutachterin dem Aufzeichnen nicht zustimmen würde, zumal die Aufnahmen nicht verwendbar sind - kannste also sein lassen.

Es sei denn, die Gutachterin nimmt die Gespräche selbst auf - so war es bei einer Freundin.
Sie musste aber zustimmen und wenn nicht, wars hinfällig.
Mach sich aber auch nicht gut, wenn man ein zweites Gutachten bekommt und gleich damit ankommt.
 

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