Alice03
Mitglied
hallo ins rund...
es macht Sinn,dass die Kinder keinen anspruch haben,solange der Erblasser noch lebt.😀
ich hatte öfters von Fällen gehört,in denen von "erbe auszahlen die rede war".Selbstverständlich handelte es sich dabei wohl um freiwillige Schenkungen.Auf ein Erbe vor dem Tod besteht in keinem Falle ein Rechtsanspruch irgendwelcher Art.
Meine Mutter hatte von Ihrer Tante dann auch ein paar beträge vorher geerbet. Dann wurde sie nicht im Testament bedacht.
Das Testament war dann nicht r4chtsgültig und sie hat doch alles bekommen.
Aber die Thematik,wieweit vorher geschenkte sachen,dass Erbe beeinflussen ist ein fass ohne Boden wie erbrecht überhaupt.
Ich danke euch für eure Antworten.
Alice
es macht Sinn,dass die Kinder keinen anspruch haben,solange der Erblasser noch lebt.😀
ich hatte öfters von Fällen gehört,in denen von "erbe auszahlen die rede war".Selbstverständlich handelte es sich dabei wohl um freiwillige Schenkungen.Auf ein Erbe vor dem Tod besteht in keinem Falle ein Rechtsanspruch irgendwelcher Art.
Meine Mutter hatte von Ihrer Tante dann auch ein paar beträge vorher geerbet. Dann wurde sie nicht im Testament bedacht.
Das Testament war dann nicht r4chtsgültig und sie hat doch alles bekommen.
Aber die Thematik,wieweit vorher geschenkte sachen,dass Erbe beeinflussen ist ein fass ohne Boden wie erbrecht überhaupt.
Ich danke euch für eure Antworten.
Alice