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Erbe Haus beide Eltern stehen im Grundbuch

Apfelmus

Neues Mitglied
Eigentlich möchte ich mich hiermit nicht beschäftigen aber mir wurde geraten mich schlau zu machen bevor es zu spät ist.

Meine Eltern stehen beide im Grundbuch. Meine Mutter ist verstorben und hat kein Testament geschrieben. Jetzt meint mein Vater das Haus gehört ihm erstmal komplett. Das war so abgesprochen. Aber es wurde nicht festgehalten.

Deshalb würden mein Vater und ich eigentlich beide jeweils die Hälfte erben und eine Erbengemeinschaft bilden.

Mein Vater möchte das seine Freundin lebenslanges Wohnrecht bekommt. Das möchte ich gerne verhindern. Obwohl er mit seinem Anteil sicherlich machen kann was er möchte? Oder braucht er meine Zustimmung?

Ich habe auch Angst das er seiner Freundin das Haus vererbt.

Obwohl er jetzt davon spricht ich soll das Haus bekommen. Ja toll. Sie wohnt dann drin und ich darf für alle Kosten aufkommen...

Kann ich das Haus verlieren? Ist es sinnvoll sich jetzt schon einen Anwalt zu nehmen?

Ich traue meinem Vater überhaupt nicht. Er hat in der Vergangenheit auch schon meine Unterschrift gefälscht...
 
Deshalb würden mein Vater und ich eigentlich beide jeweils die Hälfte erben und eine Erbengemeinschaft bilden.

Moment, hier hast du einen Denkfehler. Das Haus hat ja bereits zu Lebzeiten deiner Mutter beiden Elternteilen gehört. Durch die sogenannte Zugewinngemeinschaft 50/50. Die Hälfte deines Vaters gehört nicht zur Erbmasse und verbleibt automatisch bei ihm. Die Hälfte des Hauses, die deiner Mutter gehört hat, bildet die Erbmasse. Die Erbmasse wird wie folgt aufgeteilt: 50% an den verbleibenden Ehepartner und die anderen 50% zu gleichen Teilen an die Kinder. Wenn du also ein Einzelkind bist, wären es 25% des Hauses oder Hauswertes, was dir zusteht. Aber nicht die Hälfte des Hauses / Hauswertes.
 
Hallo

Dein Vater erbt automatisch alles ohne Testament. Und kann das theoretisch auch seiner Freundin weitervererben bis auf deinen Pflichtteil.
 
Hört doch bitte damit auf, in diesem Forum juristischen Unsinn zu schreiben!!
Ist es sinnvoll sich jetzt schon einen Anwalt zu nehmen?
Bitte ignoriere die "juristischen" Ausführungen hier im Thread und kümmere dich um eine fachjuristische Beratung. An deiner Stelle würde ich das bereits jetzt tun, nachdem du schreibst, dass dein Vater schon mal deine Unterschrift gefälscht hat. Da sollte sich ein Anwalt in deinem Namen möglichst schnell an das Nachlassgericht wenden, damit solche Betrugsversuche gleich ins Leere laufen. Außerdem wirst du keine Lust haben, dich mit deinem Vater streitig auseinanderzusetzen, auch dafür wäre dann der Anwalt da.
 
kümmere dich um eine fachjuristische Beratung. An deiner Stelle würde ich das bereits jetzt tun, nachdem du schreibst, dass dein Vater schon mal deine Unterschrift gefälscht hat. Da sollte sich ein Anwalt in deinem Namen möglichst schnell an das Nachlassgericht wenden, damit solche Betrugsversuche gleich ins Leere laufen.
Dazu würde ich auch raten.
Unbedingt sogar.
Jetzt meint mein Vater das Haus gehört ihm erstmal komplett.
Damit könnte er sogar recht haben.
Mein Mann und ich zum Beispiel haben einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, notariell versteht sich.
Ich habe ein eigenes Testament, das betrifft aber nur mein Elternhaus, das ich geerbt habe.
Ansonsten gäbe es überhaupt kein Testament.
 
Jetzt meint mein Vater das Haus gehört ihm erstmal komplett.
Es gibt eine gesetzlich geregelte Erbfolge.
Nur bei einem Berliner Testament, erbt der noch lebende Ehegatte alles.
Er kann dann auch alles ausgeben, so dass die Kinder nach seinem Tod leer ausgehen.

Ich empfehle dir auch einen Anwalt, damit die Erbfolge geklärt ist.
Da reicht wahrscheinlich erstmal ein Beratungsgespräch.
 
Eigentlich möchte ich mich hiermit nicht beschäftigen aber mir wurde geraten mich schlau zu machen bevor es zu spät ist.

Meine Eltern stehen beide im Grundbuch. Meine Mutter ist verstorben und hat kein Testament geschrieben. Jetzt meint mein Vater das Haus gehört ihm erstmal komplett. Das war so abgesprochen. Aber es wurde nicht festgehalten.

Deshalb würden mein Vater und ich eigentlich beide jeweils die Hälfte erben und eine Erbengemeinschaft bilden.

Mein Vater möchte das seine Freundin lebenslanges Wohnrecht bekommt. Das möchte ich gerne verhindern. Obwohl er mit seinem Anteil sicherlich machen kann was er möchte? Oder braucht er meine Zustimmung?

Ich habe auch Angst das er seiner Freundin das Haus vererbt.

Obwohl er jetzt davon spricht ich soll das Haus bekommen. Ja toll. Sie wohnt dann drin und ich darf für alle Kosten aufkommen...

Kann ich das Haus verlieren? Ist es sinnvoll sich jetzt schon einen Anwalt zu nehmen?

Ich traue meinem Vater überhaupt nicht. Er hat in der Vergangenheit auch schon meine Unterschrift gefälscht...

Warum lasst ihr rechtliche Frragen nicht von einem Anwalt Notar direkt klären statt ein unwissendes Laienforum zu bemühen? Das kostet euch unnütze Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich auch selber betroffen war von etwas kompliziertem Erbfall, wo noch andere mit "drinhingen".
Ich musste zum Notar, um das auseinander klamüsern zu lassen und schriftlich festzuhalten.
Bei deiner Konstellation (ohne Testament) erbt dein Vater eine Hälfte des Anteils deiner Mutter, den anderen Teil du. Dir gehört also ein Viertel des Hauses.
Und nein, er kann ohne deine Zustimmung nicht die Freundin ins Grundbuch eintragen lassen.
Unterschriften fälschen? Geht in dem Fall nicht, den bei solchen Dingen müssen alle Beteiligten beim Notar erscheinen, persönlich. Mit PA-Ausweis und allem pipapo. Ansonsten wäre es illegal und du kannst das anfechten.
 

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