Gedankensammler
Mitglied
Wenn sie sagt dass " alles gut " ist, dann wird sie mit der Situation zufrieden sein-
Gelingt Dir dies auch, habt Ihr nun eine WG.
Positiv ist dabei dass Du für ihren Unterhalt nicht auf zu kommen brauchst.
So lange ihr die WG aufrecht erhaltet läuft die Abtragung.
In dem Moment wo sie nicht mehr läuft wird Wohnraum gebraucht. Es fällt dafür Miete an.
Wenn Dein Einsatz -sprich die Abtragung - nun vergleichbar mit einer zu erwartenden Mietbelastung ist, dann ist diese Summe sowieso monatlich weg. Allerdings taucht sie später wieder auf, wenn sie für die Abtragung verwendet wurde und bei einem Verkauf Zahlungen an Dich fließen.
Wenn Du ihren Anteil kaufst, wirst Du dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Ist sie im Jahr des Verkaufs nicht mehr im Haus weil sie aus gezogen ist (oder bist Du nicht mehr dort) und läuft die Haltefrist noch, so müsste Spekulationssteuer beachtet werden.
Verlässt ein Partner das Haus und begründet er es damit dass ihm das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, so kann er eine Nutzungsentschädigung von dem Partner verlangen, der bleibt,
Ist derjenige der bleibt der, der abträgt, so wird er von der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen, der anteilmäßig ( für den Anderen) die Betriebskosten und Kreditrate abdeckt.
Insgesamt würd ich also überlegen ob ich aus ziehe bzw wann.
Gelingt Dir dies auch, habt Ihr nun eine WG.
Positiv ist dabei dass Du für ihren Unterhalt nicht auf zu kommen brauchst.
So lange ihr die WG aufrecht erhaltet läuft die Abtragung.
In dem Moment wo sie nicht mehr läuft wird Wohnraum gebraucht. Es fällt dafür Miete an.
Wenn Dein Einsatz -sprich die Abtragung - nun vergleichbar mit einer zu erwartenden Mietbelastung ist, dann ist diese Summe sowieso monatlich weg. Allerdings taucht sie später wieder auf, wenn sie für die Abtragung verwendet wurde und bei einem Verkauf Zahlungen an Dich fließen.
Wenn Du ihren Anteil kaufst, wirst Du dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Ist sie im Jahr des Verkaufs nicht mehr im Haus weil sie aus gezogen ist (oder bist Du nicht mehr dort) und läuft die Haltefrist noch, so müsste Spekulationssteuer beachtet werden.
Verlässt ein Partner das Haus und begründet er es damit dass ihm das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, so kann er eine Nutzungsentschädigung von dem Partner verlangen, der bleibt,
Ist derjenige der bleibt der, der abträgt, so wird er von der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen, der anteilmäßig ( für den Anderen) die Betriebskosten und Kreditrate abdeckt.
Insgesamt würd ich also überlegen ob ich aus ziehe bzw wann.