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Erbengemeinschaft

schroeders

Mitglied
Hallo,
eine Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Personen besitzen ein Grundstück. Die Personen sind zu je 1/5 Eigentümer. Das Grundstück wurde die letzten Jahre verpachtet und alles lief tadellos.
Der Pachtvertrag läuft Ende 2013 aus. Nun möchten 3 Personen der Erbengemeinschaft ab 2014 nicht mehr weiter verpachten und das Grundstück verkaufen. Welche Gründe können die 3 Personen bevollmächtigen einen Verkauf durchzusetzen ?
Laut Gesetzbuch müssen alle Personen der Erbengemeinschaft ein Verkauf zustimmen.
Vielen Dank im Voraus.
schroeders
 
P

primavera7

Gast
Hallo,
eine Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Personen besitzen ein Grundstück. Die Personen sind zu je 1/5 Eigentümer. Das Grundstück wurde die letzten Jahre verpachtet und alles lief tadellos.
Der Pachtvertrag läuft Ende 2013 aus. Nun möchten 3 Personen der Erbengemeinschaft ab 2014 nicht mehr weiter verpachten und das Grundstück verkaufen. Welche Gründe können die 3 Personen bevollmächtigen einen Verkauf durchzusetzen ?
Laut Gesetzbuch müssen alle Personen der Erbengemeinschaft ein Verkauf zustimmen.
Vielen Dank im Voraus.
schroeders
Die Zustimmung der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft zu einem Verkauf kann man zwar nicht erzwingen; man kann bei einer Verweigerung aber die Teilungsversteigerung beantragen (Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft an dem Grundstück). Das können die anderen Miteigentümer nur in den allerseltensten Fällen verhindern; denn grundsätzlich hat jeder Miterbe jederzeit das Recht auf Aufhebung der Gemeinschaft, sofern es nicht durch Testament bis auf Weiteres (maximal 30 Jahre) ausgeschlossen ist. Hierzu bedarf es auch keiner besonderen Begründung. Leider geht das Grundstück dabei meist deutlich unter Wert weg. Manchmal lenken die zunächst nicht zum Verkauf bereiten Miteigentümer dann aber doch noch ein.

Geht zu einem Fachanwalt für Erbrecht und lasst euch beraten.
 
Zuletzt bearbeitet:

hereditas

Neues Mitglied
Einen Verkauf können die Miterben gegen Deinen Willen nicht durchsetzen.

Was sie aber machen können: sie beantragen die Teilungsversteigerung des Grundstücks mit dem Zweck die Erbengemeinschaft auszulösen. Hiergegen widerrum kannst Du nichts unternehmen. Mit Ausnahme von ganz extrem gelagerten Fällen, in denen aber auch nur eine Aufschiebung in Betracht kommt.

Was Du weiter machen kannst: Du kannst Deinen Erbteil verkaufen, entweder an einen der Miterben oder einen Dritten. Das geht ohne Zustimmung der übrigen Erben. Dann bist Du zumindest den Ärger los.
 
P

primavera7

Gast
Einen Verkauf können die Miterben gegen Deinen Willen nicht durchsetzen.

Was sie aber machen können: sie beantragen die Teilungsversteigerung des Grundstücks mit dem Zweck die Erbengemeinschaft auszulösen. Hiergegen widerrum kannst Du nichts unternehmen. Mit Ausnahme von ganz extrem gelagerten Fällen, in denen aber auch nur eine Aufschiebung in Betracht kommt.

Was Du weiter machen kannst: Du kannst Deinen Erbteil verkaufen, entweder an einen der Miterben oder einen Dritten. Das geht ohne Zustimmung der übrigen Erben. Dann bist Du zumindest den Ärger los.
Genau so ist es und gut auf den Punkt gebracht.

Ich habe vor wenigen Jahren in einer Erbauseinandersetzung mit meiner psychisch schwerkranken Schwester (vermutlich Schizophrenie) ebenfalls schweren Herzens die Teilungsversteigerung unseres gemeinsam ererbten Elternhauses einleiten müssen, weil meine Schwester (mittlerweile 50 Jahre alt!) keine abgeschlossene Berufsausbildung, nie gearbeitet und keinerlei Einkommen hat, aber (wahrscheinlich krankheitsbedingt) von mir erwartete, dass ich ihr das weitere Leben im Elternhaus (ohne jedwede weiteren Mitbewohner!) mit großem Grundstück ermöglichen und alles bezahlen sollte, selber aber 75 km entfernt vom Heimatort auf 74 qm zur Miete wohne. Das ging nicht, da ich zwar Verwaltungsbeamtin des höheren Dienstes bin, aber (abgesehen von einer Wochenendbeziehung) alleinstehend und nun mal keine Millionärin bin.

