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Energiepauschale!!

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 121693
  • Datum Start Datum Start
Ich an deiner Stelle würde noch mal hin gehen und sagen, dass deren Antwort falsch ist und dass du auf die Auszahlung bestehst. Vielleicht auch mal schriftlich fordern.
 
Mach 2023 Steuererklärung für 2022, angeblich prüfen die Finanzämter das bei jedem automatisch. Kannst es ja iwo noch dazu schreiben bei Elster
 
Auf unserem Formular steht aber, dass es bis Ende August hätte zurückgeschickt werden müssen und die Pauschale auf keinen Fall rückwirkend gezahlt werden kann. Ich habs jetzt trotzdem ausgefüllt und der Filialleitung gegeben und hoffe jetzt, dass es klappt. Bei uns ist es halt gerade auch sehr chaotisch, weil die Filiale gerade umgezogen ist.
Erstens hat das nichts mit der Filiale zu tun , sondern mit der Lohnbuchhaltung und zweitens muss die Chefin erstmal nachweisen, dass Du den Zettel überhaupt bekommen hast.
Meine Chefin stellt sich quer, sie behauptet ich hätte den Zettel bekommen, was nicht der Fall ist, was soll ich den tun? Hab auch schon gesagt dass ich den Zettel einfach dann trotzdem bekommen könnte, die meinten dass würde zu spät sein und nur über die Lohnsteuererklärung gehen? 🙁 kann mir denn hier jemand sagen wie man die macht?
Natürlich ist das nicht zu spät. Das stimmt nicht. Man kann jede Lohnabrechnung nachträglich korrigieren oder die Pauschale auch noch mit dem Oktober - Lohn auszahlen.
Hab ich ja gemacht, sie sagte mir nur dass es jetzt nur noch mit der Steuererklärung geht
...
Das ist gelogen. Sie oben.
 
1) wegen der Höhe, da gibt es nämlich Unterschiede
2) Wird das doch dann eh übernommen.
3) Steuerrechtlich
Nein. Abgesehen davon gibt es Menschen, die z. B. während des Studiums einen Minijob haben und nur den.
Die Höhe der Energiepauschale ist immer gleich und beträgt 300,00 Euro. Da gibt es keine Unterschiede zwischen Minijob, Teilzeitjob und Vollzeitjob.
Steuerrechtlich inwiefern?
 
"Auch Hartz-4-Berechtigte erhalten einen Zuschuss: pauschal 200 Euro"
Hartz 4 Empfänger bist du unter Umständen auch wenn du einen Minijob hast.

So mein Wissensstand.

Steuerrechtlich ist das ganze dann anders Rückwirkend zu beantragen wie bei einem Arbeitnehmer der sich das mit seinem normalen Ausgleich zurückholt, habe ich mir sagen lassen.

Was triggert dich gerade so an meiner Frage?
Weil sie sachlich so nicht richtig ist.
 
Dann korrigiere es doch einfach komplett.
Mir ist bekannt das Hartz 4 Empfänger 200€ erhalten, da auch Leute
die einen Minijob ausüben und Hartz 4 empfangen dazu zählen wollte ich das erwähnen.
Kann ja sein das dass mit Minijob anders abgerechnet wird.

Aber vielleicht weißt du es, wie so oft, auch einfach besser.
Kannst das ja vielleicht sogar genau belegen und richtig stellen, habe ja kein Problem
damit falsch zu liegen.
Sobald jemand einen Minijob hat erhält er die 300 Euro über den Arbeitgeber. Ganz einfach.
 
@kasiopaja hat Recht:

300 Euro: Auch bei Hartz IV besteht Anspruch

Jeder H4 Empfänger, der mittels Job aufstockt, bekommt die 300 Euro.

Darüber hinaus bekam jeder H4-Empfänger 200 Euro als Entlastungszahlung unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis.

Verwirrung um Hartz-IV-Bonus: Wann die Auszahlung der 200 Euro genau kommt (kreiszeitung.de)

Das Anliegen der TE bezieht sich jedoch auf den obigen Fall, sprich die 300 euro Energiepauschale.

@TE

Sollte es, aus welchem Grund auch immer, an der Auszahlung durch den Arbeitgeber scheitern, reicht es nächstes Jahr einen Steuermantelbogen mit grundlegenden Angaben beim Finanzamt einzureichen.
Das sehen Finanzbeamte zwar nicht gerne, weil die dann etwas mehr Arbeit haben, aber deine Gehaltsdaten werden automatisch gecheckt, es wird festgestellt dass dir die 300 Euronen entgangen sind und sie werden nächträglich ausgezahlt bzw. in deine Steuererstattung eingerechnet.

Einen Fachmann für Steuererklärungen brauch man da definitiv nicht.
 

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