Zebaothling
Sehr aktives Mitglied
Also ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Zeig den Typen an , er hat den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt, Du hast in Notwehr gehandelt.
Erwirke eine sogenannte Bannmeile, wenn er sie verletzt, rufe die Polizei.
Auch wenn er das vielleicht mit anderen machen kann , bedeutet das nicht , das Du Dir das bieten lassen mußt .
Gemeinsames einverständiges Ausleben von sexuellen Neigungen egal welcher Art ist nichts strafbares, solange es keine Gesetze überschreitet und somit legal ist.
Körperverletzung ist strafbar und darf meiner Meinung nach nicht geduldet werden. Dagegen muß vorgegangen werden, rigoros.
🙂
Zeig den Typen an , er hat den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt, Du hast in Notwehr gehandelt.
Erwirke eine sogenannte Bannmeile, wenn er sie verletzt, rufe die Polizei.
Auch wenn er das vielleicht mit anderen machen kann , bedeutet das nicht , das Du Dir das bieten lassen mußt .
Gemeinsames einverständiges Ausleben von sexuellen Neigungen egal welcher Art ist nichts strafbares, solange es keine Gesetze überschreitet und somit legal ist.
Körperverletzung ist strafbar und darf meiner Meinung nach nicht geduldet werden. Dagegen muß vorgegangen werden, rigoros.
🙂