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[Erbe] Wohnrecht, Nießbrauchrecht bei Bürgergeld ?

Boahhh...

zunächst mal DANKE der vielen Antworten. 🙂

Da ich gerne versuche Informationen auf das "einfache" herunterzubrechen, bin ich gerade überfordert.

Im Moment merke ich allerdings, daß es gut war das Thema zu eröffnen, denn es ergeben sich gerade neue Gedankenanstöße, die mein Bild klarer erscheinen lassen.
Ich bin zwar noch ganz am Anfang, aber der erste Schritt ist gemacht und
das ist fast schon "die halbe Miete".

Auf den Tipp:
Zur Frage was angemessen ist sollte man das Jobcenter vor Ort oder einen Verein fragen, der Antragsteller auf Bürgergeld berät. Beim Wohnraum gelten kommunale Obergrenzen, die variieren auch innerhalb ein und desselben Jobcenters.
Wäre ich zunächst nicht gekommen. 👍

Ich halte euch auf dem Laufenden 🙂
 
Letzten Endes ist es aber so, Haus ist zu groß, das Auto kein H4 Dacia, die Sachbearbeiterin eine menschenverachtende Person, dann kann man den Antrag in die Tonne hauen. Ich habe schon mit Bedürftigen Anträge ausgefüllt, das zog sich ewig hin, wurde immer abgelehnt aus Mangel an Plausibilität. Bei einer Person mit Eigentum wurde immerhin ein Kredit für 8% Zinsen bewilligt, super. Sie hat dann Kredit auf ihr Haus bei der Hausbank genommen ist aber kurze Zeit später gestorben.
 
Im Prinzip hat ein Jobcenter kein Interesse, das jemand sein Wohneigentum verkauft. Dazu ein Beispiel: du verkaufst deinen Anteil am Haus und nimmst 60000€ ein. Soviel würde dir das JC etwas in 5 Jahren auszahlen. 500€ Miete und 500€ Lebensunterhalt im Monat, also 12000€ im Jahr.
Behälst du das Haus, bekommst du 500€ im Monat vom Jobcenter,, den Wohnraum hast du ja schon. Sind im Jahr 6000€ und 30000€ in 5 Jahren. Diesen Betrag spart das Jobcenter also bei Verkauf des Hauses.

Sobald du länger als 10 Jahre Bürgergeld beziehst, ist das Behalten des Hauses für das Jobcenter billiger als der Verkauf. Leben noch weitere Haushaltsmitglieder in diesem Haus, wird es noch viel schneller für das Jobcenter billiger.
 
Hallo,

in naher Zukunft werde ich wohl mit meiner Schwester Erben.
Als Erbe steht ein Haus und Geld im Raum.
Derzeit im Krankenstand möchte ich zeitnah in einen Job am 1. Arbeitsmarkt einsteigen.
Falls das nicht klappt, falle ich nach ca. zwei Monate ALG I ins Bürgergeld.

Nun gibt es ja dieses Nießbrauchrecht und das Wohnrecht.
Angedacht ist, ich bekäme das Nießbrauchrecht oder wohnrecht, ich könnte hier wohnen bleiben, meine Schwester bekäme nach meinem ableben das Haus.

Wer weiß, wie sich das im Zusammenhang mit dem Bürgergeld verhalten wird ?
Bekäme ich Bürgergeld, und zusätzlich weitere Leistungen, wie Miete, Strom, Wasser, Müll, etc. bezahlt ?
oder auch gar nichts ?
Es kommt darauf an...noch hast du nicht geerbt!
Wann ist es Einkommen, wann Vermögen? Bei einer Erbschaft ist es wichtig, wann du erbst.
Wenn du die Immobilie vor Antrag des Bürgergeldes schon erbst, ist es Bestandteil des nicht antastbaren Vermögens, sofern du selbst die Immobilie bewohnst und die Größe angemessen ist. Bei Bargeld hast du ein Schonvermögen. Erbst du erst während des Bürgergeldbezuges gilt es als Einkommen.

Zur Verwertung bzw. Verkauf kannst du nur gezwungen werden, wenn Größe nicht angemessen ist. Da du das Haus mit deiner Schwester zusammen erbst, kannst du ohnehin nicht frei entscheiden, heißt das Haus ist nicht verwertbar und du kannst nicht zum Verkauf durch das JC gezwungen werden.

Besser wäre natürlich, wenn du wieder gesund wirst und eine Arbeit hättest, dann kannst du frei entscheiden und mit dem Erbe machen, was du willst.
 

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