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Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Wenn sie sagt dass " alles gut " ist, dann wird sie mit der Situation zufrieden sein-
Gelingt Dir dies auch, habt Ihr nun eine WG.
Positiv ist dabei dass Du für ihren Unterhalt nicht auf zu kommen brauchst.

So lange ihr die WG aufrecht erhaltet läuft die Abtragung.
In dem Moment wo sie nicht mehr läuft wird Wohnraum gebraucht. Es fällt dafür Miete an.
Wenn Dein Einsatz -sprich die Abtragung - nun vergleichbar mit einer zu erwartenden Mietbelastung ist, dann ist diese Summe sowieso monatlich weg. Allerdings taucht sie später wieder auf, wenn sie für die Abtragung verwendet wurde und bei einem Verkauf Zahlungen an Dich fließen.

Wenn Du ihren Anteil kaufst, wirst Du dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Ist sie im Jahr des Verkaufs nicht mehr im Haus weil sie aus gezogen ist (oder bist Du nicht mehr dort) und läuft die Haltefrist noch, so müsste Spekulationssteuer beachtet werden.

Verlässt ein Partner das Haus und begründet er es damit dass ihm das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, so kann er eine Nutzungsentschädigung von dem Partner verlangen, der bleibt,
Ist derjenige der bleibt der, der abträgt, so wird er von der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen, der anteilmäßig ( für den Anderen) die Betriebskosten und Kreditrate abdeckt.

Insgesamt würd ich also überlegen ob ich aus ziehe bzw wann.
 
Wenn sie sagt dass " alles gut " ist, dann wird sie mit der Situation zufrieden sein-
Gelingt Dir dies auch, habt Ihr nun eine WG.
Positiv ist dabei dass Du für ihren Unterhalt nicht auf zu kommen brauchst.

So lange ihr die WG aufrecht erhaltet läuft die Abtragung.
In dem Moment wo sie nicht mehr läuft wird Wohnraum gebraucht. Es fällt dafür Miete an.
Wenn Dein Einsatz -sprich die Abtragung - nun vergleichbar mit einer zu erwartenden Mietbelastung ist, dann ist diese Summe sowieso monatlich weg. Allerdings taucht sie später wieder auf, wenn sie für die Abtragung verwendet wurde und bei einem Verkauf Zahlungen an Dich fließen.

Wenn Du ihren Anteil kaufst, wirst Du dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Ist sie im Jahr des Verkaufs nicht mehr im Haus weil sie aus gezogen ist (oder bist Du nicht mehr dort) und läuft die Haltefrist noch, so müsste Spekulationssteuer beachtet werden.

Verlässt ein Partner das Haus und begründet er es damit dass ihm das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, so kann er eine Nutzungsentschädigung von dem Partner verlangen, der bleibt,
Ist derjenige der bleibt der, der abträgt, so wird er von der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen, der anteilmäßig ( für den Anderen) die Betriebskosten und Kreditrate abdeckt.

Insgesamt würd ich also überlegen ob ich aus ziehe bzw wann.
Wenn sie sagt dass " alles gut " ist, dann wird sie mit der Situation zufrieden sein-
Gelingt Dir dies auch, habt Ihr nun eine WG.
Positiv ist dabei dass Du für ihren Unterhalt nicht auf zu kommen brauchst.

So lange ihr die WG aufrecht erhaltet läuft die Abtragung.
In dem Moment wo sie nicht mehr läuft wird Wohnraum gebraucht. Es fällt dafür Miete an.
Wenn Dein Einsatz -sprich die Abtragung - nun vergleichbar mit einer zu erwartenden Mietbelastung ist, dann ist diese Summe sowieso monatlich weg. Allerdings taucht sie später wieder auf, wenn sie für die Abtragung verwendet wurde und bei einem Verkauf Zahlungen an Dich fließen.

Wenn Du ihren Anteil kaufst, wirst Du dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Ist sie im Jahr des Verkaufs nicht mehr im Haus weil sie aus gezogen ist (oder bist Du nicht mehr dort) und läuft die Haltefrist noch, so müsste Spekulationssteuer beachtet werden.

Verlässt ein Partner das Haus und begründet er es damit dass ihm das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, so kann er eine Nutzungsentschädigung von dem Partner verlangen, der bleibt,
Ist derjenige der bleibt der, der abträgt, so wird er von der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen, der anteilmäßig ( für den Anderen) die Betriebskosten und Kreditrate abdeckt.

Insgesamt würd ich also überlegen ob ich aus ziehe bzw wann.
Vielen Dank für den fundierten Einwand. Einige Punkte hatte ich im Blick andere bei weitem nicht...
Du hast vollkommen recht der Zeitpunkt entscheidet über Hand heben oder leben.
 
Im Moment gehört das Haus zum größten Teil der Bank. Aber sie wird Geld zurück haben möchten, dass sie anteilig eingebracht hat. Das muss ich auslösen und den Rest weiter übernehmen bis sie aus dem Grundbuch ausgetragen werden kann.
Da würde ich mich als erstes mal beim Anwalt schlau machen. So lange habt ihr das Haus ja noch gar nicht, von daher hat sie sicher noch keine Unsummen abgezahlt. Zahlt ihr überhaupt beide zu gleichen Teilen ab?

Ich weiß nicht, wie es gesetzlich ist, aber eigentlich dürfte sie auch nicht ihre vollen Zahlungen zurückbekommen, denn sie hätte ohne das Haus ja ansonsten irgendwo anders Miete zahlen müssen. Das muss doch irgendwie ausgeglichen werden? Ansonsten hätte sie ja kostenlos in dem dann nur noch dir gehörenden Haus gewohnt?

Ich habe z. B. bei meinem Ex 6 Jahre Miete gezahlt (das Haus hat er allein gekauft) und habe bei der Trennung keinen Cent wiederbekommen, obwohl es ja weiter allein sein Haus ist und ich ausziehen musste. Eben weil ich ansonsten eben woanders auch Miete hätte zahlen müssen. Wir waren auch nicht verheiratet und mein Mietzins entsprach dem örtlichen Mietspiegel.

Lass dich wirklich genau beraten und nicht über den Tisch ziehen!
 
Mein Motiv ist jetzt das Haus zu behalten und somit meine Altersvorsorge nicht zu verlieren und alles zu beenden. Sie wird Geld sehen wollen (wenn auch nur einen Teil da wir noch abbezahlen) und ich muss überlegen wie ich das möglich mache.
Vielleicht kannst du dich hier wirklich beraten lassen, wie das bestmöglich geht? Ein zweites Gehirn zum Überlegen ist häufig sinnvoll 🙂 ... oder eben jemand, der solche Fälle schon öfters begleitet hat. Du bist ja nicht der erste, dem so etwas passiert.
 
Ja ich lese noch mit muss aber immer einen passenden Moment abwarten.

Im Moment gehört das Haus zum größten Teil der Bank. Aber sie wird Geld zurück haben möchten, dass sie anteilig eingebracht hat. Das muss ich auslösen und den Rest weiter übernehmen bis sie aus dem Grundbuch ausgetragen werden kann.
So wird es sein und der Notar kostet auch noch ein paar Euro.
 
Die Frage ist auch:
Wie wichtig ist ein Haus?

Die innere Zufriedenheit ist da nicht wichtiger?
Ohne sie und ihrem Kind ist das Haus vllt eh zu groß für dich.

Erst einmal würde ich mich beraten lassen, aber auch mit ihr Möglichkeiten besprechen.
 

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