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Erregung öffentlichen Ärgernisses

"...du musst "nur" 37.500 euro bezahlen die andere hälfte muss dein liebespartner bezahlen. Aber ich glaube nicht dass die das fordern das wäre echt überzogen."

Zitat Ende.


So ein Unfug...
 
Keine Sorge

Ich denke auch nicht, dass da noch was kommt. Die 75'000 Euro sind wohl einfach eine Warnung... Vielleicht ein Exhibitionist, der viel verdient und sein Problem nicht unter Kontrolle bekommt...
 
Entspanne Dich mal ...,
und wenn Du das getan hast, informiere Dich über die "actio libera in causa" - da brauchst Du nur Jurastudenten an Deiner (deutschen) Uni zu befragen, die sollten es wissen.
Die a.l.i.c. wirkt im deutschen Strafrecht schuldbefreiend (weil dem Täter die nötige Einsicht in sein Handeln fehlte).
Vielleicht gibt es das im spanischen Strafrecht auch?
Das ist nicht so unwahrscheinlich - im Zuge der Angleichung des Rechtssysteme der EU-Staaten.
 
ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe. Hat das damit zu tun, dass wir so betrunken waren, und es deshalb schuldbefreiend ist? Wenn ja, dann können wir im Nachhinein doch gar nicht mehr beweisen, dass wir so betrunken waren?
 
Ja, das hast Du richtig verstanden. Es wirkt (im deutschen Recht!) schuldbefreiend, sofern die a.l.i.c. fahrlässig herbeigeführt wurde. Was immer Du dann tust ... - Du könntest (im deutschen Recht!) nur wegen Vollrausch angeklagt werden.

Bei Vorsatz gilt das natürlich nicht. Der Vorsatz muss aber nicht nur die Herbeiführung der Volltrunkenheit umfassen, sondern auch, danach die Straftat xy in Volltrunkenheit begehen zu wollen.
Hier: keine strafbefreiende Wirkung.

Die Beweislage/-pflicht im spanischen Strafrecht kenne ich nicht. Wohl aber die im deutschen.
Sofern die Justizbehörden offenkundig stark betrunkene Tatverdächtige festnehmen, und nicht deren Blutalkoholwert bestimmen, verletzen sie ihre Ermittlungspflicht, denn jene besteht nicht nur darin, zu Lasten der Tatverdächtigen zu ermitteln, sondern auch zu ermitteln, was jene entlasten könnte.

Und nur rein theoretisch - Ihr seit zu zweit und könntet dementsprechende Zeugenaussagen für den jeweils anderen treffen.

Bleib (trotzdem) entspannt ... - da wird nichts kommen ...

Und nur rein theoretisch - sie schicken Dir aus Spanien einen Strafbefehl mit Zahlungsaufforderung für Summe "x".
Wie wollen die spanischen Behörden das denn hier vollstrecken?
Da müsste es entsprechende Verwaltungsabkommen mit deutschen Justizorganen geben. Vielleicht gibt es sie, vielleicht aber auch nicht ...
Mache Dir keine Sorgen ...!
 
Darf ich fragen, wie sicher du dir mit den Angaben bist? Es belastet mich wirklich sehr, und deine Posts beruhigen mich tatsache ein bisschen. Mach mir bitte keine falschen Hoffnungen😀
Eine Jura studierende Erasmusstudentin hat mir gesagt, dass die spansche Regierung meine "Strafe" an die deutsche Regierung weitergibt, welche sich anschließend um die Vollstreckung der Strafe kümmert, so dass ich auf jeden Fall zahlen muss.
Eine andere Person hat mir gesagt, dass ich (falls es zur Anzeige kommt) nach Spanien müsse...
 
Soweit es das deutsche Recht betrifft bin ich mir mit der a.l.i.c. absolut sicher.
Ob es das im spanischen Recht ebenfalls gibt weiß ich nicht - das war nur eine Vermutung.

Aber - es gibt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Der gilt in der ganzen EU. Und Du wurdest doch nicht von einem spanischen Richter gehört, also vor einer Verurteilung.
Mal ehrlich - dieser ganze Sachverhalt ist albern ..., und auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Du musst es Dir vorstellen wie einen Bußgeldbescheid. Du erhältst einen solchen, bist damit nicht einverstanden, legst Rechtsmittel ein, dann geht die Sache vor ein Gericht, es wird verhandelt, und hier erhältst Du die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs.
Deswegen extra nach Spanien anzureisen ist unverhältnismäßig.
Und nur rein theoretisch (falls es je soweit kommen sollte ... - was ich nicht glaube), würdest Du vor einem deutschen Gericht vernommen werden. Deine Aussage wird protokolliert, nach Spanien gesendet, dort müsste man es erstmal übersetzen lassen.
Wer soll sich die Arbeit machen? Und weswegen?

Wie sicher willst Du Dir nun sein?
Wenn Du ein Auslandssemester in Spanien absolviert hast, wirst Du diese Sprache können.
Spanische (Straf-)Gesetze wird es wie deutsche auch im Internet zur freien Einsicht geben.
Lies sie Dir durch. Insbesondere die §§, die erklären, ab wann ein Täter überhaupt erst verurteilt werden kann. Im deutschen Recht sind es die §§ 20, 21 StGB - Du musst ein spanisches Pendant dazu finden.
Das wird nicht so schwer sein.

Bleib mal wirklich locker - Du hast schließlich NICHTS gemacht, also niemandem Schaden zugefügt.
 

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