Während des sich endlos lang hinziehenden Teilungsversteigerungsverfahrens (1 bis 1 1/2 Jahre dauert so etwas durchschnittlich mindestens) bot ein Nachbar aus meinem Heimatort an, mir meinen Erbteil abzukaufen. Als in der Gegend gut "vernetzter" Handwerksmeister hatte er großes Interesse an dem freistehenden, wenn auch sehr sanierungsbedürftigen Haus mit 150 qm Wohnfläche und 710 qm Grundstück in guter Lage. Ich war dann auch mit ihm beim Notar und habe ihm meinen Erbteil verkauft und übertragen. Zwar habe ich dadurch viel weniger Geld bekommen als meine Schwester später nach der vom Nachbarn als meinem Rechtsnachfolger fortgesetzten Teilungsversteigerung, aber das war vorher anhand des vom Gericht nach Begutachtung durch einen Sachverständigen festgesetzten, viel zu niedrig bemessenen Verkehrswerts so nicht absehbar. Und ich war wenigstens nach über 2 1/2 Jahren quälender Erbauseinandersetzung und Psychoterror die Sorgen und die finanzielle Verantwortung los und hatte mit der ganzen Sache endlich nichts mehr zu tun. Und habe dadurch wenigstens noch ein bisschen Geld erhalten (anders als bei einer Erbausschlagung), wenn auch bei weitem nicht in Höhe des wahren Werts meines Erbteils. Der Nachbar hat dann noch jede Menge "Späßchen" mit meiner Schwester bekommen bis hin zu einer Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden wegen vermeintlicher Bedrohung (infolge ihrer Wahnvorstellungen). Und das, obwohl er ihr unmittelbar nach meinem Erbteilsverkauf sogar angeboten hatte, ihr ihren Erbanteil zu demselben Preis abzukaufen und sie bis auf weiteres als Mieterin in der oberen Etage des Hauses wohnen zu lassen.

Obwohl ich selbst Juristin bin, habe ich mich in der ganzen Phase von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, der dann später auch meinen Rechtsnachfolger unterstützt hat. Und das war in Anbetracht der Gesamtumstände auch gut und wichtig. Der ganze Fall ist natürlich überaus tragisch, aber manchmal geht es nicht anders. Meine Mutter hätte, als klar war, dass meine Schwester krank ist und nie ein eigenes Einkommen erzielen wird, sich wegen ihres Testaments unbedingt noch mal anwaltlich beraten lassen und es ändern müssen (sie hätte meine Schwester ja z.B. auch durch ein lebenslanges Wohnrecht absichern können, ohne dass sie Miterbin wurde). Dazu war sie aber aus Angst vor meiner Schwester trotz meiner mehrfachen Hinweise und Bitten nicht bereit. Und ich musste die ganze Misere dann ausbaden. Ich wusste schon Jahre vor dem Tod meiner Mutter, dass mir dies eines Tages bevorstehen würde und es, wenn's hart auf hart kam, nur diese beiden Wege gab, um aus dem Dilemma herauszukommen.

Ich kann noch von Glück reden, dass sich überhaupt jemand gefunden hat, der so viel Interesse an dem Haus hatte, dass er bereit war, mir meinen Erbteil (am Gesamtnachlass) abzukaufen. Wer tut das schon unter solchen abschreckenden Begleitumständen? Meine Schwester hat ihm und auch vorher dem Gutachter in der Teilungsversteigerung ja noch nicht mal das Betreten des Hauses erlaubt; der Nachbar hat also die Katze im Sack gekauft. Der Erbteilsverkauf bedarf übrigens der notariellen Beurkundung, und die anderen Miterben haben dann noch binnen zwei Monaten das Recht, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Meine Schwester hat ihr Vorkaufsrecht natürlich nicht ausgeübt; denn wie hätte sie es mangels Einkommens auch finanziell stemmen sollen?

Die ganze Chose hat mich extrem Kraft und Nerven gekostet. Ich kann jedem in einer vergleichbaren Situation nur raten, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen. Man merkt erst hinterher, wie belastend das alles war und wie sehr es die eigene Lebensqualität beeinträchtigt, wenn man in einer Erbengemeinschaft mit - aus welchen Gründen auch immer - uneinsichtigen, unkooperativen Menschen steckt, die einem das Leben zur Hölle machen.
 
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colfield13 Verzwickte Situation in der Erbengemeinschaft Familie 43

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