H
Henna
Gast
Hallo Liebe User,
nun habe ich es geschafft, dass ein neues Gutachten erstellt wird. Diesmal möchte ich sicher gehen und das Gespräch bzw. die Gespräche aufzeichen. Habe ich ein Recht dazu? Darf die Gutachterin die Aufzeichnung ablehnen? Nun will ich es mir mit der neuen Gutachterin nicht vermiesen aber auf Nummer sicher gehen möchte ich schon. Daher würde ich auch nichts am Telefon sagen sondern immer nur unter vier Augen und mit Aufnahmegerät.
Hat jemand Erfahrung oder weiß, wie das geregelt ist?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
nun habe ich es geschafft, dass ein neues Gutachten erstellt wird. Diesmal möchte ich sicher gehen und das Gespräch bzw. die Gespräche aufzeichen. Habe ich ein Recht dazu? Darf die Gutachterin die Aufzeichnung ablehnen? Nun will ich es mir mit der neuen Gutachterin nicht vermiesen aber auf Nummer sicher gehen möchte ich schon. Daher würde ich auch nichts am Telefon sagen sondern immer nur unter vier Augen und mit Aufnahmegerät.
Hat jemand Erfahrung oder weiß, wie das geregelt ist?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.