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Endabrechnung Energieversorgung Gas

M

mape

Gast
Hallo Zusammen,

es geht um die Endabrechnung meines Ex-Energieversorgers - Stadtwerke Schwerin.

Ich habe ca. 9 Monate zur Miete bei der städtischen Wohnungsgesellschaft gewohnt und bezog dort Gas von den Stadtwerken. Mein Abschlag lag bei monatlich 70 Euro. Kürzlich bekam ich nun eine Nachberechnung
von ~ 400 Euro :eek:

Auf Nachfrage bei der zuständigen Hotline wurde mir bestätigt, dass die Berechnung korrekt seie. Ich hätte jedoch ca. 200 Euro sparen können - Grund: Ich wurde angeblich bei Einzug angeschrieben und hätte mich nicht gemeldet. Daraufhin wurde ich automatisch in den teuersten der 4 angebotenen Tarife eingestuft.

Ich kann mich aber nicht an jenes Schreiben erinnern :confused:

Frage: Ist sowas rechtens bzw. habe ich überhaupt irgend eine Möglichkeit dagegen jetzt noch vorzugehen?

200 Euro sind für mich keine Peanuts :(

Danke vorab für eure ernstgemeinten Ratschläge!
 
Zuletzt bearbeitet:

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Mape,
für den wahrscheinlichen Fall, dass du die 400 Euro komplett bezahlen musst kannst du dir zumindest für die Zukunft und die Gegenwart merken, dass man sich über bezogene Leistungen aktiv informieren sollte, vielleicht auch mal Gegenangebote einholen und es nicht nur über sich ergehen lassen ... Du bist ja der Kunde und wenn du jeden Tag in der Bäckerei ein Brot holst fragst du doch auch mal, wie viel sie dir auf die Rechnung schreiben!
Aber vielleicht gibts ja eine Chance, das rückwirkend anders einzustufen, ich würde da mal persönlich vorbeigehen und deine Lage dramatisch vortragen :)
Gruß und Glück!
Werner
 
M

Mahdia

Gast
Hallo!

Habt Ihr bei Euch nicht eh auch Ablesetermine? Wo man schaut wieviel verbraucht wurde?

Bei uns in Wien wird dann geschaut, ob man mehr als den bisher gezahlten Betrag verbraucht hat .... dann muss man nachzahlen (wie bei uns ... letztes Jahr 180,-- ... nicht für Gas, aber für Strom ... :mad:)

Oder man hat weniger verbraucht als berechnet und kriegt Geld zurück...

Was bedeutet "bei Einzug angeschrieben"???
(diese Frage ist mir sehr peinlich :eek:)

Aber wenn etwas nachzuzahlen wäre oder Du Dir etwas erspart hättest, hätte man Dich ja so angeschrieben, dass Du den Brief bei der Post abholen musst?

Wie gesagt, leider weiss ich nicht genau, wie das bei Euch läuft.

Vielleicht kannst Du mich aufklären? :)
 
M

mape

Gast
@ werner

Das mit dem persönlich vorsprechen könnte man mal probieren, ob´s was bringt, wird man sehen.

@ Mahdia

"beim Einzug angeschrieben" - so hat mir das die Mitarbeiterin am Telefon erklärt. Bedeutet ;) Kurz nachdem ich in die Wohnung gezogen war, wurde mir angeblich ein Brief geschickt, in welchem ich entscheiden sollte, welchen Tarif ich nehme.

-------------------------------------------------------

Die entscheidene Frage, welche leider noch immer nicht beantwortet wurde.

Darf ein Energie-Anbieter willkürlich den höchsten Tarif für mich festlegen ?
 
G

Gast

Gast
Hallo!
Lege schriftlich Widerspruch gegen die Höhe der Gasrechnung beim Versorger ein. Er möge Dir den genauen Gasverbrauch nachweisen. Da Du einen Brief nach dem Einzug nicht erhalten hast (das Gegenteil kann man Dir nicht beweisen), beantrage nachträglich den günstigsten Tarif. Viel Glück.HB
 

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