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Erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedriger als der Hartz 4 Satz

green18

Mitglied
Hallo zusammen

Ich habe heute festgestellt das ich weniger habe wie wenn ich Hartz 4 bekomme, und nächstes Jahr wird ja hartz 4 um 8 Euro erhöht, ist das rechtes, bestimmt nicht?

Na ja ich muss nur abwarten was sich am 01.01.2020 so noch ändert

Gruß
green
 
K

kasiopaja

Gast
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Frage doch bei der Rentenanstalt nach, wie die Sachlage ist.

Hier kann Dir das, wie immer , niemand genau beantworten.

Und wenn Du noch so oft einen Thread übers gleiche Thema eröffnest.
 

Bloodangel´s Cry

Aktives Mitglied
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Beziehst du kein H4 als Aufstockung?
Könnte dir ja durchaus zustehen, wenn deine Erwerbsminderungsrente nicht reicht.
 
K

kasiopaja

Gast
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

H4 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht.

Wenn dann wäre die Grundsicherung dran.
 

green18

Mitglied
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Also wenn man weniger wie Hartz 4 hat, dann läuft doch was falsch.... Normal ist das rechtswidrig, aber wie geschrieben, ich warte erst mal ab was am 01.01.2020 sich noch ändert...
 
S

SonneinderNacht

Gast
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Klar ist das Rechts. Stell dir vor, dass es sogar Menschen geben soll die arbeiten gehen und trotzdem weniger haben als den Hartz IV Satz.
 

green18

Mitglied
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Wie sollte das gehen, also da würde kein Mensch mehr arbeiten wenn jeder mehr bekommt... Hartz 4 ist ab nächstes Jahr 432 und Miete mehr ist es auch nicht... Also da verdient man schon mehr einer weniger und der andere mehr.. Aber nicht weniger wie Hartz vier. Und ich bekomme ja EM-R und Übergangsgeld, das ist ja viel was anders und da habe ich erst mal nicht so viel wie wenn ich Hartz4 bekomme... Na ja abwarten vielleicht ändert sich noch was, dann sehe ich es schon...
 
Zuletzt bearbeitet:

Yannick

Sehr aktives Mitglied
AW: Erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Wie sollte das gehen, also da würde kein Mensch mehr arbeiten wenn jeder mehr bekommt...
Ich denke, Du vergleichst da zwei paar Schuhe.

Hartz 4 wird von den ARGEN oder Jobcentern für Personen an ausbezahlt , welche geringes oder kein Arbeitseinkommen haben. Das setzt voraus, dass sie arbeitsfähig sind.

EM-Rente ist eine Versicherungsleistung für Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Übergangsgeld ist eine Entgeltersatz*leistung bei Reha oder Berufsfortbildung Behinderter und ist an Bedinungen geknüpft und wird anders berechnet, als EM-Rente oder H4.

EM-R und Übergangsgeld, das ist ja viel was anders und da habe ich erst mal nicht so viel wie wenn ich Hartz4 bekomme... Na ja abwarten vielleicht ändert sich noch was, dann sehe ich es schon...
EM-R und Übergangsgeld läßt mich vermuten, dass Du derzeit eben nicht voll arbeitsfähig bist und an einer beruflichen Reha teilnimmst, um Deine Arbeitsfähigkeit zu verbesssern oder wiederherzustellen. Leider hast Du dazu nicht viel geschrieben. Ist auch in Ordnung, aber ich würde Dir empfehlen, das nicht einer unabhänigen Beratungsstelle, z. B. VdK, zu besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht

Gast
AW: erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Wie sollte das gehen, also da würde kein Mensch mehr arbeiten wenn jeder mehr bekommt... Hartz 4 ist ab nächstes Jahr 432 und Miete mehr ist es auch nicht... Also da verdient man schon mehr einer weniger und der andere mehr.. Aber nicht weniger wie Hartz vier. Und ich bekomme ja EM-R und Übergangsgeld, das ist ja viel was anders und da habe ich erst mal nicht so viel wie wenn ich Hartz4 bekomme... Na ja abwarten vielleicht ändert sich noch was, dann sehe ich es schon...
Und aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Aufstockung im Rahmen des ALG II (SGB II) bzw. der Grundsicherung durch das Sozialamt im Rahmen des SGB XII.
 

green18

Mitglied
AW: Erwerbsminderungsrente und Übergangsgeld niedrieger als der Hartz 4 Satz

Hallo Yannick

Ja das habe ich schon alles gewusst...

Danke sehr...

Sozialhilfe habe ich schon beantragt, wurde abgelehnt... Und ich möchte keine Sozialhilfe, mir hat es schon gereicht mit Hartz 4, ich möchte arbeiten und Geld verdienen...

gruß
green
 

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