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Erbschaft ausschlagen

G

Gast

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Es ist doch so, dass man ein Erbe innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen muss, wenn man es ausschlagen will. Muss der Erbberechtigte von offizieller Seite, also von einem Notar Auskunft über das Erbe erlangen oder fängt die Frist auch an zu laufen, wenn ihm von jemandem nur per Mail erzählt wurde, dass es ein Erbe gibt?
 
Die Frist von 6 Wochen beginnt an dem Tag, an dem Du irgendwie erfahren hast, dass ein Erbfall eingetreten ist. Auch ohne offizielles Schreiben. War bei mir schon zwei Mal so. Also würde ich da jetzt keine Zeit mehr verlieren. 6 Wochen sind schnell um.
 

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