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Eintägige Kündigungsfrist in der Probezeit - Frage

MiriamGast1984

Neues Mitglied
Ich befinde mich derzeit in einem Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit. Während dieser besteht laut Arbeitsvertrag sowohl für den Arbeitgeber als auch für mich "eintägige Kündigungsfrist".

Wenn ich nun heute zum Feierabend meine Kündigung abgebe, muss ich dann morgen nochmal hin? Ich würde es eigentlich gern so deichseln, dass ich die Kündigung schicke / selbst einwerfe und dann aus dem Laden raus bin und nicht nochmal dort antanzen muss - auch wenn es sich hierbei nur um einen einzigen Tag handelt.

Wenn ich denn theoretisch noch einen Tag hinmüsste, aber nicht mehr erscheine, was könnte schlimmstenfalls passieren?

Danke vorab. 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du gehen willst, dann geh, sofort. Was willst du für ne Konsequenz erwarten? Wie lange warst du dort? Wenn du am Abend kündigst und am nächsten Tag nicht erscheinst war das eine fristlose Kündigung deinerseits. Oder du erscheinst mit der Kündigung in der Hand am nächsten Arbeitstag. Damit gibst du Ansprüche auf aliquotes Urlaubs/Weihnachtsgeld ab, auch aliquote Auszahlung deines Urlaubs ist dahin. Wenn du aber nur ein paar Tage da gearbeitet hast gehts hier um ein paar Euro, wenn überhaupt...
 
Wenn du gehen willst, dann geh, sofort. Was willst du für ne Konsequenz erwarten? Wie lange warst du dort? Wenn du am Abend kündigst und am nächsten Tag nicht erscheinst war das eine fristlose Kündigung deinerseits. Oder du erscheinst mit der Kündigung in der Hand am nächsten Arbeitstag. Damit gibst du Ansprüche auf aliquotes Urlaubs/Weihnachtsgeld ab, auch aliquote Auszahlung deines Urlaubs ist dahin. Wenn du aber nur ein paar Tage da gearbeitet hast gehts hier um ein paar Euro, wenn überhaupt...

Hallo,ich war dort drei Wochen beschäftigt, die Probezeit beträgt 4 Wochen. 🙂
 
Na gut, bei 4 Wochen kannst du auch den einen Tag Kündigungsfrist einhalten, ist immerhin fast ein Monat und damit 1/12tel Urlaubs/Weihnachtsgeld(wobei das afaik bei euch in Deutschland nicht gesetzlich verankert ist und es das nicht geben muss, anders als hier in Österreich) und ca. 2 Tage Urlaubsanspruch den du ausgezahlt bekommen würdest.
 

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