Soweit es das deutsche Recht betrifft bin ich mir mit der a.l.i.c. absolut sicher.
Ob es das im spanischen Recht ebenfalls gibt weiß ich nicht - das war nur eine Vermutung.
Aber - es gibt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Der gilt in der ganzen EU. Und Du wurdest doch nicht von einem spanischen Richter gehört, also vor einer Verurteilung.
Mal ehrlich - dieser ganze Sachverhalt ist albern ..., und auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Du musst es Dir vorstellen wie einen Bußgeldbescheid. Du erhältst einen solchen, bist damit nicht einverstanden, legst Rechtsmittel ein, dann geht die Sache vor ein Gericht, es wird verhandelt, und hier erhältst Du die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs.
Deswegen extra nach Spanien anzureisen ist unverhältnismäßig.
Und nur rein theoretisch (falls es je soweit kommen sollte ... - was ich nicht glaube), würdest Du vor einem deutschen Gericht vernommen werden. Deine Aussage wird protokolliert, nach Spanien gesendet, dort müsste man es erstmal übersetzen lassen.
Wer soll sich die Arbeit machen? Und weswegen?
Wie sicher willst Du Dir nun sein?
Wenn Du ein Auslandssemester in Spanien absolviert hast, wirst Du diese Sprache können.
Spanische (Straf-)Gesetze wird es wie deutsche auch im Internet zur freien Einsicht geben.
Lies sie Dir durch. Insbesondere die §§, die erklären, ab wann ein Täter überhaupt erst verurteilt werden kann. Im deutschen Recht sind es die §§ 20, 21 StGB - Du musst ein spanisches Pendant dazu finden.
Das wird nicht so schwer sein.
Bleib mal wirklich locker - Du hast schließlich NICHTS gemacht, also niemandem Schaden zugefügt.