Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
in naher Zukunft werde ich wohl mit meiner Schwester Erben.
Als Erbe steht ein Haus und Geld im Raum.
Derzeit im Krankenstand möchte ich zeitnah in einen Job am 1. Arbeitsmarkt einsteigen.
Falls das nicht klappt, falle ich nach ca. zwei Monate ALG I ins Bürgergeld.
Nun gibt es ja dieses Nießbrauchrecht und das Wohnrecht.
Angedacht ist, ich bekäme das Nießbrauchrecht oder wohnrecht, ich könnte hier wohnen bleiben, meine Schwester bekäme nach meinem ableben das Haus.
Wer weiß, wie sich das im Zusammenhang mit dem Bürgergeld verhalten wird ?
Bekäme ich Bürgergeld, und zusätzlich weitere Leistungen, wie Miete, Strom, Wasser, Müll, etc. bezahlt ?
oder auch gar nichts ?
in naher Zukunft werde ich wohl mit meiner Schwester Erben.
Als Erbe steht ein Haus und Geld im Raum.
Derzeit im Krankenstand möchte ich zeitnah in einen Job am 1. Arbeitsmarkt einsteigen.
Falls das nicht klappt, falle ich nach ca. zwei Monate ALG I ins Bürgergeld.
Nun gibt es ja dieses Nießbrauchrecht und das Wohnrecht.
Angedacht ist, ich bekäme das Nießbrauchrecht oder wohnrecht, ich könnte hier wohnen bleiben, meine Schwester bekäme nach meinem ableben das Haus.
Wer weiß, wie sich das im Zusammenhang mit dem Bürgergeld verhalten wird ?
Bekäme ich Bürgergeld, und zusätzlich weitere Leistungen, wie Miete, Strom, Wasser, Müll, etc. bezahlt ?
oder auch gar nichts ?