Frag beim Amtsgericht nach, Öffnungzeiten 8-12 Uhr in der Regel, da gibts ein Beratungsschein wenn Du nicht das Vermögen hast - muß aber sicher sein, sonst kommst Du dran wegen Unterschlagung! Vorher anrufen was für Unterlagen die von dir brauchen, Perso, Miet-. Einkommensbeischeinigung - keine Ahnung.
Dann, ev. mit Anwalt einstweilige Verfügung anordnen, viele Gründe(wichtig da es summarisch nach Gründen geht) das die Dame die Bilder rausrücken muss, oder eine Geldbusse ich sag mal fantasievoll bis 100000 Euro zahlen muß.
Auch da kann man die Rechtsberatung im Amtsgericht fragen, kostet soweit ich weiß nicht viel. Aber alles was Du an Beweisen hast sammeln, die Emails ausdrucken ect. (ohne Beweise könnte sie dagegen klagen, mit wirds schwerer)
Letztlich hat die Dame wahrscheinlich (ich halt mich immer bissl zurück) völlig verloren.
Sex mit Bildern (die sie ja hat) ist Erpressung und die Strafen sind verflucht hoch - fang auf keinen Fall aber Gegenerpressung an (z.b. ich zeig dich an wenn Du das machst) machste Dich selbst ev. mit strafbar - mit einstweiliger Verfügung darf sie die Bilder rausrücken und wenn sie bei deiner Frau landen ist klar von wem - oder die auch nur sagt ihr wurde etwas gezeigt... dann wird das Gericht ein mehr als ernsthaftes Wort sprechen. 😀
Einstweilige Verfügung (viele Gründe - mit Beweise) das sie weder Dich (wenn möglich noch deine Familie, ka ob das geht) sich nähern oder kontaktiern kann, Rausgabe der Bilder und negative usw. da würde ich nachfragen - möglichst schnell beim Anwalt - da man auch schnell Formfehler machen kann. Ich hab gehört, eilige einstweilig Verfügen gehen fast sofort raus - morgen ist Donnerstag...
Der Weg könnte ne Möglichkeit für Dich sein.🙄
Denk auf jeden Fall an Beweise, rein mündlich.. kann jeder alles gesagt haben.