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Entschädigung für ausgefallenen Flug (Dienstreise)

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Hallo geballte Schwarmintelligenz,

ein Flug ist überbucht und fällt aus.
Arbeitnehmer bekommt 600 Euro Entschädigung plus Hotel und Essen.
Den Flug hat der Arbeitgeber bezahlt.
Am nächsten Tag findet der Ersatzflug statt.
Somit ist die Dienstreise einen Tag weniger.

Wem gehört die Entschädigung, dem AG oder dem AN?
 
Welchen Schaden hat der AG?
Der AN hat den Schaden, weil er ohne Koffer im Ausland ist.
Der AG hat den Flug bezahlt. Der Flug fand nicht statt. Dadurch fehlt dem AG deine Arbeitsleistung für einen Tag. Ergo hat der AG dadurch den Schaden.

Du hingegen hattest keinen Schaden. Du wirst nach wie vor vom AG für den Tag bezahlt, du hast Essen und Unterkunft bekommen.
 
Nein, da es Sonntag ist, wird der Tag nicht bezahlt.
Ich bin ja auch fast der Meinung, dass der AG die Entschädigung bekommen müsste.
Aber ich bin kein Arbeitsrechtler.
 
Im Internet findet man dazu die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 , welche dem Fluggast eine Entschädigung zu spricht.
Allerdings haben Arbeitnehmer Arbeitsverträge, in denen geregelt sein kann, dass sie die Entschädigung abtreten müssen.
Ausserdem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Verantwortliche, die ihm Schaden zugefügt haben, dafür in Anspruch zu nehmen. Dazu muss er den Schaden der Höhe und dem Anlass nach benennen.
Quelle: https://www.euclaim.de/fluggastrechte/geschaeftsreisen
 

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