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Erbschaft

C

cheero

Gast
Hallo...

Habe innerhalb eines Jahres beide Elternteile verloren und jetzt gehts an das Testament und brauche dringend einen Ratschlag wie ich mich verhalten kann.

Habe noch eine leibliche Schwester (guter Kontakt) und eine Stiefschwester zu der seit Jahren aus diversen Gründen kein Kontakt mehr besteht und sie auch seit Jahren nicht auffindbar ist.

Nun, zu dem Erbe gehört ein Auto, ein Mehrfamilienhaus, Möbel, Hausrat und ein noch bestehender Kredit.
Als mein Vater verstarb, war meine Mutter Alleinerbin und nur bei Wiederheirat hätten wir leiblichen Kinder 1/4 und die Kinder aus erster Ehe beider Elternteile je 1/8 geerbt.
Die Kinder meines Vaters hatten die Erbschaft ausgeschlagen.

Wie verhält sich das jetzt mit der Tochter meiner Mutter aus erster Ehe?
Vorallem wenn sie nicht auffindbar ist? Gibt es da Sonderregelungen?
Verkauf des Erbes speziell Immobilienverkauf?

Vielleicht hat der ein oder andere einen Tipp.

LG Cheero
 
Hallo cheero,

schau mal hier: Erbschaft. Hier findest du was du suchst.
D

Deichgräfin

Gast
Nach meiner Meinung ist die Tochter aus erster Ehe der Erblasserin
zu gleichen Teilen erbberechtigt.

Ein Verkauf des Erbes ist nicht möglich,ohne Zustimmung,
der dritten Erbberechtigten.

Bei einem Verkauf müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft
vor dem Notar erscheinen.
Ihr werdet eure Halbschwester selbst, oder von einem
Suchdienst suchen lassen müssen.
Zum Thema Erbrecht gibt es viele Seiten im Netz,außerdem kann
jeder Anwalt dazu Auskunft erteilen.

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
C

cheero

Gast
Auch wenn sie beim Testament vom Vater mit 1/8 bedacht wurde und meine Mutter sich seinem Testament angenommen hat?

Das sie dem verkauf zustimmen muss, hab ich mir fast gedacht.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Rat (laienmäßig!!!) :

Schwester ausfindig machen u.informieren über Todesfall
(sonst käme ggf.Schadensersatzforderung wg.vorsätzlichem "Erbausschluß" auf Dich zu

vorsorglich Erbgutaufstellung machen bzw.versuchen---möglichst mit unabh.Zeugen
(also: was ist überhaupt Erbgut/Vermächtniszeugs) -- und korrekt bleiben

Fachrat holen v. RA oder Notar .. selbst juristische Foren verweisen auf EINZELFALLPRÜFUNG
 
C

cheero

Gast
So, wir haben nun von einem Anwalt und auch vom Nachlaßgericht Auskunft erhalten.
Laut deren Aussage bekommen alle Kinder aus erster Ehe(4) 1/8 und wir beiden Kinder aus zweiter Ehe 1/4 des Erbes.
Die drei Kinder unseres Vaters aus erster Ehe ist das wenigste Problem, aber die Tochter unserer Mutter ist da schon etwas verfahrener, da das Nachlaßgericht und die Polizei keinerlei Anhaltspunkte haben, wo sie suchen könnten.
Und ich weiß nicht, wielange wir das Haus so halten können, da nicht viel Barvermögen vorhanden ist.
Gibt es da keine Sonderregelungen die man erwirken kann um auch ohne ihre Zustimmung verkaufen zu können?
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
"Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass man ein Erbe innerhalb von 6 Wochen annehmen muss, ansonsten besteht kein Anspruch mehr."


Der Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls auszuschlagen. Versäumt der Erbe diese Frist, gilt das Erbe als angenommen.
Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland oder hielt der Erbe sich zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aus, beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate.

Ich würde mich da genauestens nochmal beim Nachlassgericht o. ä. sachkundig machen. Allein die Aussage, dass man von weiteren Erben keinen Aufenthalt weiß, reicht ganz bestimmt nicht aus, das würde ja vielen in Erbangelegenheiten entgegenkommen, die dann unliebsame Miterben einfach verschweigen würden ... So kommen auch Anfechtungen gegen Erbscheine zustande, wenn ein Miterbe über "7 Ecken" dann doch von der Erschaft erfährt.

Eisherz
 
C

cheero

Gast
Ehm, meine STIEFschwester macht ihrer Bezeichnung alle Ehre. Sie ist in jungen Jahren auf Abwegen gekommen aber leider die Kurve nicht bekommen.
Sie lebt ein eher unbürgerliches leben.

Als mein Vater starb wurde sie auch schon vom Nachlaßgericht gesucht ohne Erfolg. Sie wird polizeilich gesucht.

Das Problem besteht ja, dass man sie vom Tod der Mutter gar nicht in Kenntnis setzen kann, solang wie es keine Adresse bzw. Hinweis gibt, wo sie sich aufhält.

Ziemlich peinlich, so eine Schwester zu haben.
 
C

cheero

Gast
Es steht so exlipit drin, dass wir leiblichen Kinder aus zweiter Ehe 1/4 und die Kinder aus erster Ehe 1/8 vom Nachlaß bekommen sollen.

Inwiefern hätten die Kinder aus erster Ehe Mitspracherecht?
Ein Pflichteilanspruch besteht doch lediglich aus einem Geldwert des Erbes, aber nicht um Sachwerte. Oder irre ich mich da?
 
I

ina22

Gast
du redest zugleich von einem kredit!
ich würde mich an deiner stelle mal erkundigen ob du evt dadurch sogar schulden erbst.
hört sich für mich im mom so an,vielleicht hab ich aber auch falsch gelesen
 

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