Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Empholen de und minijob?

  • Starter*in Starter*in Curly35
  • Datum Start Datum Start
Mit welcher Erfassung?

Der Minijob wird ja nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet sondern mit 2% Steuerlast pauschaliert. Dieses Privileg scheint nur von der Anzahl der Minijobs und nicht von der Höhe der Verdienste automatisiert erfassbar zu sein, sonst könnte man ja auch einen AN mit zwei Jobs a 200,- Euro genau so behandeln, wie eine Person mit einem Minijob.

Bei mehreren Hauptjobs ist es ja ähnlich: Der erste geht über die Lohnsteuerkarte zB mit Steuerklasse 1, jeder weitere ist erstmal Steuerklasse 6, weil die Systeme vroab die abzuführende Steuerlast noch nicht erfassen können und daher erstmal vom Höchststeuersatz ausgehen, bis ich es als AN in der Steuererklärung im Detail abrechne.

Aber das sind nur Vermutungen.
 
Der Minijob wird ja nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet sondern mit 2% Steuerlast pauschaliert. Dieses Privileg scheint nur von der Anzahl der Minijobs und nicht von der Höhe der Verdienste automatisiert erfassbar zu sein, sonst könnte man ja auch einen AN mit zwei Jobs a 200,- Euro genau so behandeln, wie eine Person mit einem Minijob.

Bei mehreren Hauptjobs ist es ja ähnlich: Der erste geht über die Lohnsteuerkarte zB mit Steuerklasse 1, jeder weitere ist erstmal Steuerklasse 6, weil die Systeme vroab die abzuführende Steuerlast noch nicht erfassen können und daher erstmal vom Höchststeuersatz ausgehen, bis ich es als AN in der Steuererklärung im Detail abrechne.
Aber das sind nur Vermutungen.
Fakt ist ganz einfach, dass nicht mehrere Minijobs, neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich sind, sondern nur einer.
Das weiß ich ganz bestimmt, denn ich arbeite in der Lohnbuchhaltung. Ich habe das als Beruf gelernt. Und ich habe damit ständig zu tun.
Wenn jemand der , neben der sozialversicherungpflichtigen Versicherung noch irgendwo einen zweiten Minijob anmeldet ist der erste Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei, der zweite nicht.
In diesem Fall bekommen die AG beider Minijobs eine Kontrollmitteilung und einen Fragebogen der Knappschaft B-S und müssen sich erklären. Dann wird das ganze geprüft und der AG, der den Minijob zuletzt angemeldet hat, wird darauf hingewiesen, dass der AN schon einen bestehenden Minijob hat und der zweiter steuer- und sozialversicherungspflichtig abzurechnen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben